Versicherungsnehmer
Versicherungsnehmer verständlich & knapp definiert
Ein Versicherungsnehmer ist eine Person, die einen Versicherungsschutz käuflich erwirbt. Er ist verpflichtet, den Versicherungsbeitrag zu zahlen und hat einen rechtlichen Anspruch auf die Versicherungsleistung, sollte ein entsprechender Fall eintreten.- chevron_right Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers
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- chevron_right Versicherungsnehmer – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
Eine existierende Versicherung ist juristisch gesehen ein Vertrag, zu dem wie bei anderen Verträgen üblich, mehrere Vertragspartner gehören.
Neben dem Anbieter der Versicherung ist das der sogenannte Versicherungsnehmer. Er ist der rechtlich Verantwortliche seines Versicherungsvertrages und im Regelfall auch die vom Vertrag profitierende Person.
Allerdings gibt es auch Sonderfälle. So kann der Versicherungsnehmer eine begünstigte Person festgelegen, die beispielsweise eine aus einem Versicherungsvertrag gezahlte Kapitalleistung erhalten soll. Auch der Versicherungsschutz, den ein solcher Vertrag bietet, kann übertragen werden. Legt der Versicherungsnehmer eine abweichende versicherte Person fest, dann ist diese an seiner Stelle versichert.
Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers
Ein Versicherungsvertrag wird immer zwischen zwei Parteien abgeschlossen: der Versicherungsgesellschaft und dem Versicherungsnehmer. Beim Kunden der Versicherung kann es sich sowohl um eine natürliche als auch um eine juristische Person handeln. Er kann mit dem Unternehmen verhandeln, welche Versicherungsleistungen im Schadensfall durchgeführt werden sollen. Beide Vertragsparteien sind dabei aus gesetzlicher Sicht vergleichsweise frei, lediglich das Versicherungsvertragsgesetz setzt einige Grenzen. Zu den Rechten und Pflichten des Versicherungsnehmers gehören:
- Zahlung des vereinbarten Versicherungsbeitrags (meist monatliche Prämie)
- Die Pflicht, alle vertraglichen Obliegenheiten einzuhalten
- Berechtigt, die Versicherungssumme bzw. Leistung im Schadensfall zu erhalten
- Der Versicherungsnehmer kann eine dritte Person als Begünstigten einsetzen
Versicherungsnehmer und Begünstigter
In den meisten Fällen ist der Versicherungsnehmer auch gleichzeitig die versicherte Person. Beispielsweise ist das Leben des Versicherungsnehmers versichert, wenn sich dieser zum Abschluss einer Lebensversicherung entscheidet. Allerdings kann der Kunde eine dritte Person, den sogenannten Begünstigten, für die Versicherung einsetzen. Im Schadensfall profitiert dann nicht der Versicherungsnehmer, sondern der Begünstigte von der Leistung der Versicherung.
Regelmäßig ist dies der Fall, wenn die angesprochene Lebensversicherung abgeschlossen wird. Sollte der Versicherungsfall eintreten – also der Versicherungsnehmer versterben – so erhält eine begünstigte Person die Versicherungssumme. Dabei kann es sich sowohl um nahe Angehörige als auch Bekannte oder juristische Personen handeln.
Versicherungsnehmer – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
- Der Versicherungsnehmer schließt den Versicherungsvertrag ab
- Er muss die Beiträge für die Police bezahlen und hat einen Anspruch auf die Versicherungsleistung
- Es kann ein Begünstigter eingesetzt werden, der statt dem Versicherungsnehmer von der Leistung profitiert
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