Endverbraucher
Kurz & einfach erklärt:
Endverbraucher verständlich & knapp definiert
Als Endverbraucher wird eine natürliche Person bezeichnet, wenn sie Waren oder Dienstleistungen für den privaten Konsum erwirbt. Der Endverbraucher bildet somit das letzte Glied in einer Warenabsatzkette.notes Inhalte
- chevron_right Begrifflichkeit
- chevron_right Umfassender Schutz für Endverbraucher
- chevron_right Endverbraucher - zusammengefasst:
Natürliche Personen übernehmen die Rolle des Endverbrauchers, wenn sie eine Ware oder eine Dienstleistung ausschließlich oder vornehmlich zu privaten Zwecken kaufen beziehungsweise vereinbaren. Davon zu unterscheiden sind Rechtsgeschäfte, welche natürliche Personen überwiegend im Rahmen ihrer selbstständigen Tätigkeit abschließen.
Begrifflichkeit
Der Begriff des Endverbrauchers lässt sich synonym zu den Begriffen Letztverbraucher und Verbraucher verwenden. Alle drei Begriffe meinen das Gleiche. Es hat sich in Deutschland sowohl in der Gesetzgebung als auch in der Alltagssprache eingebürgert, für unterschiedliche Bereiche einen dieser Begriffe zu bevorzugen. So bezeichnen viele Kunden auf Strom- und Gasmarkt explizit als Endverbraucher, während in Bezug auf viele andere Märkte die meisten von Verbrauchern sprechen. Auch der Gesetzgeber verfährt unterschiedlich. Das Bürgerliche Gesetzbuch definiert in § 13 den Verbraucher als Rechtsbegriff. Zum Beispiel in der Fertigverpackungsverordnung steht dagegen Letztverbraucher.
Umfassender Schutz für Endverbraucher
Der Verbraucherschutz hat in den letzten Jahrzehnten stark an Bedeutung gewonnen. Ziele sind insbesondere die Herstellung von Transparenz, der Schutz vor gefährlichen Stoffen und unseriösen Angeboten sowie der Datenschutz. Entsprechende Vorschriften finden sich in einer Vielzahl an Gesetzen und Verordnungen. Verbraucherschutz betrifft hierbei unterschiedliche Ebenen, vor allem die nationalstaatliche und die EU-Ebene setzen Normen zugunsten der Endverbraucher.
Endverbraucher - zusammengefasst:
- kauft Waren oder vereinbart Dienstleistungen zum privaten Zweck
- Verbraucher und Letztverbraucher als Synonyme
- zahlreiche Regeln für den Verbraucherschutz
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