Vorsteuer / Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer wird in Deutschland seit dem 01.01.1968 (und inzwischen auch in der EU) nach dem „Mehrwertsteuerprinzip“ berechnet: Das Unternehmen zahlt Umsatzsteuer nicht für den gesamten Umsatz, sondern nur für den Wertzuwachs, den die berechnete Leistung durch das Unternehmen gewonnen hat (die Umsatzsteuer ist also ein "durchlaufender Posten" - noch nicht vertanden? Hier erklären wir das detailliert: Umsatzsteuer als durchlaufender Posten ).
Die von den Lieferanten berechnete Umsatzsteuer (= Vorsteuer) wird von der eigenen Umsatzsteuer abgezogen.
Beispiel - Buchung der Vorsteuer / Umsatzsteuer
Ein Beispiel mit den fiktiven Firmen LOOKS INFORMATIC (Hersteller), OMNI INFORMATIC (Großhändler) und IT PROFIS (Einzelhändler) soll das ganze verdeutlichen. Die Buchungen erfolgen alle aus der Sicht von OMNI INFORMATIC.Let's go:
1. Die IT Großhandlung OMNI INFORMATIC kauft bei dem Hersteller LOOKS INFORMATIC am 20.03.2010 Ware im Wert von 10 000,00 € und erhält eine Eingangsrechnung über:
zzgl. Umsatzsteuer, 19 % 1 900,00 €
= Rechnungsbetrag 11 900,00 €
2. OMNI INFORMATIC verkauft die Ware am 25.03.2010 an den Einzelhändler IT PROFIS für 12 650,00 € und stellt folgende Ausgangsrechnung:
zzgl. Umsatzsteuer, 19 % 2 403,50 €
= Rechnungsbetrag 15 053,50 €
Wieviel schuldet OMNI INFORMATIC nun dem Finanzamt?
OMNI INFORMATIC schuldet seinem Finanzamt für diesen Verkauf 2 403,50 € Umsatzsteuer und zieht davon die von LOOKS INFORMATIC berechnete Umsatzsteuer von 1 900,00 € als Vorsteuer ab, zahlt also seinem Finanzamt nur 503,50 € Umsatzsteuer für das Geschäft mit IT PROFIS.
Buchungstechnisch ist die mit der Lieferantenrechnung gezahlte Vorsteuer eine Forderung an das Finanzamt, die durch den Verkauf entstandene Umsatzsteuer eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt.
Und wie lauten jetzt die Buchungen?
Die Eingangsrechnung von OMNI INFORMATIC wird am 20.03.2010 gebucht:
Vorsteuer, 19 % 1 900,00 €
an Verbindlichkeiten aus Wareneinkäufen 11 900,00 €
Durch die Ausgangsrechnung (25.03.2010) an IT PROFIS wird auf dem Konto „Umsatzsteuer“ auf der Habenseite eine Verbindlichkeit von 2 403,50 € gebucht.
Am 31.03.2010 führt OMNI INFORMATIC die Monatsabschlussbuchungen durch. Das Konto „Vorsteuer“ wird über das Konto „Umsatzsteuer“ abgeschlossen, mit der Buchung:
an Vorsteuer, 19 % 1 900,00 €
Das Konto „Vorsteuer“ ist nun mit einem Saldo von 0,00 € ausgeglichen.
Auf dem Konto „Umsatzsteuer“ entsteht ein Saldo von 503,50 € auf der Sollseite als Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt. 503,50 € muss OMNI INFORMATIC also an das Finanzamt zahlen.
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