Manteltarifvertrag


Kurz & einfach erklärt:

Manteltarifvertrag verständlich & knapp definiert

Ein Manteltarifvertrag, auch Rahmentarifvertrag, stellt eine Form des Tarifvertrages dar, anhand dem zu den betroffenen Arbeitsverhältnissen die allgemeinen Bedingungen zwischen den Tarifvertragsparteien geregelt werden.
notes Inhalte

Was ein Manteltarifvertrag konkret regelt

Was regelt ein Manteltarifvertrag?
Hierüber reglementiert werden allgemeine Arbeitsbedingungen wie etwa Überstundenabgeltung, Urlaubsanspruch, Kündigungs- und Einstellungsvoraussetzungen. Auch Regelungen über Altersabsicherung und Zuschläge finden sich hier oft wieder. Es entspricht einem Tarifwerk mit vielen unterschiedlichen Einzelverträgen. Keine Auskunft gibt der Manteltarifvertrag hingegen über die Entlohnung sowie die Definition von Tarifstufen und Vergütungsgruppen. Diese Informationen finden sich je nach Branche in eigenen Lohn-, Gehalts- oder Vergütungstarifverträgen. Oftmals weisen Manteltarifverträge eine deutlich längere Laufzeit als solche Vergütungstarifverträge auf. Nicht selten gelten sie sogar unbefristet. Auch deshalb stehen sie nicht so stark im Fokus der Öffentlichkeit.

Einstellungsvoraussetzungen

In einem Manteltarifvertrag kann geregelt sein, wie Einstellungen ablaufen. Hierbei vereinbaren die Tarifvertragsparteien nur einen groben Rahmen oder legen konkrete Voraussetzungen fest. Ein Rahmentarifvertrag kann zum Beispiel vorsehen, dass ein Arbeitsverhältnis erst anhand eines Arbeitsvertrags in Schriftform begründet wird. Ohne eine derartige Regelung wären nämlich nach dem Gesetz auch mündliche Absprachen rechtswirksam. Aber auch Bestimmungen zu Befristungen oder zur Probezeit können sich hier wiederfinden.

Kündigung

Neben dem Beginn der beruflichen Beziehung kann auch dessen Ende in einem Rahmentarifvertrag definiert sein. In diesem Zusammenhang werden nicht nur die Voraussetzungen festgehalten, unter denen einem Arbeitnehmer gekündigt werden darf. So sind in den meisten Fällen auch die Kündigungsfristen festgelegt. Achtung: Im Gegensatz zum einzelnen Arbeitsvertrag darf mit dem Manteltarifvertrag im Hinblick auf die gesetzlichen Kündigungsfristen zum Nachteil des Mitarbeiters abgewichen werden. Dieser kann beispielsweise bestimmen, dass die Kündigungsfrist mehrere Jahre lediglich zwei Wochen beträgt, obwohl die Kündigung bei einer Betriebszugehörigkeit von sechs Monaten gemäß § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) erst nach vier Wochen möglich wäre.

Urlaubsanspruch

Ein Manteltarifvertrag darf aber auch hinsichtlich des Urlaubsanspruchs vom Bundesurlaubsgesetz abweichen. In diesem Fall aber ausschließlich zu Gunsten des Arbeitnehmers. Dies bedeutet, dass die Zahl der Urlaubstage gemäß Bundesurlaubsgesetz nicht unterschritten werden darf. Festgeschrieben ist im Rahmentarifvertrag auch ein etwaiger Sonderurlaub, beispielsweise aufgrund Umzug, Heirat oder Todesfall in der Familie.

Überstunden, Krankheit, Alterssicherung

Zum Arbeitsverhältnis kann der Manteltarifvertrag noch zahlreiche weitere Details vorsehen. Zum Beispiel dahingehend, wie viele Überstunden möglich sind, wie deren Dokumentation erfolgt und wie diese abgegolten werden müssen. Aber auch inwiefern das Unternehmen für seine Mitarbeiter einen Beitrag zur Alterssicherung leistet oder wie im Krankheitsfall die Lohnfortzahlung konkret ausgestaltet ist, regeln mitunter Manteltarifverträge.

