Privatkonten
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Es kommt natürlich vor, dass ein Unternehmer seinem Unternehmen - aus welchen Gründen auch immer - Geld entzieht. Dabei handelt es sich um Privatentnahmen, die das Eigenkapital reduzieren. Umgekehrt bringt ein Unternehmer natürlich auch Privatvermögen mit in das Unternehmen, wie z. B. Grundstücke. Dabei handelt es sich um Privateinlagen, die das Eigenkapital mehren.
Sowohl Privateinlagen als auch Privatentnahmen werden über das Privatkonto bzw. Privatkonten gebucht, welches ein Unterkonto vom Eigenkapitalkonto ist, da es wie das GuV-Konto direkten Einfluss auf die Höhe des Eigenkapitals hat.
Typische Geschäftsvorfälle der Privatkonten
Privatkonten sollen all jene Geschäftsvorfälle dokumentieren, die das Eigenkapital eines Unternehmens durch ein aktives Eingreifen des Unternehmers selbst mindern oder erhöhen.
Die Finanzbuchhaltung sieht Privatkonten ausschließlich bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften vor. Nur deren tatsächliche Eigentümer können ein solches Konto führen und derlei Eingriffe tätigen. Weder bei Aktiengesellschaften oder der GmbH ist es möglich, eine tatsächliche Privateinlage oder Privatentnahme durchzuführen. Typische Geschäftsvorfälle, die auf diesen Konten verbucht werden, sind:
Privatentnahme
- Barentnahme: Der Gesellschafter nutzt Geld aus der Kasse des Unternehmens, um beispielsweise seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Möglich ist eine solche Privatentnahme natürlich nur bei Gesellschaften, die auch tatsächlich eine Barkasse führen.
- Waren: Gelegentlich entnimmt der Unternehmen auch Waren aus dem Besitz seines Unternehmens. Beispielsweise könnte er Büromaterialien Zuhause am privaten Schreibtisch verwenden.
- Erzeugnisse: Neben Waren können auch selbst hergestellte Erzeugnisse für den Eigenverbrauch verwendet werden. So isst der Bäcker beispielsweise das Brot, das er produziert hat.
- Nutzungen / Leistungen: Dienstleistungen des eigenen Unternehmens werden vom Unternehmer selbst verwendet. Beispielsweise könnte er sein Privatauto in der eigenen Werkstatt reparieren lassen. Auch die Nutzung des Firmenwagens für private Fahrten stellt eine Privatentnahme dar.
Privateinlage
- Bareinlage: Das Gegenstück zur Barentnahme bildet die Bareinlage. Dann führt der Unternehmen dem Unternehmen Bargeld aus seinem Privatbesitz zu, etwa um einen Liquiditätsengpass zu decken.
- Sonstige Wirtschaftsgüter: Auch Güter können in das Unternehmen eingebracht werden. So kann etwa der private PKW ins Unternehmensvermögen überschreiben werden, um hier als Dienstwagen für Mitarbeiter eingesetzt zu werden.
Privatkonto: Bestandskonto oder Erfolgskonto? Aktiv oder passiv?
Obwohl das Privatkonto ein Unterkonto des Eigenkapitalkontos ist, sind alle hier verbuchten Geschäftsvorfälle nicht erfolgsrelevant. Zwar erhöht oder vermindert sich das Eigenkapital durch Privateinlagen bzw. -entnahmen, allerdings handelt es sich hierbei um einen externen Eingriff. Dieser steht nicht in Zusammenhang mit der eigentlichen wirtschaftlichen Tätigkeit.
Weil das Konto ein Unterkonto des Eigenkapitalkontos ist, handelt es sich folglich um ein Passivkonto. Das heißt, dass Entnahmen auf der Sollseite und die Einlagen auf der Habenseite verzeichnet werden. Zudem ist das Privatkonto ein Bestandskonto, denn wie schon kurz angemerkt worden ist, sind die verbuchten Vorfälle ausdrücklich nicht erfolgsrelevant. Zudem gilt es zu beachten, dass dieses Konto keinen Anfangsbestand aufweist, weil es vollständig in das Eigenkapitalkonto überführt wird.
Privatkonten – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
- Auf Privatkonten werden alle Einlagen und Entnahmen der Gesellschafter eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft verbucht
- Privatkonten sind Passivkonten und Bestandskonten
- Es handelt sich um ein Unterkonto des Eigenkapitalkontos, das komplett erfolgsneutral ist
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