Kreditkartenbetrug


Kurz & einfach erklärt:

Kreditkartenbetrug verständlich & knapp definiert

Der Begriff "Kreditkartenbetrug" beschreibt das Entwenden oder Fälschen von sensiblen Kreditkarteninformationen, bei denen Dritte diese verwenden, um mittels eine fremden Kreditkarte Zahlungen durchzuführen. Der Geschädigte ist dabei der eigentliche Kreditkarteninhaber, für welchen ohne sein eigenes Zutun oder seine Einwilligung Kosten verursacht werden. In der Rechtsprechung zählt der Kreditkartenbetrug zu den Delikten des Wirtschaftsbetruges und stellt eine Straftat dar.
notes Inhalte

Vorgehensweise beim Kreditkartenbetrug

Der Kreditkartenbetrug zählt weltweit zu den häufigsten Wirtschaftsdelikten, wobei sich die Verbreitung durch das Internet signifikant gesteigert hat. Kriminellen ist es durch Schadsoftware, beispielsweise Trojaner oder Viren, noch leichter geworden sensible Daten der Kreditkarte zu entwenden, darunter die notwendigen Informationen, welche für eine Bezahlung hinterlegt werden müssen. Das sind:

  • die Kreditkartengesellschaft (beispielsweise Visa oder MasterCard)
  • die vollständige Kreditkartennummer
  • der Name des eigentlichen Kreditkarteninhabers
  • die dreistellige Sicherheitsnummer (CVC/CVV), welche sich auf der Rückseite befindet
  • womöglich die PIN (seltener)
Alles rund um den Kreditkartenbetrug
Anders als bei Bezahlungen in Ladengeschäften, ist online natürlich keine Unterschrift bei Bezahlungen notwendig. Ebenso wird keine PIN benötigt. Stattdessen funktioniert die Zahlung über die Eingabe der Kreditkartennummer gepaart mit der CVC/CVV-Nummer. Durch Schadsoftware komprimierte Computer könnten diese Informationen an unbefugte Dritte übertragen, ohne dass der eigentliche Besitzer dies bemerkt. Ebenso ist denkbar, dass die Kreditkarteninformationen bei Händlern gespeichert und aus der verschlüsselten Datenbank entwendet werden.

Ein Einsatz der Kreditkarte ist online dann möglich, wenn diese Informationen entwendet worden. In Ladengeschäften wird eine Nutzung komplizierter, da in diesem Fall eine physische Kopie der Kreditkarte erstellt werden müsste. Für kriminelle Instanzen lohnt sich dieser Aufwand für gewöhnlich nicht, da bei der Nutzung im Internet zugleich eine verbesserte Verschleierung der Nutzung möglich ist.

Unterscheidung zwischen Diebstahl und Fälschung

Mit beiden Methoden wird ein Kreditkartenbetrug möglich. Der Diebstahl wird wesentlich häufiger genutzt, wahlweise kann hierbei die Kreditkarte selber entwendet werden oder aber es werden ausschließlich deren Daten für eine Nutzung im Internet gestohlen. Möglich ist das unter anderem auf diese Weise:

  • durch sogenannte Phishing-E-Mails, bei denen sich Täter unter anderem als Händler oder Bank ausgeben
  • durch gefälschte Internetseiten, die lediglich zum Sammeln von Kreditkartendaten dienen
  • mittels auf dem Computer installierter Schadsoftware
  • durch das Hacking und Datenlecks bei Unternehmen
  • mit Hilfe von manipulierten Lese- und Zahlungsgeräten, ähnlich wie beim Betrug mit EC-Karten und manipulierten Geldautomaten
Ein Diebstahl ist also sowohl physisch als auch digital möglich, wobei die Konsequenzen für den eigentlichen Kreditkarteninhaber identisch sind: seine Kreditkarte wird genutzt, um unbefugte Zahlungen zu autorisieren und damit mitunter hohe Kosten auszulösen.
Schwachstellen bei Vergabe von Kreditkarten

Die Fälschung der Kreditkarten beruht auf bekannten Schwachstellen bei der Vergabe der Kreditkarte. Da diese mit aufsteigenden Nummern vergeben werden, während die Sicherheitsziffer über den Luhn-Algorithmus passend zur Nummer generiert wird, können fachkundige Fälscher die Kombination aus Nummer und Sicherheitsziffer selbst errechnen. Ebenso werden speziell im Internet von Hackern immer wieder sogenannte Brute-Force-Verfahren angewandt, bei denen automatisiert unzählige Kombinationen generiert und getestet werden, in der Hoffnung durch die schiere Masse valide Kreditkarten zu erhalten.

Schutzmaßnahmen gegen den Kreditkartenbetrug

Kreditkartenumsätze lassen sich rückwirkend zurückbuchen, was insbesondere im Falle eines Kreditkartenbetrugs elementar ist. Im Zuge dessen unterstehen die Kreditkarteninhaber auch der Pflicht, ihre jeweils aktuelle Abrechnung konsequent auf Umsätze zu prüfen, die nicht eigenmächtig erfolgten. Sollte dies der Fall sein, muss Mitteilung an das jeweilige Kreditkartenunternehmen erfolgen, einerseits um eine Sperrung der Kreditkarte auszulösen, aber auch um betrügerische Umsätze zurückbuchen zu lassen. Hierzu dienen die monatlichen Abrechnungen, die durch die Kreditkartenunternehmen monatlich bereitgestellt werden. Ebenso bieten diese eine ständig aktuelle Online-Übersicht an, bei der derartige Umsätze noch schneller identifiziert werden können.

Bei einem Verlust oder einem Verdacht auf Fälschung beziehungsweise Diebstahl sollte die Kreditkarte sofort gesperrt werden. Hierfür bieten die Anbieter ständig verfügbare Telefonnummern an, mit denen eine Sperrung unmittelbar ausgelöst werden kann. Eine Haftung durch den Inhaber der Kreditkarte ist im Regelfall nur bis zu einem relativ kleinen Betrag notwendig, meist beziffert sich dieser auf etwa 150 Euro, außer es handelt sich um ein grob fahrlässiges Verhalten. Die Sperrung der Kreditkarte kann bei nahezu allen Anbietern unter der Telefonnummer "116-116" erfolgen.

Weiterhin ist es im Interesse des Kreditkarteninhabers, dass dieses strafrechtlich relevante Delikt entsprechend verfolgt wird. Folglich sollte Anzeige erhoben werden. In den meisten Fällen können die Verantwortlichen zwar nicht ausfindig gemacht werden, die Anzeige ist aber teilweise auch wichtig, um mögliche Rückerstattungen von betrügerischen Umsätzen bei der Bank geltend machen zu können.

Zusammenfassung "Kreditkartenbetrug":

  • entsteht durch Fälschung oder Diebstahl der Kreditkarteninformationen
  • insbesondere durch die Verbreitung des Internets und dem Onlinehandel immer häufiger anzutreffen
  • muss eine sofortige Sperrung und gegebenenfalls Rückbuchung zur Folge haben

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