Eigenbetrieb
Eigenbetrieb verständlich & knapp definiert
In einem Eigenbetrieb organisieren Kommunen in der Regel Versorgungsleistungen (Wasser, Strom, Krankenhäuser). Dabei verfügt der Eigenbetrieb nicht über eine eigene Rechtspersönlichkeit, sondern wird als Sondervermögen der Kommune behandelt. Trotzdem weist der Eigenbetrieb eigene Finanz- und Vermögenspläne aus, so dass er de facto wie ein Wirtschaftsunternehmen geführt werden kann.- chevron_right Eigenbetrieb einfach erklärt
- chevron_right Eigenbetrieb: Vor- und Nachteile
- chevron_right Eigenbetrieb – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
Der Eigenbetrieb ist eine Organisationsform, die von öffentlichen Betrieben oder Verwaltungen für bestimmte Tätigkeiten gewählt werden kann. Oft werden beispielsweise die Strom- oder Wasserversorgung über den Eigenbetrieb abgewickelt.
Eigenbetrieb einfach erklärt
Eigenbetriebe können nach deutschem Recht ausschließlich von Gemeinden betrieben werden. Dabei verfügen diese Organisationseinheiten nicht über eine eigene Rechtspersönlichkeit, sind also nicht als AG oder GmbH organisiert. Trotzdem wird das Tätigkeitsfeld, für das der Eigenbetrieb verantwortlich ist, wie ein Unternehmen behandelt. So finden beispielsweise Wirtschaftsprüfungen statt, es gibt eine Buchhaltung und eine Finanzplanung für den Sektor.
Organisiert werden im Eigenbetrieb vor allem Versorgungsbetriebe, die Wasser, Strom, Abwasser oder Abfallentsorgung bereitstellen. Auch Krankenhäuser werden teilweise in dieser Form organisiert. Dabei gilt der Eigenbetrieb aus Sicht der Kommune als sogenanntes Sondervermögen und wird wie eine Beteiligung an einem privaten Unternehmen behandelt. Allerdings kann der Betrieb an sich nicht wie ein privates Unternehmen agieren, sondern ist den Weisungen der Gemeinde direkt unterstellt. So soll sichergestellt werden, dass die wichtigen Versorgungsleistungen wirklich allen Bürgern zur Verfügung gestellt werden.
Eigenbetrieb: Vor- und Nachteile
Sinn und Zweck des Eigenbetriebs ist es, bestimmte Leistungen in Teilen unabhängig von grundsätzlichem ökonomischen Prinzipien anzubieten. Ein Beispiel: In einer Stadt mit 10.000 Einwohnern leben rund 50 Bürger außerhalb der eigentlichen Stadtgrenzen. Für ein privatwirtschaftliches Unternehmen wäre es nicht sinnvoll, Strom- und Wasserleitungen für diese 50 Bürger anzubieten, zu hoch wären die Investitionskosten. Dennoch haben die Bürger natürlich ein Anrecht auf die Versorgung mit diesen Leistungen. Weil der Eigenbetrieb nicht streng nach ökonomischen Prinzipien agiert, wird er Strom und Wasser so trotzdem bereitstellen.
Gegenüber anderen Rechtsformen hat der Eigenbetrieb den Vorteil, vergleichsweise unbürokratisch zu sein. Die Gemeinde kann investive Maßnahmen und die Personalausstattung schnell dem Bedarf anpassen. Gleichzeitig ist die Erfolgskontrolle des Eigenbetriebs gewährleistet, weil das „Unternehmen“ beispielsweise über eine eigene Buchhaltung verfügt. So kann der Eigenbetrieb wirtschaftlich geführt werden, untersteht dabei aber immer noch weitgehend der Kontrolle durch die Trägergesellschaft.
Eigenbetrieb – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
- Ein Eigenbetrieb wird immer von einer Kommune geleitet
- Dabei handelt es sich nicht um eine eigene Rechtspersönlichkeit
- Trotzdem wird der Eigenbetrieb de facto wie ein Wirtschaftsunternehmen geführt
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