Effekten


Kurz & einfach erklärt:

Effekten verständlich & knapp definiert

Mit Effekten wurde ein Sammelbegriff für börsenfähige Wertpapiere geschaffen. Er lässt sich auch auf die Verwahrung von und den Handel mit börsenfähigen Wertpapieren beziehen. In diesen Fällen wird von Effektenverwaltung beziehungsweise Effektenhandel und gesprochen.
notes Inhalte

Unter dem Sammelbegriff Effekten werden alle am Kapitalmarkt handel- und vertretbaren Wertpapiere gemeint, die zur Kapitalbeschaffung und Kapitalanlage dienen. Zu den Effekten zählen Anleihen, Schuldverschreibungen und Pfandbriefe. Zahlungsmittel wie Schecks, Banknoten oder Wechsel zählen hingegen nicht dazu.

Was bedeutet „vertretbare Wertpapiere“?

Ein Wertpapier ist vertretbar, wenn es austauschbar ist. Dies bedeutet, dass die gehandelten Effekten des Emittenten nach Stückzahl, Nennwert oder Gattung einheitlich sein müssen. Für jeden Handelspartner muss das Wertpapier zum gleichen Zeitpunkt wie auch den gleichen Konditionen und Mengen zur Verfügung stehen.

Effekten nicht mit „effektiven Stücken“ verwechseln

Oft werden Effekten auch als effektive Stücke bezeichnet. Diese Gleichsetzung ist jedoch falsch. Effektive Stücke sind Wertpapiere, die in physischer Form vorhanden sind. Aktien oder Anleihen, die einem Anleger in ausgedruckter Form vorliegen, gelten als effektive Stücke. Da es sich meistens um handelbare und vertretbare Wertpapiere handelt, fallen sie auch unter dem Oberbegriff Effekten.

Warum die Einteilung in Effekten?

Der Oberbegriff Wertpapiere gilt für alle verbrieften Rechte an Kapitalanlage oder Kapitalbeschaffung. Dementsprechend zählen auch Schecks oder Banknoten zu den Wertpapieren. Effekten bezeichnen jedoch nur Wertpapiere, die einen standardisierten Inhabertausch ermöglichen. Unterschieden wird dabei zwischen Teilhabereffekten, die Anleihen und Aktien bezeichnen, Gläubigereffekten für Schuldverschreibungen und Mischformen, wie sie bei Genussscheinen und Optionsanleihen vorkommen.

Effekten – Zusammenfassung

  • Der Begriff stellt eine Sammelbezeichnung für handel-und vertretbare Wertpapiere dar;
  • nicht zu verwechseln mit effektiven Stücken;
  • Effekten werden in Teilhaber- und Gläubigereffekten sowie Mischformen unterteilt.

 


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