Steuerschuld


Kurz & einfach erklärt:

Steuerschuld verständlich & knapp definiert

Die "Steuerschuld" ist der Betrag, den der Zahlungspflichtige endgültig an Steuern zahlen muss. Bis zu seiner vollständigen Begleichung dieses Betrages ist der Zahlungspflichtige folglich auch der Steuerschuldner. Zwar trifft der Definition nach der Begriff "Schuld" zweifelsohne zu, es ist aber dennoch eine Trennung zu "Schulden" zu ziehen, die durch einen Zahlungsverzug oder ein eigenes Verschulden zustande kommen. Eine "Steuerschuld" impliziert nicht automatisch, dass die betreffende Person oder das Unternehmen eine fällige Zahlung nicht rechtzeitig erfüllt oder nicht entsprechend des gültigen Rechts gehandelt haben.
notes Inhalte

Die Steuerschuld und ihre Anwendung in der Praxis

Anwendung der Steuerschuld in der Praxis
Die Steuerschuld entsteht gegenüber dem jeweiligen, regional zuständigen Finanzamt. Im Regelfall sind von einer Steuerschuld vorwiegend Selbständige betroffen, da bei Arbeitnehmern bereits der Arbeitgeber die Maximalhöhe der Lohnsteuer vom Bruttogehalt knüpft, wodurch eine Steuerschuld hier nur bei späteren Korrekturen oder einer zweiten Einkommensquelle aus selbständiger Tätigkeit zustande kommen kann. Bei Selbständigen verhält es sich anders, denn einerseits verfügen diese meist über ein variierendes Einkommen, gemessen am erzielten Gewinn, weiterhin zahlen sie lediglich einen Teilbetrag der zu leistenden Steuern über das laufende Jahr. Die Differenz wird dann durch die Steuererklärung geknüpft - hier kann es zu einer Steuerschuld kommen. Wurden über das Jahr zu viel Steuern gezahlt, entsteht stattdessen eine Schuld vom Finanzamt gegenüber der Person oder dem Unternehmen, es wird also eine Gutschrift veranlasst.

Immer entsteht die Steuerschuld dann, wenn die jeweilige Steuererklärung eingereicht, geprüft und an das jeweilige Steuergesetz mitsamt seiner Leistungspflicht geknüpft wurde. Bei einer natürlichen Person und ihrer Einkommenssteuererklärung wäre das folglich dann, wenn das Finanzamt diese Erklärung prüfte und wie eingereicht erlassen hat.


Erlöschung einer Steuerschuld


Im Gegenzug kann eine Steuerschuld auf mehreren Wegen erlöschen, so beispielsweise durch:

  • die fristgerechte Zahlung
  • eine Aufrechnung durch existentes Guthaben
  • durch einen Billigkeits- beziehungsweise Steuererlass
  • durch eine Verjährung
  • wenn Ansprüche aufgelöst werden, beispielsweise bei Verstorbenen
Bis einer dieser Fälle eingetreten ist, bleibt weiterhin eine Steuerschuld bestehen. Erneut ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass diese keinesfalls einen Zahlungsverzug impliziert. Sie kann im Umkehrschluss aber durchaus mit einem Zahlungsverzug in Verbindung stehen, sollte die Steuerschuld nicht innerhalb der jeweiligen Frist über einen der genannten Fälle nullifiziert werden. In diesem Fall würden zusätzlich zur eigentlichen Steuerschuld noch weitere Kosten hinzukommen, beispielsweise Verzugszinsen oder erhobene Säumniszuschläge.

Zusammenfassung zu "Steuerschuld"

  • eine offene Differenz zwischen der ausführenden Hand des Staates (im Regelfall dem regionalen Finanzamt) und dem Steuerschuldner/der zur Zahlung verpflichteten Person
  • impliziert keinesfalls eigenes Verschulden, wobei nicht fristgerecht beglichene Steuerschulden weitere Kosten verursachen können
  • die Steuerschuld kann auf unterschiedlichen Wegen erlöschen, der klassischste Weg ist die Zahlung des geforderten Betrages an das Finanzamt
  • entsteht vorwiegend bei Selbständigen, aufgrund der separaten steuerlichen Behandlung, abseits vom Brutto- und Nettoeinkommen der Arbeitnehmer
  • prominentes Beispiel für eine Steuerschuld: Nachzahlungen nach der Einkommenssteuererklärung bei Selbständigen, die einen höheren Gewinn als im Vorjahr erzielten

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