Wann gelten Sachen als beweglich und wann als unbeweglich?


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In den Rechtswissenschaften ist es sehr wichtig, diese beiden Begriffe auseinanderhalten zu können. Sie decken sich auch nicht unbedingt mit dem allgemeinen Wortgebrauch.

Darum wird hier von vorne begonnen:

Was gilt rechtlich als Sache?

Eine Sache im rechtlichen Sinn ist abgrenzbares körperliches Objekt. Vorausgesetzt, eine oder mehrere Personen können Herrschaft über sie erlangen. Keine Sachen sind daher Rechte, Wärme oder Luft. Energie und Wasser jedoch erfüllen den Sachenbegriff, denn über sie kann tatsächliche Herrschaft erlangt werden (Sachherrschaft).

Abgrenzung bewegliche und unbewegliche Sachen

Welche Sachen nun als beweglich und welche als unbeweglich gelten, ist noch einfacher: Alle Grundstücke und Immobilien gelten als unbewegliche Sachen. Rechte daran sind im Grundbuch einzutragen, damit sie überhaupt rechtswirksam zustande kommen.


Was sind dann bewegliche Sachen? Alle anderen Sachen außer unbewegliche. Man nennt diese auch Fahrnis weil man sie grundsätzlich bewegen kann.

Bewegliche und unbewegliche Sachen – das Wichtigste in Stichworten

  • Rechtsbegriff von Sachen: abgrenzbare, körperliche Objekte über die man herrschen kann.
  • Rechtsbegriff von unbeweglichen Sachen: Grundstücke, Immobilien
  • Rechtsbegriff von beweglichen Sachen: alle anderen Sachen außer unbewegliche.
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