Direkte Steuern


Direkte Steuern machen in Deutschland rund 50 Prozent des Steueraufkommens aus. Direkte Steuern unterscheiden sich insofern von indirekten Steuern, als dass der rechtliche Steuerschuldner auch wirklich der wirtschaftliche Steuerträger ist.

Was ist eine direkte Steuer?

Grundsätzlich lassen sich alle Steuerarten in die Kategorien „direkt“ und „indirekt“ unterteilen. Beide Steuerarten werden von einem Wirtschaftssubjekt – im rechtlichen Sprachgebrauch als Steuerschuldner bezeichnet – an das Finanzamt abgeführt. Eine direkte Steuer wird dabei auch aus wirtschaftlicher Sicht vom Steuerschuldner getragen und nicht an Dritte überwälzt.

Bei der indirekten Steuern ist genau das der Fall. Steuerschuldner und Steuerträger sind nicht ein und dasselbe Wirtschaftssubjekt. Möglich ist das durch die sogenannte Überwälzung. Dabei gibt der Steuerschuldner die Steuerlast, die er eigentlich tragen müsste, in Form höherer Preise an andere Wirtschaftssubjekte weiter.

Zwei Praxisbeispiele sollen der Verdeutlichung der Unterschiede dienen:

  • Die KFZ-Steuer ist eine direkte Steuer. Wer ein Auto hat, muss die Steuer direkt an das Finanzamt überführen (Steuerschuldner). Gleichzeitig trägt der Autobesitzer die Steuer auch aus wirtschaftlicher Sicht, schließlich kann er die Kosten nicht weitergeben und muss sie aus seinem Vermögen bezahlen.
  • Anders sieht es bei der Umsatzsteuer aus. Für dessen Abführung sind Unternehmen als Steuerschuldner verantwortlich. Diese geben die Steuerlast aber einfach an Endverbraucher weiter, indem sie keine Netto- sondern Bruttoverkaufspreise verlangen. Wer beispielsweise 119 Euro für eine Kamera zahlt, überweist damit indirekt 19 Euro an das Finanzamt.


Kritik und Bedeutung der direkten Steuern

Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass direkte Steuern nicht überwälzbar sind und direkt vom Leistungsträger abgeführt werden. Das ist allerdings nicht immer der Fall: Vermieter können Grundsteuern indirekt durch Mieterhöhungen auf ihre Mieter abwälzen und den eigentlichen Sinn der Steuer – in diesem Fall die Umverteilung von Vermögen – umgehen. Insofern gilt es für den Staat bei der Einführung einer direkten Steuer darauf zu achten, dass die Überwälzung ausgeschlossen oder nur schwer möglich ist.

Direkte und indirekte Steuern machen zu gleichen Teilen das Steueraufkommen in Deutschland aus. Rund ein Drittel der Last wird allein durch die Einkommenssteuer verursacht. Hinzu kommen weitere direkte Steuern wie die Grundsteuer (Ausnahme: Vermietung), die Abgeltungssteuer oder der Solidaritätszuschlag.

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