Schenkungssteuer
Schenkungssteuer verständlich & knapp definiert
Die Schenkungssteuer wird in Deutschland dann fällig, wenn Wertgegenstände oder Immobilien dauerhaft und unentgeltlich überlassen werden. Allerdings existieren gerade bei engen Verwandtschaftsverhältnissen recht hohe Freibeträge von bis zu 500.000 Euro.- chevron_right Höhe der Schenkungssteuer in Deutschland
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Die Schenkungssteuer wird in erhoben, wenn unentgeltliche Zuwendungen zwischen lebenden Personen stattfinden. Vereinfacht ausgedrückt muss die Steuer bezahlt werden, wenn Geschenke ab einem bestimmten Wert verschenkt werden.
Höhe der Schenkungssteuer in Deutschland
Das gesamte Steueraufkommen der Schenkungssteuer beträgt in Deutschland etwas mehr als eine Milliarde Euro pro Jahr. Von einem Geschenk spricht der Gesetzgeber, sofern Wertgegenstände dauerhaft ohne Entgelt überlassen werden und den Besitzer wechseln. Wie hoch der Steuersatz ausfällt, hängt wiederum vom verwandtschaftlichen Verhältnis des Schenkenden und des Beschenkten ab:
- Steuerklasse I: In diese Klasse fallen Ehepartner, Kinder, Enkel und Eltern.
- Steuerklasse II: In die zweite Steuerklasse werden die Geschwister eingeordnet.
- Steuerklasse III: Die dritte Steuerklasse gilt für alle übrigen Beschenkten.
Im zweiten Schritt wird vom Geschenk dann allerdings noch ein Freibetrag abgezogen, der wiederum nicht direkt mit der Steuerklasse zusammenhängt. Ehepartner erhalten einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder von 400.000 Euro, Enkeln können mit bis zu 200.000 Euro beschenkt werden und Geschwister sowie alle übrigen mit 20.000 Euro, ohne dass die Steuer anfällt.
Für darüber hinausgehende Beträge sieht der Gesetzgeber dann eine gestaffelte Steuer vor. Aus Vereinfachungsgründen seien hier nur die Unter- und Obergrenzen dargestellt:
- bis 75.000 Euro: Steuersatz von 7 Prozent bei Steuerklasse I; Steuersatz von 15 Prozent für Steuerklasse II
- über 26.000.000 Euro: Steuersatz von 30 Prozent bei Steuerklasse I; Steuersatz von 43 Prozent bei Steuerklasse II
In Steuerklasse III liegt der Steuersatz hingegen bis zu einem Betrag von 6.000.000 Euro immer bei 30 Prozent. Darüber hinaus zahlt der Beschenkte eine Steuer von 50 Prozent.
Schenkungssteuer umgehen – ist das möglich?
Grundsätzlich kann die Schenkungssteuer nicht umgangen werden. Möglich ist das indirekt bei betrieblichem Vermögen. Wird dieses vererbt, so zahlen die Erben oder Beschenkten in der Regel keine Steuern. Der Grund: Die wirtschaftliche Existenz des Betriebs wäre stark gefährdet, wenn bei einer Schenkung mehrere Millionen Euro an Steuern bezahlt werden müssten. Allerdings zeigt sich in der Praxis, dass privater Besitz häufig vor einer Schenkung in betriebliches Vermögen überschrieben und erst dann verschenkt oder vererbt wird. So umgeht der Beschenkte die Schenkungssteuer.
Schenkungssteuer – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
- Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer weisen in Deutschland die gleichen Regelungen auf
- Von einer Schenkung spricht der Gesetzgeber, wenn eine Sache unentgeltlich und dauerhaft überlassen und übereignet wird
- Es existieren je nach Verwandtschaftsgrad Freibeträge für Schenkungen
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