Eigenhandel
Eigenhandel verständlich & knapp definiert
Der Eigenhandel kann einer Bank gute Gewinne erwirtschaften oder den Finanzhandel in die von ihr gewünschte Richtung lenken. Verluste aus dem Eigenhandel können jedoch schwerwiegende Folgen haben und werden seit der letzten Finanzkrise im Jahr 2008 sehr kritisch gesehen und deshalb von die BaFin kontrolliert.- chevron_right Eigenhandel als Stützungskauf
- chevron_right Kein Eigenhandel ohne Erlaubnis
- chevron_right Wie sieht die steuerliche Behandlung aus?
- chevron_right Das Risiko des Eigenhandels
- chevron_right Eigenhandel – Zusammenfassung
Finanzgeschäfte mit Wertpapieren, die Banken für eigene Rechnung und in eigenem Namen durchführen, werden Eigenhandel genannt. Gesetzlich bestimmt ist der Eigenhandel in §1 1a Absatz 3 und 4 Kreditwesengesetz. Einen Eigenhandel kann eine Bank nutzen, um Gewinne durch den An- und Verkauf von Wertpapieren zu erzielen. Es können jedoch auch strategische Gründe vorliegen, um Kurse zu beeinflussen.
Eigenhandel als Stützungskauf
Banken kaufen oft Aktien oder andere Wertpapiere, wenn der Kurs des Wertpapiers stark fällt. Will eine Bank einen stabilen Kurs unbedingt halten, ist ein Kursverfall nur durch sogenannte Stützungskäufe aufzuhalten.
Kein Eigenhandel ohne Erlaubnis
Damit eine Bank in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Wertpapiergeschäfte tätigen darf, muss sie sich die Erlaubnis bei der BaFin einholen. Geregelt ist dies im § 32 Abs. 1 Satz 1 Kreditwesengesetz. Die Rechtsform der Bank spielt dabei keine Rolle, eine Gewinnerzielungsabsicht ist bereits ausreichend, um unter diese Regelung zu fallen.
Wie sieht die steuerliche Behandlung aus?
Als Eigenhändler fungierende Banken führen zwar grundsätzlich umsatzsteuerbare Leistungen und Lieferungen durch, sind aber gemäß § 4 Nr. 8 des Umsatzsteuergesetzes umsatzsteuerbefreit. Was die Körperschaftssteuer angeht, so ist der Gewinn mit Anteilen an Kapitalgesellschaften nach § 8b VII Körperschaftssteuergesetz vollumfänglich steuerpflichtig.
Das Risiko des Eigenhandels
Kritiker stehen dem Eigenhandel der Banken sehr kritisch gegenüber. Offiziell dürfen Abteilungen einer Bank nicht miteinander kommunizieren, wenn es um den Kauf von Wertpapieren geht. Ein Investmentbanker darf demnach seine Informationen nicht mit einem auf Provision tätigen Eigenhändler der Bank teilen, da hier Insiderhandel im Spiel wäre. In der Vergangenheit sind schon einige Male solche Skandale aufgeflogen, nicht zuletzt aufgrund regelmäßiger Kontrollen nach strengen Vorgaben durch die BaFin und die BaFin.
Wenn die Bank sich im Eigenhandel in einem hohen Maß falsch kalkulieren, kann das zu schweren volkswirtschaftlichen Schäden führen. Unter Umständen müssen Staaten ihre Banken finanziell unterstützen. Derartige Maßnahmen gehen jedoch in der Regel zu Lasten der Steuerzahler. Verlieren Banken auf diese Weise Milliarden, sind auch die Spareinlagen der Bankkunden in Gefahr.
Eigenhandel – Zusammenfassung
- Finanzgeschäfte von Banken in eigenem Namen und auf eigener Rechnung werden als Eigenhandel bezeichnet.
- Sie dienen als Einnahmequelle oder als strategisches Finanzmittel einer Bank.
- Eigenhandel ist für Banken umsatzsteuerfrei, jedoch körperschaftssteuerpflichtig.
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