Grauimporte


Kurz & einfach erklärt:

Grauimporte verständlich & knapp definiert

Als Grauimport bezeichnet die Fachwelt alle Waren, die über nicht autorisierte Vertriebswege in den Handel gelangen. Dies gilt für alle Produkte, die in der Regel ausschließlich vom Hersteller oder durch ihn ernannte Vertriebspartner gehandelt werden. Häufig handelt es sich bei diesen Grauimporten zwar um Originalprodukte. Allerdings kann die Funktion durch beispielsweise unsachgemäße Lagerung beeinträchtigt sein oder das Produkt ist im Land des Käufers nicht betriebsfähig.
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Grauimporte und offizielle Vertriebspartner

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Ein typisches Beispiel ist der Grauimport von Kraftfahrzeugen. Als EU-Neuwagen oder RE-Import angepriesen, präsentieren sich diese Autos um bis zu mehrere Tausend Euros preisgünstiger als jene über den herkömmlichen Vertriebsweg der Generalvertretung importierten Fahrzeuge. Dieser günstigere Preis resultiert vor allem durch die niedrigeren Produktionskosten und eventuell geringeren Margen von Fahrzeugen in bestimmten Ländern. Diese Fahrzeuge kaufen Händler nun im wesentlich preisgünstigeren Ausland ein und importieren sie. Dabei umgehen Autohändler den autorisierten Vertragshandel mit für den Fahrzeugkäufer zahlreichen Nachteilen, die von einer nicht länderkonformen Sicherheitsausstattung bis hin zu schweren Mängeln reichen.

Vielen Konsumenten ist es beim Kauf des Produktes nicht bewusst, dass es sich um einen Grauimport handelt. Sie sehen nur den äußerst günstigen Preis, der weit unter dem vom Hersteller empfohlenen Verkaufspreis liegt. Wobei immer zwischen Produkten aus der Produktion des Herstellers und Plagiaten unterschieden werden. Plagiate aus dem asiatischen Raum, die dem Originalprodukt zum Verwechseln ähnlich sind und nicht vom offiziellen Hersteller produziert werden, sind keine Grauimporte!

Rechtliche Position des Grauimports

Obwohl der Händler mit dem Grauimport den offiziellen Vertriebsweg umgeht, handelt er legal. Er verstößt ausschließlich gegen die Vorgaben des Herstellers in Bezug auf den Verkauf über autorisierte Vertriebswege. Unter Umständen kann dies für den Händler Konsequenzen nach sich ziehen.

Kundeninformation nicht erforderlich

Aus rein rechtlicher Sicht ist der Grauimport eine legale Vorgehensweise. Denn laut Gesetz darf ein Händler im Rahmen des möglichst günstigen Einkaufs alle verfügbaren und legalen Vertriebswege nutzen.

  • Der Händler muss den Käufer nicht über den Grauimport informieren.
  • Auf abweichende Eigenschaften des Produktes oder auf eine eingeschränkte Herstellergarantie muss der Händler den Käufer hinweisen.

Grauimport ist kein Sachmangel

Der Grauimport alleine stellt keinen Sachmangel dar und berechtigt daher auch dann nicht zum Rücktritt vom Verkauf, wenn der Käufer zu einem späteren Zeitpunkt davon erfährt. Eine Ausnahme bilden nur funktionelle Einschränkungen, die eine normale Nutzung des Produkts entsprechend dessen Produktbeschreibung nicht erlaubt.

  • Deutschsprachige Bedienungsanleitung fehlt
  • Falscher Stromstecker am Gerät
  • Produktausstattung ist nicht baugleich zu den in Deutschland angebotenen Produkten oder wesentlich minderwertiger.
Nur in diesen Situationen liegt ein Sachmangel vor, der zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt.

Gewährleistung bleibt aufrecht

Die Garantie ist eine freiwillige Herstellerleistung. Sie kann durch den Produkthersteller für Grauimporte in der Garantieerklärung entsprechend eingeschränkt werden. Anders gestaltet sich die Situation bei der Gewährleistung. Da der Gesetzgeber den Vertriebsweg an sich nicht berücksichtigt, ist der Händler oder Verkäufer in jeder Situation zur Gewährleistung verpflichtet. Kommt er dieser nicht nach, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.

Verbot von Grauimporten durch Hersteller

Grundsätzlich ist es dem Hersteller nicht möglich, den Grauimport seiner Produkte zu verbieten. Allerdings steht es ihm frei, mit seinen autorisierten Vertriebspartnern entsprechende Verträge abzuschließen. Wobei solche Verträge im EU-Wirtschaftsraum unter Umständen kartellrechtliche Auswirkungen nach sich ziehen können. Ebenfalls ungültig sind diese Vertriebsverträge, wenn die Produkte bereits innerhalb des EU-Raums in Verkehr gebracht wurden.
Verbote von Importen außerhalb des EU-Wirtschaftsraums möglich

Tatsächlich wirksam sind Verbote zum Grauimport und Verträge, die zum Vertrieb autorisieren, vorwiegend bei Grauimporten außerhalb des EU-Wirtschaftsraums oder aus dem asiatischen Raum. Wird solch ein Vertrag als wirksam anerkannt, hat dies für den Händler bei Verstoß gravierende Folgen. Dies können Schadenersatzforderungen sein bis hin zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe.

Grauimport auf einen Blick

Der Grauimport ist eine legale Form des Handels, indem eine in einem anderen Land günstigere Ware importiert und dabei der autorisierte Vertriebsweg umgangen wird.

  • Hersteller kann Grauimporte, bis auf bestimmte Ausnahmen, nur außerhalb des EU-Wirtschaftsraums untersagen.
  • Händler müssen Kunden nicht darüber informieren, ob es sich um einen Grauimport handelt.
  • Die vom Händler verkaufte Ware muss mit dem in Deutschland verkauften Produkt gleichwertig sein und darf keinesfalls schlechter ausgestattet sein.
  • Die Gewährleistung ist unabhängig vom Vertriebsweg zwischen Hersteller und Verkäufer.
  • Herstellergarantie kann durch den Hersteller eingeschränkt werden.

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