Grauimporte
Kurz & einfach erklärt:
Grauimporte verständlich & knapp definiert
Als Grauimport bezeichnet die Fachwelt alle Waren, die über nicht autorisierte Vertriebswege in den Handel gelangen. Dies gilt für alle Produkte, die in der Regel ausschließlich vom Hersteller oder durch ihn ernannte Vertriebspartner gehandelt werden. Häufig handelt es sich bei diesen Grauimporten zwar um Originalprodukte. Allerdings kann die Funktion durch beispielsweise unsachgemäße Lagerung beeinträchtigt sein oder das Produkt ist im Land des Käufers nicht betriebsfähig.notes Inhalte
- chevron_right Grauimporte und offizielle Vertriebspartner
- chevron_right Rechtliche Position des Grauimports
- chevron_right Kundeninformation nicht erforderlich
- chevron_right Grauimport ist kein Sachmangel
- chevron_right Gewährleistung bleibt aufrecht
- chevron_right Verbot von Grauimporten durch Hersteller
- chevron_right Grauimport auf einen Blick
Grauimporte und offizielle Vertriebspartner

Vielen Konsumenten ist es beim Kauf des Produktes nicht bewusst, dass es sich um einen Grauimport handelt. Sie sehen nur den äußerst günstigen Preis, der weit unter dem vom Hersteller empfohlenen Verkaufspreis liegt. Wobei immer zwischen Produkten aus der Produktion des Herstellers und Plagiaten unterschieden werden. Plagiate aus dem asiatischen Raum, die dem Originalprodukt zum Verwechseln ähnlich sind und nicht vom offiziellen Hersteller produziert werden, sind keine Grauimporte!
Rechtliche Position des Grauimports
Obwohl der Händler mit dem Grauimport den offiziellen Vertriebsweg umgeht, handelt er legal. Er verstößt ausschließlich gegen die Vorgaben des Herstellers in Bezug auf den Verkauf über autorisierte Vertriebswege. Unter Umständen kann dies für den Händler Konsequenzen nach sich ziehen.Kundeninformation nicht erforderlich
Aus rein rechtlicher Sicht ist der Grauimport eine legale Vorgehensweise. Denn laut Gesetz darf ein Händler im Rahmen des möglichst günstigen Einkaufs alle verfügbaren und legalen Vertriebswege nutzen.- Der Händler muss den Käufer nicht über den Grauimport informieren.
- Auf abweichende Eigenschaften des Produktes oder auf eine eingeschränkte Herstellergarantie muss der Händler den Käufer hinweisen.
Grauimport ist kein Sachmangel
Der Grauimport alleine stellt keinen Sachmangel dar und berechtigt daher auch dann nicht zum Rücktritt vom Verkauf, wenn der Käufer zu einem späteren Zeitpunkt davon erfährt. Eine Ausnahme bilden nur funktionelle Einschränkungen, die eine normale Nutzung des Produkts entsprechend dessen Produktbeschreibung nicht erlaubt.- Deutschsprachige Bedienungsanleitung fehlt
- Falscher Stromstecker am Gerät
- Produktausstattung ist nicht baugleich zu den in Deutschland angebotenen Produkten oder wesentlich minderwertiger.
Gewährleistung bleibt aufrecht
Die Garantie ist eine freiwillige Herstellerleistung. Sie kann durch den Produkthersteller für Grauimporte in der Garantieerklärung entsprechend eingeschränkt werden. Anders gestaltet sich die Situation bei der Gewährleistung. Da der Gesetzgeber den Vertriebsweg an sich nicht berücksichtigt, ist der Händler oder Verkäufer in jeder Situation zur Gewährleistung verpflichtet. Kommt er dieser nicht nach, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.Verbot von Grauimporten durch Hersteller
Grundsätzlich ist es dem Hersteller nicht möglich, den Grauimport seiner Produkte zu verbieten. Allerdings steht es ihm frei, mit seinen autorisierten Vertriebspartnern entsprechende Verträge abzuschließen. Wobei solche Verträge im EU-Wirtschaftsraum unter Umständen kartellrechtliche Auswirkungen nach sich ziehen können. Ebenfalls ungültig sind diese Vertriebsverträge, wenn die Produkte bereits innerhalb des EU-Raums in Verkehr gebracht wurden. Verbote von Importen außerhalb des EU-Wirtschaftsraums möglich
Tatsächlich wirksam sind Verbote zum Grauimport und Verträge, die zum Vertrieb autorisieren, vorwiegend bei Grauimporten außerhalb des EU-Wirtschaftsraums oder aus dem asiatischen Raum. Wird solch ein Vertrag als wirksam anerkannt, hat dies für den Händler bei Verstoß gravierende Folgen. Dies können Schadenersatzforderungen sein bis hin zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe.
Grauimport auf einen Blick
Der Grauimport ist eine legale Form des Handels, indem eine in einem anderen Land günstigere Ware importiert und dabei der autorisierte Vertriebsweg umgangen wird.- Hersteller kann Grauimporte, bis auf bestimmte Ausnahmen, nur außerhalb des EU-Wirtschaftsraums untersagen.
- Händler müssen Kunden nicht darüber informieren, ob es sich um einen Grauimport handelt.
- Die vom Händler verkaufte Ware muss mit dem in Deutschland verkauften Produkt gleichwertig sein und darf keinesfalls schlechter ausgestattet sein.
- Die Gewährleistung ist unabhängig vom Vertriebsweg zwischen Hersteller und Verkäufer.
- Herstellergarantie kann durch den Hersteller eingeschränkt werden.
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