Umkehrschluss – argumentum e contrario


Der Umkehrschluss ist ein Hilfsmittel bei der Auslegung eines Gesetzes. Man wendet ihn an, wenn ein vorliegender Sachverhalt vom bloßen Wortlaut des Gesetzes nicht erfasst zu sein scheint. Seine Logik besagt: Wenn ein Gesetz nur auf einen bestimmten Sachverhalt anwendbar ist, kann man daraus ableiten, dass die Anwendung auf andere Fälle nicht gewollt ist.

Er wird auch gerne in der lateinischen Sprache zitiert („argumentum e contrario“) oder Gegenschluss genannt.

Umkehrschluss Beispiel:

Gemäß § 107 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gelten Willenserklärungen Minderjährigen nur dann, wenn der gesetzliche Vertreter, also ein Erziehungsberechtigter, zustimmt. Es sei denn, der Minderjährige erlangt durch die Vereinbarung ohnehin nur Vorteile. Daraus kann man schließen, dass bei solchen Willenserklärungen auch keine Zustimmung nötig ist und sie ohne Beteiligung des Erziehungsberechtigten rechtswirksam sind.

Das ist im Ergebnis deshalb richtig, weil der Wille des Gesetzgebers eindeutig  zum Ausdruck kommt: Hätte er das nicht gemeint, wäre die gesamte Aussage über Vor- oder Nachteile sinnlos.

Man darf sich den Umkehrschluss aber  nicht als Grundregel für jeden Fall vorstellen, der immer zu einem Ergebnis führen muss. Denn im Unterschied zum Beispiel gibt es oftmals gar keine Hinweise in der Formulierung, die den einzuordnenden Fall betreffen. Der Umkehrschluss kann zum richtigen Ergebnis führen, muss es aber nicht. Manchmal wäre dieser Rückschluss falsch.

Neben der Analogie handelt es sich aber um eine anerkannte Methode, eine Lösung zu finden. Da Analogie eigentlich das Gegenteil wie der Umkehrschluss aussagt – wenn ein Gesetz einen Fall dem Wortlaut nach nicht erfasst, kann sie analog anzuwenden sein – ist es eindeutig, dass nur weitere Prüfungsschritte zu einer klaren Lösungen führen können.

  • Der Aussagegehalt des Umkehrschlusses ist es, dass der Gesetzgeber die enge Formulierung mit Absicht wählte.
  • Der Aussagegehalt von Analogie ist, dass der Gesetzgeber auf die ausdrückliche Erfassung des einzuordnenden Falles vergessen hat.


Beide Standpunkte führen auf dieselbe Frage hin. Die Absicht des Gesetzgebers herauszufinden  kann oft sehr schwierig sein. Es ist auf die anerkannten Interpretationsmethoden zurückzugreifen. Diese sehr interessanten Hilfsmittel sind das Handwerkszeug eines guten Juristen und führen immer zur Lösung.

Manchmal bringen sie selber keine eindeutigen Ergebnisse und man muss sich die Rechtsprechung zu den jeweiligen Gesetzen und zum Umkehrschluss selber ansehen. Selbst dann kann es vorkommen, dass die Kernfragen erst „ausjuduziert“ (von den Gerichten entschieden) werden müssen.

Umkehrschluss – das Wichtigste in Stichworten

  • Der Umkehrschluss ist eine Auslegungsmethode, wenn der Wortlaut eines Gesetzes auf einen Fall nicht anwendbar zu sein scheint.
  • Das auszulegende Gesetz beinhaltet aber ausdrücklich eine innewohnende Logik, welche die eigenen Rechtsfolgen  beim Vorliegen bestimmter Tatbestandselemente ausschließt.
whatshot Beliebteste Artikel
category Auch in dieser Kategorie