Eigenkapitalveränderungsrechnung


Kurz & einfach erklärt:

Eigenkapitalveränderungsrechnung verständlich & knapp definiert

Innerhalb einer vorgegebenen Berichtsperiode bilanziert die Eigenkapitalveränderungsrechnung die Veränderungen des Eigenkapitals einer Gesellschaft. Mit Inkrafttreten des Bilanzrechtsformgesetzes ist dieser Spiegel verpflichtender Bestandteil des Konzernabschlusses. Es ist im Bericht für jede Komponente des Eigenkapitals die jeweilige Entwicklung innerhalb der Berichtsperiode, zumeist dem Wirtschaftsjahr, darzustellen.
notes Inhalte

Sinn der Eigenkapitalveränderungsrechnung (auch Eigenkapitalspiegel genannt) ist die Darstellung aller Änderungen des Eigenkapitals innerhalb einer bestimmten Berichtsperiode.



Warum schaut man sich die Entwicklung des Eigenkapitals an?

Ganz einfach: Die Höhe des Eigenkapitals ist ein Maß für die finanzielle Gesundheit und Sicherheit eines Unternehmens. So schauen sich Kreditinstitute vor der Vergabe von Krediten die die Entwicklung des Eigenkapitals eines Unternehmens genau an.


Die  Eigenkapitalveränderungsrechnung umfasst dabei die in der Gewinn- und Verlust-Rechnung erfassten erfolgswirksamen Vorgänge genau so wie erfolgsneutrale - dabei handelt es sich beispielsweise um noch nicht realisierte Wertänderungen betrieblicher Vermögenswerte.


Damit werden die Vermögensverhältnisse eines Unternehmens wesentlich genauer ausgewiesen. Dazu trägt auch bei, dass die entsprechenden Vorjahreszahlen ebenfalls aufzuführen sind.


Gesetzliche Grundlagen

Das Bilanzrechtreformgesetz schreibt seit 2004 die Eigenkapitalveränderungsrechnung als Bestandteil von Konzernabschlüssen nach § 297 Abs. 1 HGB vor. § 264 Abs.1 Satz 2 HGB weitet diese Verpflichtung auch auf kapitalorientierte Gesellschaften aus, die keinen Konzernabschluss erstellen müssen.


Die Eigenkapitalveränderungsrechnung ist auch für Abschlüsse nach IAS vorzunehmen ("statement of stockholders' equity").

Bestandteile der Eigenkapitalveränderungsrechnung

  • genaue Darstellung der einzelnen Eigenkapitalpositionen
  • Entwicklung von Gewinnrücklagen
  • Angaben aus dem Vorjahr
  • Kapitaltransaktionen mit den Anteilseignern
  • Erfolgsrechnung / GuV
  • Gesamtergebnis der Berichtsperiode

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