Ein Manteltarifvertrag gilt nicht in jedem Fall

Der Rahmentarifvertrag erstreckt sich nur unter folgenden Voraussetzungen auf ein Einzelarbeitsverhältnis:
Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag

Existiert keine offizielle Tarifbindung, kann der Arbeitsvertrag per Klausel auf die Gültigkeit des Manteltarifvertrags verweisen. Eine derartige einzelvertragliche Absprache kann später vom Arbeitgeber nicht mehr zurückgenommen werden.

Allgemeine Verbindlichkeit des Manteltarifvertrags

Ein Rahmentarifvertrag kann von Seiten des Bundesarbeitsministeriums für allgemeinverbindlich erklärt werden. Beziehen kann sich diese Allgemeinverbindlichkeit auf einen speziellen geographischen Bereich oder auf eine bestimmte Branche.

Tarifgebundenheit der Vertragspartner

Ist der Arbeitgeber Mitglied im entsprechenden Arbeitgeberverband und der Mitarbeiter seinerseits in der jeweiligen Gewerkschaft organisiert, so ist der zwischen diesen Tarifvertragsparteien zustande gekommene Manteltarifvertrag für die individuellen Arbeitsverhältnisse gültig. Weil der Arbeitgeber jedoch zumeist keine Kenntnis darüber hat, welcher Arbeitnehmer Mitglied einer Gewerkschaft ist und dies auch nicht erfragen darf, wird dieser den Rahmentarifvertrag in der Regel für alle seine Mitarbeiter anwenden.

Inwiefern muss der Arbeitgeber den Manteltarifvertrag einhalten und darauf hinweisen?

Mit Ausnahme der Vergütung regelt ein Manteltarifvertrag in der Regel sämtliche wichtigen Rahmenbedingungen für das eigene Arbeits- bzw. Angestelltenverhältnis. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, die hierin erfassten Regeln einzuhalten, sofern der Manteltarifvertrag auch für sein Unternehmen Gültigkeit besitzt. Allerdings ist er nicht dazu gehalten, seine Angestellten und Mitarbeiter auf deren Rechte aus dem Rahmentarifvertrag hinzuweisen. Aber er muss dafür Sorge tragen, dass das Tarifwerk im Betrieb ausgelegt wird, sodass die Angestellten die Möglichkeit der Einsichtnahme haben. Darüber hinaus besteht für den Arbeitgeber keine Informationspflicht.

Welche Bedeutung sogenannte Ausschlussfristen haben

Ausschlussfristen im Manteltarifvertrag regeln innerhalb welcher Zeit Mitarbeiter Forderungen gegenüber ihrem Arbeitgeber geltend machen können. Oftmals beträgt die Zeitspanne sechs Monate. Hält sich der Arbeitgeber etwa nicht an die Urlaubsregelung, welche im Manteltarifvertrag vereinbart ist, muss der Angestellte innerhalb der sechs Monate darauf hinweisen und seinen rechtmäßigen Urlaubsanspruch geltend machen.

Wichtigste Informationen im Kurzüberblick

  • In einem Manteltarifvertrag finden sich zumeist Regelungen zu Einstellungen, Kündigung, Urlaub, Krankheit und Alterssicherung
  • Bestimmungen zum Gehalt finden sich nicht im Manteltarifvertrag, sondern in den Vergütungstarifverträgen
  • Manteltarifverträge laufen zumeist über viele Jahre oder sind gar unbefristet
  • Für den einzelnen Arbeitnehmer gilt der Manteltarifvertrag nur dann, wenn die Tarifpartner tarifgebunden sind, im Arbeitsvertrag entsprechend Bezug genommen wird oder der Tarifvertrag seitens des Bundesarbeitsministeriums für allgemeingültig erklärt wurde
  • Der Manteltarifvertrag ist für den Arbeitgeber bindend, wobei der Mitarbeiter Beschwerden innerhalb der Ausschlussfrist hervorzubringen hat

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