Abmahnvereine
Abmahnvereine verständlich & knapp definiert
Abmahnvereine können innerhalb des Wettbewerbsrechts juristisch Wettbewerbsverstöße bekämpfen, indem sie Abmahnungen formulieren. Unterlassungsklagen und einstweilige Verfügungen sind weitere Möglichkeiten. Sie müssen einen relevanten Teil der jeweiligen Branche vertreten.- chevron_right Rechtliche Grundlage der Abmahnvereine
- chevron_right Juristische Möglichkeiten
- chevron_right Beispiel Wettbewerbszentrale
- chevron_right Abmahnvereine aus Sicht der Abgemahnten
- chevron_right Abmahnvereine - Zusammenfassung:
Bei Abmahnvereinen handelt es sich um Zusammenschlüsse, die gezielt Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht abmahnen. Unternehmen oder Interessenverbände bilden die Mitgliedschaft dieser Organisationen. Sie wollen für einen fairen Wettbewerb sorgen, dazu formulieren sie zum Beispiel Abmahnungen gegen Rechtsverstöße im E-Commerce. Ein fehlendes Impressum oder eine irreführende Angabe des Preises können Gründe darstellen. Neben seriösen Abmahnvereinen agieren unseriöse Organisationen auf dem Markt, die mit massenhaften Abmahnungen Geld verdienen wollen.
Rechtliche Grundlage der Abmahnvereine
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen räumen mehreren Akteuren das Recht ein, gegen Wettbewerbsverstöße vorzugehen. Das gilt nicht nur für direkt betroffene Konkurrenten. Auch Verbände wie Industrie- und Handelskammern sowie Verbraucherschutzorganisationen können Abmahnungen versenden.
Zu diesen Berechtigten gehören rechtsfähige Vereine, die sich laut Satzung der Förderung gewerblicher oder selbstständiger beruflicher Interessen verschrieben haben. Voraussetzung ist, dass diese Abmahnvereine einen relevanten Teil der Marktteilnehmer in der jeweiligen Branche vertreten. Ein Verein mit fünf kleinen Einzelhändlern vor Ort kann beispielsweise nicht einen großen Onlinehändler abmahnen. In diesem Fall müsste einer der Einzelhändler konkret betroffen sein und selbst die Abmahnung aussprechen.
Juristische Möglichkeiten
In der Regel verschicken Abmahnvereine eine Abmahnung, in der sie die Abgabe einer Unterlassungserklärung fordern. Diese Unterlassungserklärung verbinden sie mit einer Vertragsstrafe. Gibt der Betroffene die Unterlassungserklärung ab und hält sich anschließend nicht daran, muss er eine erhebliche Vertragsstrafe leisten. Für die Abmahnung fallen Kosten zwischen 150 und 200 Euro ein. Im Vergleich zu Abmahnungen durch Rechtsanwälte sind diese Kosten niedrig. Verweigert der Verstoßende die Abgabe der Unterlassungserklärung, reichen Abmahnvereine eine Unterlassungsklage ein. Das Erwirken einer einstweiligen Verfügung ist ebenfalls eine Option.
Beispiel Wettbewerbszentrale
Die Wettbewerbszentrale fungiert in Deutschland als wichtigster Abmahnverein. Rund 800 Kammern und Verbände sowie circa 1.200 Unternehmen haben sich in ihr zusammengeschlossen. Diese Organisation versteht sich als Institution zur Selbstkontrolle, die einen fairen Wettbewerb ohne direkte Staatseingriffe durchsetzen will. Sie berät ihre Mitglieder ausführlich und vertritt sie juristisch. Zu den Leistungen zählt auch, dass sie ihre Mitglieder durch Seminare und juristische Fachberatungen vor eigenen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht schützt.
Abmahnvereine aus Sicht der Abgemahnten
Abgemahnte sollten zwei Aspekte prüfen:
- Ist die Abmahnung inhaltlich korrekt?
- Hat der Abmahnverein einen juristischen Anspruch?
Die Beantwortung beider Fragen kann komplex sein, weswegen viele Betroffene einen Anwalt einschalten. Beim ersten Punkt interessiert zum Beispiel, ob ein Verstoß vorliegt oder ob ein vorhandener Verstoß den Wettbewerb gravierend beeinträchtigt. Für Bagatellen kommen Abmahnungen nicht infrage. Hinsichtlich des zweiten Punkts empfiehlt es sich, die Mitgliederliste des Abmahnvereins zu prüfen.
Abmahnvereine - Zusammenfassung:
- Abmahnung von Wettbewerbsverstößen
- besitzen eine Verbandsklagebefugnis
- Wettbewerbszentrale als Deutschlands größter Abmahnverein
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