Briefgrundschuld


Kurz & einfach erklärt:

Briefgrundschuld verständlich & knapp definiert

Die Briefgrundschuld wird zusätzlich zum normalen Grundbucheintrag vorgenommen, ist aber nicht verpflichtend. Der Vorteil der Briefgrundschuld besteht darin, dass sie deutlich einfacher an Dritte übertragen werden kann.
notes Inhalte

Die Briefgrundschuld ist ein Grundpfandrecht. Im Gegensatz zum reinen Grundbucheintrag, wird zusätzlich zu diesem noch ein sogenannter Grundschuldbrief erstellt.

Was ist eine Briefgrundschuld?

Nehmen Privatpersonen oder auch Unternehmen Immobilienkredite auf, sind die Kreditvolumina in der Regel entsprechend hoch. Als Gegenleistung für die Kreditvergabe verlangt die Bank daher, dass eine Sicherheit hinterlegt wird – die Immobilie an sich. Mit der sogenannten Grundschuld hat das Kreditinstitut das Recht, die Immobilie zu veräußern, sollte der Kreditnehmer zahlungsunfähig werden. Hierbei ergeben sich wiederum zwei verschiedene Möglichkeiten:

  • Grundbucheintrag: Die Grundschuld wird schriftlich in das sogenannte Grundbuch der Immobilie bzw. des Grundstücks eingetragen.
  • Briefgrundschuld: Die Besonderheit dieser Form besteht darin, dass dem Gläubiger noch ein tatsächlicher Grundschuldbrief übergeben wird.


Die Briefgrundschuld kann sehr leicht an Dritte übertragen werden, wenn dies denn erwünscht ist. Das stellt sich bei der reinen Eintragung ins Grundbuch deutlich komplizierter dar.

Vorteile und Nachteile der Briefgrundschuld

Der größte Vorteil der Briefgrundschuld besteht darin, dass bei der Abtretung der Grundschuld keine Eintragung im eigentlichen Grundbuch vorgenommen werden muss. Insofern ist die Abtregung weder für Dritte einsehbar noch fallen weiteren Grundbuchkosten an.

Allerdings verursacht die erstmalige Ausstellung der Briefgrundschuld an sich durchaus Gebühren. Rund 25 Prozent höher sind die Kosten für die Erstellung als beim klassischen Grundbucheintrag. Insofern lohnt sich die Briefgrundschuld nur dann, wenn zumindest die Chance besteht, dass später eine Abtretung erfolgt.

Briefgrundschuld – Definition & Erklärung – Zusammenfassung

  • Die Briefgrundschuld ist eine Kreditsicherheit beim Immobiliendarlehen
  • Sie wird zusätzlich zum Grundbucheintrag vorgenommen
  • Die Briefgrundschuld kann ohne Probleme an Dritte übertragen werden

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