Privateinlage
Privateinlage verständlich & knapp definiert
Führt ein Unternehmer eine Privateinlage durch, lässt er dem Unternehmen Geld oder Sachgüter ohne Gegenleistung zukommen. Dieser Geschäftsvorfall ist als erfolgsneutral zu buchen, erhöht aber das Eigenkapital des Unternehmens.- chevron_right Arten der Privateinlage
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- chevron_right Privateinlage – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
Wenn der Unternehmer aus seinem Privatvermögen materielle oder auch finanzielle Werte dem Unternehmen zur Verfügung stellt, bezeichnet man dies als Privateinlage.
Das Eigenkapital des Betriebes wird dadurch erhöht. Buchhalterisch muss die Privateinlage natürlich auch auf dem Privatkonto gebucht werden. Beispiele wären hierzu verauslagtes Porto oder Reisekosten. Alle privat für den Betrieb nachvollziehbar verauslagten Beträge sind Privateinlagen.
Auch wenn ein Fahrzeug vom Privatvermögen in das Betriebsvermögen übergeht, spricht man von einer Privateinlage. Falls ein übergehendes Wirtschaftsgut drei Jahre vor der Privateinlage angeschafft worden ist, muss zwar buchhalterisch der entsprechende Wert erfasst werden, darf aber den Wert der maximal fortgeführten Anschaffungskosten nicht übersteigen.
Arten der Privateinlage
Wenn ein Unternehmer oder ein Gesellschafter einem Unternehmen Privatvermögen zufließen lassen, so ist von einer Privateinlage zu sprechen. Grundsätzlich ist dabei zwischen zwei verschiedenen Arten zu unterscheiden:
- Bareinlagen: Sehr häufig nehmen die Gesellschafter Bareinlagen vor, um dem Unternehmen liquide Mittel zufließen zu lassen. Hiermit werden dann beispielsweise Investitionen getätigt oder offene Rechnungen beglichen.
- Sacheinlagen: Deutlich unüblicher sind hingegen Sacheinlagen. Werden diese vorgenommen, so stellt der Gesellschafter materielle oder immaterielle Vermögensgegenstände ohne Gegenleistung zur Verfügung. Insbesondere handelt es sich hierbei um Grundstücke, Gebäude und Wertpapiere, aber auch Vorräte, Maschinen oder Forderungen können an das Unternehmen überschrieben werden.
Privateinlage buchen
Für das Unternehmen ist es verpflichtend, die Privateinlage zu buchen. Als Konto fungiert dabei das Privatkonto, welches wiederum ein Unterkonto des Eigenkapitalkontos darstellt. Somit erhöhen alle Einlagen von Gesellschaftern das Eigenkapital, allerdings sind sie ergebnisneutral. Denn das erhöhte Vermögen des Unternehmens entstand nicht durch das operative Geschäft, sondern das externe Zutun des Gesellschafters. Darüber hinaus gilt, dass der Unternehmer aufgrund seiner rechtlichen Personenidentität nicht dazu befugt ist, Rechtsgeschäfte mit sich selbst abzuschließen.
Dem Gesellschafter ist es aber sehr wohl erlaubt, eine Privatentnahme durchzuführen. Wie der Name unschwer vermuten lässt, entnimmt der Unternehmer dabei Vermögen aus dem Unternehmen. Auch dieser Geschäftsvorfall ist entsprechend zu verbuchen und wiederum erfolgsneutral.
Beispiel für eine Privateinlage
Das Unternehmen von Max Mustermann ist derzeit in einer Liquiditätskrise. Zwar erwartet das Unternehmen in den kommenden Wochen und Monate hohe Zahlungseingänge, es müssen aber zwei dringende Rechnungen über je 5.000 Euro bezahlt werden, sonst droht die Insolvenz. Aus diesem Grund entschließt sich Mustermann dazu, eine Privateinlage von 10.000 Euro vorzunehmen, mit der die Rechnungen anschließend beglichen werden. Nach einigen Monaten treffen dann die vorher eingeplanten Zahlungen ein, woraufhin Mustermann eine Privatentnahme von ebenfalls 10.000 Euro vollzieht.
Privateinlage – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
- Gesellschafter eines Unternehmens können eine Privateinlage vollziehen
- Dabei wird dem Unternehmen Privatvermögen zugeführt
- Eine solche Privateinlage ist immer erfolgsneutral
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