Gewerkschaft


Kurz & einfach erklärt:

Gewerkschaft verständlich & knapp definiert

Eine Gewerkschaft ist eine Vereinigung abhängig Beschäftigter. Sie vertreten ihr Interessen (wirtschaftlich, sozial und interkulturell).
notes Inhalte

Bei der Gewerkschaft handelt es sich um eine Interessenvertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die als Verhandlungspartner der Arbeitgeberverbände bzw. deren Gegenpol agiert. In der Bundesrepublik Deutschland haben die Gewerkschaften eine traditionell starke Position, die zusätzlich auch noch durch das Grundgesetz gestärkt wird. Im Artikel 9 Abs. 3 des Grundgesetzes wird sogar untersagt, Abreden gegen die Gewerkschaften zu treffen.

Die wesentliche Aufgabe der Gewerkschaften ist das Aushandeln der Rahmenbedingungen für die Arbeitsverträge wie Arbeitszeit, Urlaubsansprüche und die Festlegung von Lohn- und Gehaltsgruppen. Die Gewerkschaften sind während der industriellen Revolution als starker Pol gegen die damals neu entstehenden Großunternehmen entstanden und haben auch im 21. Jahrhundert ihre Berechtigung. Aus traditionellen Gründen und um die Besonderheiten der jeweiligen Berufe berücksichtigen zu können sind die Gewerkschaften oftmals nach Branchen oder auch Berufsgruppen organisiert.

Aufbau einer Gewerkschaft (Beispiel)
Beispielhafter Aufbaue einer Gewerkschaft



Bedeutung der Gewerkschafts-Arbeit in der Marktwirtschaft

Die Festlegung von einheitlichen Tarifverträgen bzw. Mindest-Arbeitsbedingungen im Bezug auf Arbeitszeit, Entlohnung, Urlaubs- oder teileitanspruch dient allgemeiner Auffassung nach den Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Arbeitnehmer werden vor einer möglichen Ausbeutung durch Lohndumping geschützt, zumal es viele Jahrzehnte lang gar keinen gesetzlichen Mindestlohn gegeben hat. Arbeitgeber schätzen die Gewerkschaften - jenseits der regelmäßigen Verhandlungsrituale über neue Tarifverträge - auch deshalb weil sie eine Abwärtsspirale vermeiden: Gäbe es keine Mindeststandards so würden unseriös kalkulierende Unternehmen ("schwarze Schafe") die ehrlich arbeitenden Unternehmen bei vielen Aufträgen ausbooten. Deshalb leisten die gewerkschaftlichen Mindeststandards langfristig gesehen auch einen wertvollen Beitrag zur Stabilität der sozialen Marktwirtschaft.

Allerdings haben die Gewerkschaften - ähnlich wie die politischen Parteien - mit einem Mitgliederschwund und einer sinkenden emotionalen Bindung zu kämpfen. Dies kann durchaus daran liegen, dass die Gewerkschaftsarbeit und der Abschluss von Tarifverträgen als "selbstverständlich" angesehen werden.

Spannungen in der zweiten Hälfte dieses Jahrzehnts

Lange Jahre verhandelten Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen (=Gewerkschaften) ziemlich reibungslos miteinander. Fast gebetsmühlenartig betonte die eine Seite, dass die Löhne und Gehälter zu hoch wären; die Gewerkschaften konterten mit der Forderung nach einer angemessenen Teilhabe am gesamtgesellschaftlichen Wohlstand bzw. der Wertschöpfung. Schließlich wären es erst die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die dies ermöglichen würden - so die Argumentation.

In den letzten Jahren kam es allerdings zu erheblichen Spannungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern, aber auch innerhalb des Gewerkschaftslagers. Gewerkschaften für einzelne Berufsgruppen innerhalb großer Unternehmensverbünde wie der Deutschen Lufthansa oder der Bahn sorgten für Irritationen: Sie wollten trotz aktueller wirtschaftlicher Herausforderungen eine Sonderbehandlung bzw. Privilegien für die durch die Spartengewerkschaft vertretenen Mitglieder. Dadurch wurden entweder die Bahninfrastruktur oder die großen Flughafen-Drehkreuze Frankfurt und München tageweise beinahe vollständig lahm gelegt. Diese ungewöhnliche Verhärtung der Fronten befeuerte die politische Diskussion um die Frage, ob innerhalb eines Unternehmens nicht etwa nur ein einziger Tarifvertrag gelten solle. Eine wochen- und monatelange Konfrontationshaltung war in der Geschichte der Bundesrepublik einzigartig.

Zusammenfassend können die Gewerkschaften wie folgt beschrieben werden:


  • Sie sind ein freiwilliger Zusammenschluss von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und sind am Aushandeln von Kollektivverträgen beteiligt.
  • Ihre Tätigkeit ist grundgesetzlich garantiert und wesentlicher Bestandteil der sog. Tarifautonomie von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
  • Durch die Festlegung von Mindeststandards in Ergänzung zu den gesetzlichen Grundlagen schützen sie sowohl Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber. Die einen vor Lohndumping, die anderen vor Missbrauch im marktwirtschaftlichen Wettbewerb.

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