Das Eigenkapitalkonto


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Nun mag dies auf den ersten Blick verwirren, da per Definition die Bilanz ja die Gegenüberstellung von Vermögensgegenständen (linke Seite) und Schulden (rechte Seite) ist. Die Bezeichnung Eigenkapital assoziert man eigentlich nicht mit dem Begriff Schulden - doch in der Buchführung ist das Eigenkapital tatsächlich so definiert:

Das Eigenkapital sind Schulden, die das Unternehmen gegenüber den Eigentümern / Gesellschaftern hat. 



Gemindert oder gemehrt wird das Eigenkapitalkonto duch folgenden Fälle: 
  • Ergebnisse der Privatkonten(z. B. durch neue Einlagen eines Gesellschafters)
  • Ergebnis des GuV-Konto(Gewinn oder Verlust)

Erfolgswirksame und erfolgsneutrale Geschäftsvorfälle

Dem Eigenkapitalkonto kommt in gewisser Weise eine Sonderstellung zu. Schließlich werden auf diesem Konto sowohl erfolgswirksame Geschäftsvorfälle als auch erfolgsneutrale Eigenkapitaländerungen gebucht. So wird beispielsweise das GuV-Konto auf das Eigenkapitalkonto abgeschlossen, wodurch sich das Eigenkapital erfolgswirksam erhöht oder verringert. Neutral sind hingegen folgenden Vorfälle:

  • Privateinlagen: Anteilseigner des Unternehmens führen eine Einlage durch, sie überstellen dem Unternehmen Teile ihres privaten Vermögens. Dadurch erhöht sich zwar das Eigenkapital, jedoch entsteht diese Erhöhung nicht durch das operative Geschäft. Insofern ist der Vorfall erfolgsneutral.
  • Privatentnahmen: Auch das genaue Gegenteil ist möglich: die Entnahme von Eigenkapital. Zwar sinkt hierdurch der Bestand an Eigenkapital, schuld hieran ist aber nicht das „schlechte Wirtschaften“ des Unternehmens, weshalb es sich nicht um einen erfolgswirksamen Geschäftsvorfall handelt.


Abgeschlossen wird dieses Konto dann wie jedes andere Bestandskonto auch. Zunächst muss allerdings das GuV-Konto abgeschlossen werden. Der Saldo wird dann entsprechend auf der Soll- oder Haben-Seite des Eigenkapitalkontos verzeichnet. Erst jetzt ist der Saldo vom Eigenkapitalkonto zu bilden, der anschließend in die Bilanz übertragen wird.

Ausweis des Eigenkapitalkontos in der Bilanz

Je nach Gesellschaftsform des Unternehmens ist es erforderlich, ein oder mehrere Eigenkapitalkonten zu führen. Handelt es sich um ein Einzelunternehmen, so reicht ein Konto für das Eigenkapital und alle Entnahmen bzw. Einlagen aus dem Privatbesitz aus. Bei Personengesellschaften sieht der Gesetzgeber hingegen vor, dass nach Haftungscharakter unterschieden wird. Jeder der Gesellschafter hat dann sein eigenes Eigenkapitalkonto, damit genau nachverfolgt werden kann, aus welchen Quellen das Kapital kommt.

Eigenkapitalkonto – Definition & Erklärung – Zusammenfassung

  • Auf dem Eigenkapitalkonto werden alle im Zusammenhang mit dem Eigenkapital stehenden Geschäftsvorfälle gebucht
  • Das gilt sowohl für erfolgswirksame als auch für erfolgsneutrale Vorfälle
  • Abgeschlossen wird das Eigenkapitalkonto direkt in die Bilanz
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