Mängelrüge
Mängelrüge verständlich & knapp definiert
Eine Mängelrüge kann vom Kunden immer dann durchgeführt werden, wenn ein geliefertes Produkt mangelhaft oder beschädigt ist. Dabei ist dieser Mangel vom Kunden nachzuweisen. Als Folge der Rüge wird das Produkt zurückgegeben und der Kaufbetrag erstattet.- chevron_right Mängelarten
- chevron_right Umgang von Unternehmen mit einem Mangel und einer Mängelrüge
- chevron_right Mängelrüge – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
- chevron_right Konsequenzen von Mängelrügen
Bei einer Mängelrüge beanstandet der Kunde eine Ware oder Dienstleistung, weil vereinbarte Anforderungen nicht erfüllt werden. Diese Anforderungen können vertraglich oder gesetzlich festgelegt sein.
Grundlage für das erfolgreiche Geltendmachen einer Mängelrüge ist vor allem eine schnelle und gründliche Prüfung nach Wareneingang oder Leistungserbringung, denn oft muss der Kunde hier vorgegebene Fristen einhalten.
Wichtig ist außerdem, dass die Mängelrüge unmittelbar nach Bekanntwerden des Schadens erfolgt - am besten schriftlich, damit der Vorgang ausreichend dokumentiert ist.
Mängelarten
Je nach dem Zeitpunkt, an dem der Mangel festgestellt wird, ergeben sich die folgenden Arten von Mängeln:
- offene Mängel: Diese werden bei der Wareneingangsprüfung oder Abnahme der Dienstleistung festgestellt.
- Beispiele:Statt der bestellten Menge von 500 Stück werden nur 450 Kilo Weizenmehl geliefert, statt wie vereinbart braunen Fliesen wurden rote Fliesen verlegt
- versteckte Mängel:Diese werden erst zu einem späteren Zeitpunkt nach Bezahlung der Rechnung entdeckt.
- Beispiele:Ein Neuwagen verliert nach einigen Tagen Öl, bei der Seitenwand eines Kleiderschranks löst sich nach einigen Tagen das Furnier
Konsequenzen von Mängelrügen
Eine erfolgreiche Mängelrüge eröffnet dem Kunden verschiedenen Möglichkeiten der Entschädigung:
- Rücktritt vom Kaufvertrag
- Umtausch der Ware
- Vereinbarung eines Preisnachlasses
- Geltendmachen von Schadensersatz
Umgang von Unternehmen mit einem Mangel und einer Mängelrüge
Grundsätzlich sind die Rechte von Kunden, deren Waren mangelhaft sind, klar geregelt. So können sie fast immer vom Kaufvertrag zurücktreten und erhalten den Kaufbetrag erstattet. Aus Sicht von Verkäufern bzw. Unternehmen kann es aber äußerst sinnvoll sein, den unzufriedenen Kunden weiter zu besänftigen. Beispielsweise könnte ein zusätzlicher Gutschein oder Preisnachlass beim nächsten Kauf gewährt werden. Auch die kostenlose Bereitstellung des mangelhaften Produkts wird beim Kunden gerne gesehen.
Durch dieses freiwillige Entgegenkommen zeigt das Unternehmen, dass es seinen Fehler wiedergutmachen möchte. Somit kann der Kunde mit einer hohen Wahrscheinlichkeit doch noch als solcher behalten werden. Spätestens beim nächsten Kauf bzw. Vertragsgeschäft gleicht der so erzielte Umsatz den Mehraufwand für die freiwillige Entschädigung wieder aus.
Mängelrüge – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
- Kunden können bei fehlerhaften oder beschädigten Waren eine Mängelrüge durchführen
- Dann erhält der Kunde in der Regel den Kaufbetrag erstattet oder eine anderweitige Entschädigung
- Durch freiwillige Zusatzleistungen kann der Kunde trotz Mängelrüge als solcher behalten werden
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