Negativmerkmale


Kurz & einfach erklärt:

Negativmerkmale verständlich & knapp definiert

Die Schufa speichert kreditrelevante Daten von Verbrauchern, bei denen es sich auch um Negativmerkmale handeln kann. Dies ist der Fall, wenn offene Forderungen beispielsweise aus Kreditverträgen oder Rechnungskäufen nicht bezahlt worden sind.
notes Inhalte

Negativmerkmale die dem Schufaeintrag zugeordnet und in der Schufaakte hinterlegt sind, stufen die Bonität und Kreditwürdigkeit eines potenziellen Kreditnehmers herab. 


Zu den negativen Merkmalen zählen ein Ratenverzug oder der vollständige Zahlungsausfall bei Verbindlichkeiten. Zudem werden die Zwangvollstreckung, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung sowie Lohn – und Gehaltspfändungen oder Abtretungen als schwerwiegende Negativmerkmale verzeichnet.

Was zählt zu den Negativmerkmalen?

Die Schufa ist eine Wirtschaftsauskunftei, die kreditrelevante Daten von Millionen Verbrauchern in ganz Deutschland speichert. Sollte eine Information darauf hindeuten, dass die Bonität bzw. Zahlungsmoral eines Verbrauchers gering ist, so wird auch von einem Negativmerkmal gesprochen. Beispiele hierfür sind:

  • Offene und bereits angemahnte Forderungen von Versandhäusern
  • Nicht ordnungsgemäß getilgte Kredite
  • Durchgeführte Zwangsvollstreckungen
  • Privatinsolvenz


Negativ wertet die Schufa also insbesondere Zahlungsausfälle bei Rechnungskäufen und Kreditverträgen, die bereits (mehrfach) angemahnt worden sind. Denn in diesen Fällen ist es wahrscheinlich, dass der Kreditnehmer auch in Zukunft bestimmten Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen wird.

Auswirkungen von Negativmerkmalen

Die Schufa ist dazu befugt, die gespeicherten Informationen an Vertragspartner weiterzugeben. Finden sich dann Negativmerkmale über einen Verbraucher in der Schufa-Auskunft, hat das gravierende Auswirkungen. Im Falle eines Kreditgeschäfts nimmt die Bank meist direkt Abstand von der Vergabe der Darlehen. Zu hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Verbraucher auch künftig wieder Kreditraten nicht zahlen wird.

Handelt es sich beim Vertragspartner der Schufa etwa um einen Versandhändler, so sind die Auswirkungen nicht ganz so drastisch. In der Regel verzichtet das Unternehmen dann nur darauf, die Zahlungsweise des Rechnungs- oder Ratenkaufs anzubieten. Denn auch hier käme es mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder zu Problemen.

Löschung von Negativmerkmalen aus der Schufa

Die Auswirkungen negativer Merkmale in der Schufa auf das wirtschaftliche Leben eines Verbrauchers sind groß. Aus diesem Grund sieht der Gesetzgeber vor, dass Negativmerkmale unter bestimmten Voraussetzungen wieder gelöscht werden müssen:

  • Die offene Forderung wurde vollständig abgegolten.
  • Der Fall ist mindestens drei Jahre lang abgeschlossen.


Wurde beispielsweise eine Zwangsvollstreckung durchgeführt und damit eine offene Kreditschuld befriedigt, gilt der Fall als abgeschlossen. Allerdings erlischt der Eintrag erst drei Jahre nach diesem Abschluss, wobei die Frist in der Regel am Ende eines Kalenderjahres beginnt. Anders sieht es aus, wenn der Verbraucher minderjährig ist. Hier muss die Schufa Einträge löschen, sobald sie als erledigt angesehen werden können.

Negativmerkmale – Definition & Erklärung – Zusammenfassung

  • Bei Negativmerkmale handelt es sich um Eintragungen in der Schufa, die eine schlechte Bonität des Kreditnehmers belegen
  • Es handelt sich um angemahnte und offene Forderungen
  • Ist der Negativeintrag erledigt, so wird er nach drei Jahren gelöscht

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