Lagerkosten
Lagerkosten verständlich & knapp definiert
Als Lagerkosten werden alle Aufwendungen bezeichnet, die für die Einlagerung von Vorprodukten, die Bereithaltung von Zwischenprodukten und die Lagerung der Endprodukte anfallen. Insbesondere sind hier die Kostenpunkte des Lagerortes an sich und der Mitarbeiter zu nennen.- chevron_right Bereiche, in denen Lagerkosten anfallen
- chevron_right Buchhalterische Verrechnung der Lagerkosten
- chevron_right Lagerkosten – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
Lagerkosten fallen für die Lagerung von Gütern an, die vom Unternehmen für die Produktion verwendet werden bzw. die bereits fertiggestellt sind. Insbesondere fallen die Kosten dabei für die Bereitstellung der Lagerkapazität, die Durchführung des Lagerprozesses sowie dessen Vor- und Nachbereitung an.
Bereiche, in denen Lagerkosten anfallen
Das produzierende Gewerbe, aber auch der Einzelhandel sieht sich grundsätzlich mit Lagerkosten konfrontiert, die durch die Lagerhaltung entstehen. Diese können in unterschiedlichen Bereichen anfallen und lassen sich in vier Kategorien einteilen:
- Lagerkapazität: Hierunter fallen alle Kosten, die mit der direkten Errichtung des Lagers zu tun haben. Beispielsweise muss eine entsprechende Halle errichtet, Lagertragsportmittel angeschafft (z.B. Gabelstapler) und das Personal eingestellt werden.
- Lagerbereitschaft: Für die Instandhaltung des Lagers, eine mögliche Kühlung sowie Beheizung und Beleuchtung fallen ebenfalls Kosten an.
- Lagervor- und -nachbereitung: Die aktive Betreibung des Lagers kostet das Unternehmen ebenfalls Geld. Beispielsweise müssen Waren laufend ein- und ausgelagert werden, wofür Treibstoffkosten für Gabelstapler anfallen. Auch die Kommissionierung und Verpackung der Waren erfordert finanzielle Aufwendungen.
- Kosten der Lagerung selbst: Hierbei handelt es sich um einen kalkulatorischen Kostenpunkt. Beispielsweise fallen Zinskosten für das in den Lagergütern gebundene Kapital an.
Buchhalterische Verrechnung der Lagerkosten
Grundsätzlich erfolgt die Verrechnung von Lagerkosten in der Buchhaltung als Pauschale auf die Lagergüter. Sofern es sich hierbei um Kosten der Eingangslagerung handelt, werden diese meist auf speziellen Materialstellen gesammelt. Anschließend erfolgt eine Belastung des inanspruchnehmenden Kostenträgers über die addierten Materialgemeinkosten. Die Verrechnung selbst wird in der Regel über das Proportionalitätsprinzip abgewickelt, auch wenn eine derartige Abhängigkeit lediglich bei den Zinskosten gegeben ist.
Handel es sich hingegen um Kosten für die Zwischenlagerung, erfolgt keine gesonderte Erfassung und Verrechnung. Vielmehr gehen die Kosten undifferenziert in die Fertigungsgemeinkosten ein. Zu guter Letzt führt die Buchhaltung Kosten für die Ausgangslagerung im Vertriebsbereich auf. Auch hier gilt wieder, dass die Verrechnung als Teil der Vertriebsgemeinkosten erfolgt.
Genau erfassen lassen sich Lagerkosten nur dann, wenn die Stellen, an denen die Lagerleistung erbracht wird, als einzelne Kostenstelle oder Kostenplatz separiert werden. Anschließend müssen die Leistung exakt aufgezeichnet werden, worauf aufbauend dann eine leistungsentsprechende Kostenverrechnung vorgenommen werden kann.
Lagerkosten – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
- Lagerkosten entstehen für die Verwahrung von Materialien
- Es kann sich dabei sowohl um Vorprodukte als auch um Zwischenerzeugnisse oder bereits fertige Waren handeln
- Die Lagerkosten lassen sich sinnvoll in Kosten für die Kapazität, die Bereithaltung, die Lagervor- und -nachbereitung sowie Kosten für die Lagerung selbst unterteilen.
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