Briefkastenfirma
Briefkastenfirma verständlich & knapp definiert
Eine Briefkastenfirma ist eine Firma, die den rechtlichen Unternehmenssitz nicht am Ort der Verwaltung hat. Am Unternehmenssitz werden keinerlei geschäftliche Tätigkeiten ausgeführt und es gibt dort weder Büroräume noch Personal.- chevron_right Struktur einer Briefkastenfirma
- chevron_right Hintergrund
- chevron_right Betrugsfälle
- chevron_right Rechtsmissbrauch
- chevron_right Briefkastenfirma Zusammenfassung
Eine Briefkastenfirma ist offiziell mit einem Eintragungsdatum, einem Firmennamen und einem Geschäftsführer im Handelsregister verzeichnet. Meist entspricht sie der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft. Hinter der zur Registrierung erforderlichen Firmenanschrift steckt jedoch nur ein Briefkasten oder ein Postfach. In der Regel ist eine Briefkastenfirma nicht wirtschaftlich aktiv. Mitunter wird eine wirtschaftliche Tätigkeit vorgetäuscht. Nicht selten werden Briefkastenfirmen im Ausland angesiedelt und in den dortigen Firmenregistern eingetragen. In Europa sind Briefkastenfirmen meist in Holland, in der Schweiz und in Liechtenstein anzutreffen.
Struktur einer Briefkastenfirma
Typisch für eine Briefkastenfirma ist, dass sie nicht über Immobilien, Grundstücke oder sonstige Liegenschaften verfügt. Auch angemietete Büroräume sind nicht vorhanden. Zudem fehlt es an Geschäftsausstattung, Kommunikationsmitteln und Mitarbeitern. Der pro forma eingesetzte Geschäftsführer oder Direktor muss keine der sonst in diesen Positionen üblichen Qualifikationen besitzen. Oft wird eine Briefkastenfirma durch Strohmänner geführt oder in Personalunion geleitet.Hintergrund
Die Einrichtung einer Briefkastenfirma kann völlig legal sein. Beispielsweise ist es möglich, dass Unternehmen das Ziel verfolgen, unauffällig neue Betätigungsfelder zu erschließen. Auf diese Weise lassen sich die Aktivitäten vor Konkurrenzfirmen verbergen. Häufig soll auch durch die Schaffung einer Briefkastenfirma in einer sogenannten Steueroase der hohe Steuersatz im eigenen Land umgangen werden. Grundsätzlich ist es nicht illegal, zu solchen Zwecken ein Briefkastenfirma zu unterhalten.
Befindet sich die Briefkastenfirma im steuergünstigen Ausland und verlegt gleichzeitig der Inhaber seinen Wohnsitz in dieses Land, so ist es legitim, von den günstigeren Steuersätzen dieses Landes zu profitieren. In den meisten Fällen wird eine Briefkastenfirma jedoch mit unlauteren Absichten gegründet. Oft dient sie der Geldwäsche oder der Verwaltung eines illegal zustande gekommenen Vermögens.
Betrugsfälle
Hat der Inhaber einer ausländischen Briefkastenfirma seinen Wohnsitz im Inland, so muss er hier wie jeder andere Steuerzahler Vermögen und Einnahmen offenlegen und Steuern zahlen. Tut er das nicht und verlagert geheim gehaltenes Geld über die Briefkastenfirma ins Ausland, macht er sich der Steuerhinterziehung strafbar. Besteht der Verdacht, dass eine Briefkastenfirma dazu dient, Gelder unbeobachtet ins Ausland zu verschieben, setzen Ermittler alles daran, den Betrug aufzudecken.
Oftmals sind diese Versuche jedoch zum Scheitern verurteilt. Es wird geschätzt, dass 95 Prozent aller Briefkastenfirmen mit kriminellen Absichten gegründet werden. Davon soll nur ein geringer Prozentsatz auf den Vorsatz des Steuerbetrugs entfallen. Rund 70 Prozent sollen der organisierten Kriminalität und dem Verstecken oder der Wäsche von illegal erlangten Geldern dienen.
Rechtsmissbrauch
Laut dem Bundesfinanzhof (BFH), dem obersten Gericht für Steuer- und Zollsachen, erfüllt die Zwischenschaltung einer Briefkastenfirma in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft in Steueroasen den Tatbestand des Rechtsmissbrauchs, wenn ansonsten Steuerpflicht in Deutschland besteht. Die Europäische Union kündigte Ende 2014 an, alle Mitgliedstaaten zu verpflichten, nationale Register zur Erfassung wirtschaftlicher Eigentümer von Unternehmen zu führen.
Ein solches Informationsabkommen kann die Geldwäsche und den Rechtsmissbrauch durch Briefkastenfirmen wesentlich erschweren, weil diese dann leicht als Unternehmen ohne Geschäftsräume oder Liegenschaften erkennbar sind.
Briefkastenfirma Zusammenfassung
- oft im Ausland angesiedelt
- dient Firmen als postalische Anschrift, nicht als Niederlassung
- nach Schätzungen sind die meisten Briefkastenfirmane mit kriminellen Absichten (z. B. Steuerhinterziehung) gegründet worden
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