Steuerkonten - Umsatzsteuer und Vorsteuer


Ein Großteil der Geschäftsfälle sind Umsatzsteuer behaftete Geschäftsfälle. Wenn ein Unternehmer beispielsweise Waren verkauft, fallen Umsatzsteuern an. Diese Steuern müssen natürlich extra verbucht werden - der Verkauf der Ware führt zwar zu Erträgen und wird auf einem Erfolgskonto verbucht, die Steuern aber steckt sich der Unternehmer natürlich nicht in die eigene Tasche: Er muss sie ans Finanzamt abführen.

Daher gibt es zwei Steuerkonten: Das Umsatzsteuerkonto und das Vorsteuerkonto.

  • Vorsteuer: Vorsteuern fallen an, wenn ein Unternehmen Ware kauft
  • Umsatzsteuer: Umsatzsteuern fallen an, wenn ein Unternehmen Ware verkauft

Darstellung der Steuerkonten


Die folgende Grafik zeigt die Steuerkonten (Umsatzsteuer und Vorsteuer):

Umsatzsteuer Rechnungswesen (Steuerkonten)

Der Buchungsprozess von steuerbehafteten Geschäftsfällen ist etwas komplexer und wird auf dieser Seite mit einem Diagramm noch mal genauer beleuchtet: Umsatzsteuer Vorsteuer verbuchen

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