Bankenaufsicht
Bankenaufsicht verständlich & knapp definiert
Die Bankenaufsicht obliegt in Deutschland öffentlichen, staatlichen Institutionen, welche die Tätigkeit von Kreditinstituten überwachen und kontrollieren. Sie dient zur Sicherung und Erhaltung eines funktionierenden Finanz- und Bankwesens.- chevron_right Zuständigkeit der Bankenaufsicht
- chevron_right Grafische Übersicht: Aufbau der Bankenaufsicht in der EU
- chevron_right Das Wichtigste zur Bankenaufsicht auf einem Blick:
Jüngste, dramatische Entwicklungen auf dem Finanz- und Bankensektor machten Ungereimtheiten, Manipulationen und Missmanagement sichtbar. Um in Zukunft moderne Wirtschaftssysteme und Volkswirtschaften, die auf einem stabilen Finanz- und Bankensystem ruhen, vor teilweisen oder kompletten Ausfällen zu schützen, obliegt in Deutschland die Bankenaufsicht gemeinschaftlich der BaFin und der Deutschen Bundesbank.
Zuständigkeit der Bankenaufsicht
Auf der Grundlage des 1961 in Kraft getretenen und seit dem mehrfach novellierten Kreditwesengesetz (KWG) sind die nationalen Behörden zuständig für:
- die Sicherung der den Kreditinstituten anvertrauten Vermögenswerten
- die Beaufsichtigung der kostengünstigen und adäquaten Bereitstellung von Finanzmitteln
- die Überwachung der gesetzeskonformen Abwicklung der Finanzmarktgeschäfte
- die regelmäßige Kontrolle und Auswertung der geforderten Geschäftsberichte und Bilanzen
Die Globalisierung und Vernetzung der nationalen Finanzunternehmen macht zu dem zukünftig eine übergeordnete Aufsicht des Bankensystems erforderlich. Im Jahr 2013 wurde dafür mehrheitlich im Bundestag die gesetzliche Grundlage für die Übertragung der Aufgaben an die Europäische Union geschaffen. Die bislang staatlich ausgeübten Kontroll- und Aufsichtsfunktionen werden damit zeitnah auf die Europäische Zentralbank (EZB) übertragen.
Die direkte Überwachung durch die EZB wird dabei auf bedeutende Kreditinstitute der Mitgliedsstaaten fokussiert, denen mit einer Bilanzsumme über 30 Milliarden Euro oder mehr als 20 Prozent des Bruttoinlandsprodukts eine herausragende Stellung im Wirtschaftssystem zukommt. Kleinere Banken und Sparkassen unterliegen nach dem Beschluss weiterhin der nationalen Aufsicht.
Grafische Übersicht: Aufbau der Bankenaufsicht in der EU
Das Wichtigste zur Bankenaufsicht auf einem Blick:
- zentrales Kontrollorgan auf nationaler und europäischer Ebene
- ständige Überprüfung der Kreditinstitute im Hinblick auf ordnungsgemäße und gesetzeskonforme Abwicklung der Bankgeschäfte zum Nutzen der gesamten Volkswirtschaft
- BaFin und Deutsche Bundesbank als staatliche Kontrollinstanz für kleinere und mittlere Banken und Sparkassen
- Europäische Zentralbank als übergeordnetes Kontrollorgan für systemrelevante Kreditinstitute im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft
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