Analogie in den Rechtswissenschaften


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Der Begriff der Analogie beschreibt eine Methode, Sachverhalten eine Rechtsfolge zuzuordnen wenn das Gesetz darüber nichts aussagt. Man spricht von einer Gesetzes- oder Regelungslücke. Wird ein Tatbestand nicht geregelt, kann auf eine ähnliche, sinngemäße Regelung zurückgegriffen werden.

Analogie  - ein einfaches Beispiel:

Ein Verkehrsschild mit typischem Einfahrtsverbot beinhaltet die Grafik eines PKW. Bauer Schlau fährt mit dem Traktor ein und erklärt den protestierenden Anrainern, Traktoren sind vom Schild nicht erfasst. Hier liegt es auf der Hand, dass der Gesetzgeber alle Kraftfahrzeuge erfassen wollte und nicht nur bestimmte Arten.


Eine andere Methode, der Umkehrschluss, hingegen besagt, dass gerade dann, wenn ein Sachverhalt nicht geregelt ist, der Gesetzgeber auch keine Rechtsfolgen entstehen lassen möchte.

Welche Form und welche Folge für einen Sachverhalt zur Anwendung kommen, richtet sich nach den allgemeinen und anerkannten Auslegungsregeln.

Welche Voraussetzungen begründen zulässige Analogie?

1. Eine vergleichbare Interessenslage als rechtsähnlicher Tatbestand

Es stellt sich die Frage nach den „wesentlichen Merkmalen“ der Interessenslage. Im obigen Beispiel liegen die Interessen auf der Hand: Ein Fahrverbot ergeht anhand eines Interessens daran. Dieses Interesse, etwa der Anrainer oder des Straßenerhalters, kann nach vernünftigen Erwägungen nicht von der Art des Fahrzeugs abhängen.

2. Fehlen einer gesetzlichen Regelung


Manchmal erfasst der objektive Wortlaut eines Gesetzes einen Fall nicht. Wird dieses Gesetz in mehreren Paragraphen oder Absätzen behandelt oder in Nebengesetzen weiter ausgeführt, kann man dort nähere Aussagen finden. Nur wenn die Absicht des Gesetzgebers auch dort nicht zum Ausdruck kommt, muss man weiterprüfen.

3. Planwidrige Regelungslücke

Planwidrigkeit ist indiziert, wenn eine verfassungsrechtliche Grundhaltung, etwa das Gleichbehandlungsgebot, eine analoge Auslegung begründet. Denn im Zweifel ist anzunehmen, dass der Gesetzgeber eine der Verfassung getreue Rechtslage geschaffen hätte und auf das Schließen der Lücke vergessen hat. Da dem Europarecht eine ebenso fundamentale Bedeutung zukommt, ist es genauso mit einzubeziehen

  • Verfassungskonforme Interpretation
  • Europarechtlich vertretbare Lösungen


Gibt weder die Verfassung, noch das Europarecht eine Wertehaltung vor, muss auf die anderen anerkannten Interpretationsmethoden zurückgegriffen werden. Findet sich kein klarer Widerspruch zum Willen des Gesetzgebers, darf der Fall mittels analoger Anwendung des Gesetzes geregelt werden.

Die Prüfungsschritte an einem Beispiel

Der Gesetzgeber schuf die Möglichkeit einer Eheschließung ausdrücklich für Mann und Frau untereinander. Wollen nun zwei Frauen oder zwei Männer heiraten, spricht der Wortlaut eindeutig gegen eine solche, analoge, Auslegung. Es ist offensichtlich, dass der Gesetzgeber das nicht regeln wollte. Eine analoge Anwendung gegen den eindeutigen Willen in Form des Wortlauts des Gesetzgebers ist nicht möglich.

Ob dieses Gesetz menschenrechts- und damit verfassungskonform ist oder nicht, können die Betroffen vom Verfassungsgericht, Europäischen Gerichtshof oder dem Menschenrechtsgerichtshof klären lassen. Andere Instanzen haben den Willen des Gesetzgebers nicht zu hinterfragen, sondern zu schützen.

Variante:

Hätte der Gesetzgeber seine Wortwahl geschlechtsneutral formuliert, wäre es fraglich, ob überhaupt eine Lücke vorliegt. Ohne weitere Erkenntnisse aufgrund Interpretation würde eine verfassungskonforme Auslegung gleichgeschlechtliche Ehen mittels Analogie erfassen.

Gibt es Analogieverbote?

Strafgesetze dürfen niemals analog angewendet werden. Allerdings darf ein Strafgericht  zugunsten eines Beschuldigten mittels Analogie eine Norm analysieren.

Beispiel aus der Praxis:

Im Jahr 2009 entschied der Bundesfinanzhof, dass die Härteausgleichsregelungen in § 46 Abs. 3 und §5 Einkommensteuergesetz (EStG) auf manche Fälle mit Auslandsbezug anzuwenden sind, die der Gesetzeswortlaut nicht erfasst. Seitdem werden sie auf in der Schweiz erwerbstätige Grenzgänger analog angewendet wenn sie im Inland steuerpflichtig sind. In der Begründung dieser Entscheidung wird unter anderem mit dem Gleichheitsgebot und einer verfassungskonformen Auslegung argumentiert.

Analogie in den Rechtswissenschaften – das Wichtigste in Stichworten

  • Analogie ist eine Auslegungsmethode bei Gesetzeslücken.
  • Sie erlaubt die Anwendung eines Gesetzes, welches dem Wortlaut nach auf einen Fall nicht zutreffen würde.
  • Sie darf nur angewendet werden, wenn ein rechtsähnlicher Tatbestand vorliegt, eine gesetzliche Regelung fehlt und diese Lücke planwidrig ist (Absicht des Gesetzgebers im Zeitpunkt des Entstehens der Norm)
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