Negativsteuer


Kurz & einfach erklärt:

Negativsteuer verständlich & knapp definiert

Die Negativsteuer ist eine Sozialversicherungserstattung, auch als SV-Rückerstattung bezeichnet, der Republik Österreich. Dabei handelt es sich um eine im Zuge der jährlichen Steuerveranlagung durchgeführte Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen. Voraussetzung für die Auszahlung der Negativsteuer ist ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen unterhalb der Lohnsteuergrenze.
notes Inhalte

Welche Arbeitnehmergruppen fallen unter die Negativsteuer?

Die Negativsteuer hängt von drei Kriterien ab:

  • Arbeitnehmerverhältnis
  • Einkommen unterhalb der Lohnsteuergrenze
  • Arbeitnehmer bezahlt Sozialversicherungsbeiträge
Diese Gruppen fallen unter die Negativsteuer
Freie Dienstnehmer sowie Selbstständige und freiberuflich tätige Personen sind von der Rückerstattung eines Teils der Sozialversicherungsbeiträge ausgeschlossen.

Zu den Arbeitnehmergruppen, die in den Genuss der Negativsteuer kommen, zählen in erster Linie Geringverdiener wie in Teilzeit beschäftigte Personen, Lehrlinge, bezahlte Praktikanten wie Ferial- oder Pflichtpraktikanten und geringfügig Beschäftigte. Vor allem bei den geringfügig Beschäftigten muss das Einkommen so hoch sein, dass es sozialversicherungspflichtig ist.

Um die Administration zu entlasten, führt das österreichische Finanzamt den Steuerausgleich und die damit verbundene Auszahlung der Negativsteuer automatisch durch. Vorausgesetzt, der Arbeitnehmer berücksichtigt keine weiteren Absetzbeträge.

Höhe der Rückerstattung als Negativsteuer

Ab dem Veranlagungsjahr 2016 beträgt die Rückerstattung 50 Prozent der einbezahlten Sozialversicherungsbeiträge bis maximal 400 Euro. Legen Arbeitnehmer weitere Distanzen von der Wohnung zum Arbeitsplatz zurück, erhöht sich die Gutschrift auf 36 Prozent oder höchstens 500 Euro. Ehemalige Arbeitnehmer in Pension erhalten jährlich automatisch eine Rückerstattung von 50 Prozent oder maximal 110 Euro.

So wirken sich Absetzbeträge aus

Arbeitnehmer, die Kinder ohne Partner erziehen oder die für das Einkommen einer Familie alleine verantwortlich sind, haben Anspruch auf den Alleinerzieher- oder Alleinverdiener-Absetzbetrag. Sowohl Alleinerziehern wie Alleinverdiener können den Absetzbetrag aufgrund des geringen Einkommens nicht voll berücksichtigen. In diesen Fällen sieht das österreichische Steuerrecht die Auszahlung in Form der Negativsteuer vor.

Die negative Einkommensteuer in Deutschland

Bei der in Deutschland ebenfalls unter der Bezeichnung Negativsteuer bekannten negativen Einkommensteuer handelt es sich um ein theoretisches Konzept. Es zeigt Ähnlichkeit mit dem immer wieder diskutierten "bedingungslosem Grundeinkommen".

Juliet Rhys-Williams entwickelte in den 1940er Jahren die Grundidee und Milton Friedmann entwickelte darauf in den 1960er-Jahren eine erste Variante der negativen Einkommensteuer mit. Miltons Version basiert auf einem Schwellenwert, der zwischen Steuerpflicht und Recht auf einen finanziellen Zuschuss basiert.

  • Einkommen oberhalb des definierten Einkommens unterliegen einer höheren Steuerpflicht.
  • Bei Einkommen unterhalb des Schwellenwerts besteht ein Anspruch auf einen staatlichen Zuschuss.
  • Ausgangsbasis ist ein konstanter Steuersatz; Flat Tax.
Dabei handelt es sich um eine Transferleistung, die das Existenzminimum abdecken soll. Für diesen Zweck wird für jeden Bürger ein sogenanntes Grundeinkommen und ein Markteinkommen definiert.

Nachfolgend erklären drei Rechenbeispiele den Gedankengang der negativen Einkommensteuer und welcher effektiver Steuersatz sich aus drei unterschiedlichen Ausgangspositionen ergibt.

Steuerschuld ergibt sich aus 50 % des Markteinkommens - 1000 (Grundeinkommen)
Grundeinkommen - dient als konstanter negativer Steuerbetrag
Markteinkommen - steuerpflichtiges Erwerbseinkommen
Verfügbares Einkommen - Grundeinkommen + Steuerschuld

Beispiel 1

  • Grundeinkommen: 1.000
  • Markteinkommen: 1.000
  • 50 % vom Markteinkommen: 500
  • Steuerschuld / negative Einkommensteuer: - 500
  • Verfügbares Einkommen: 1.500
  • Effektiver Steuersatz: minus 50%

Beispiel 2

  • Grundeinkommen: 1.000
  • Markteinkommen: 2.000
  • 50 % vom Markteinkommen: 1.000
  • Steuerschuld / negative Einkommensteuer: 0
  • Verfügbares Einkommen: 2.000
  • Effektiver Steuersatz: 0%

Beispiel 3

  • Grundeinkommen: 1.000
  • Markteinkommen: 25.000
  • 50 % vom Markteinkommen: 12.500
  • Steuerschuld / negative Einkommensteuer: 11.500
  • Verfügbares Einkommen: 13.500
  • Effektiver Steuersatz: 46%

Negativsteuer auf einen Blick

Die Negativsteuer im Sinne einer Gutschrift für nicht lohnsteuer-, aber sozialversicherungspflichtige Einkommen ist im österreichischen Steuerrecht verankert. In Deutschland ist die negative Einkommensteuer ein sozial- und finanzpolitisches Steuerkonzept, das bisher nie realisiert wurde.

  • Einkommen muss sozialversicherungspflichtig sein.
  • Prozentuale Rückerstattung der einbezahlten Sozialversicherungsbeiträge.
  • Gilt nicht für freie Dienstnehmer

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