Steuerkonten - Umsatzsteuer und Vorsteuer
Ein Großteil der Geschäftsfälle sind Umsatzsteuer behaftete Geschäftsfälle. Wenn ein Unternehmer beispielsweise Waren verkauft, fallen Umsatzsteuern an. Diese Steuern müssen natürlich extra verbucht werden - der Verkauf der Ware führt zwar zu Erträgen und wird auf einem Erfolgskonto
verbucht, die Steuern aber steckt sich der Unternehmer natürlich nicht
in die eigene Tasche: Er muss sie ans Finanzamt abführen.
Daher gibt es zwei Steuerkonten: Das Umsatzsteuerkonto und das Vorsteuerkonto.
- Vorsteuer: Vorsteuern fallen an, wenn ein Unternehmen Ware kauft
- Umsatzsteuer: Umsatzsteuern fallen an, wenn ein Unternehmen Ware verkauft
Darstellung der Steuerkonten
Die folgende Grafik zeigt die Steuerkonten (Umsatzsteuer und Vorsteuer):
Der Buchungsprozess von steuerbehafteten Geschäftsfällen ist etwas
komplexer und wird auf dieser Seite mit einem Diagramm noch mal genauer
beleuchtet: Umsatzsteuer Vorsteuer verbuchen
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