Was heißt „sui generis“?


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Die Ursprünge unseres Rechtssystems liegen im Römischen Reich und wurden somit in der lateinischen Sprache festgehalten. Lateinische Begriffe und sogar manche Floskeln wie diese oder Sprüche sind heute Ausdruck bestimmter Grundsätze in den Rechtswissenschaften in ganz Europa und darüber hinaus. Die Wortwendung „sui generis“ wird heute in vielen Wissenschaften verwendet, die Rechtswissenschaften sind nur eine davon.

Der Ausdruck beeinflusste sogar die griechische Mythologie und wird daher oft unrichtigerweise auf diesen Sprachraum zurückgeführt.

Was bedeutet es in den Rechtswissenschaften?

„Sui generis“ ist die Zusammenfassung eines bestimmten Gedankengangs, der rasch und einfach manche Sachverhalte klärt indem man sie rechtlich richtig einordnen kann. Die reine Übersetzung bedeutet wortgetreu „eigene Gattung“ und ist sehr breit zu verstehen. Der Sinnesgehalt meint nämlich „einzigartig“ oder auch „nicht den Normen entsprechend“. Es sind Vereinbarungen, also Verträge oder einzelne Willenserklärungen, für die damit ein Oberbegriff bei der Zuordnung geschaffen wurde. Nämlich für solche, für die es keinen Oberbegriff gibt.

sui generis - Beispiel:

Die Europäische Union bzw. ihre Verträge waren bei ihrem Entstehen dem Völkerrecht und den Staaten neu. Es gab zuvor keinen Vertragstypus dieser Art. Sie sind einzigartig, also Verträge sui generis. Allerdings ist mittlerweile der Begriff „supranationale Organisation“ die bessere Wahl, es hängt aber auch davon ab, worauf man genau Bezug nehmen will.

Wann setzt man den Begriff ein?

Die Vertragsfreiheit oder Privatautonomie bringt einen hohen Gestaltungsspielraum für die Parteien mit sich. Trotzdem wird zumeist auf die typischen Vertragstypen, wie Kauf, Miete, oder Schenkung, zurückgegriffen – aber eben nicht nur. So gibt es bunte Mischformen, etwa zwischen Schenkungen und Leihe, oder diverse Bedingungen beim Kauf und begleitende Absprachen unterschiedlichster Natur. Wenn eine keinem Vertragstypus entsprechende Vereinbarung vorliegt, was durchaus möglich ist, spricht man von einem Vertrag sui generis.

Vorsicht – Begriff sparsam einsetzen!

Es ist verlockend, kurzerhand diesen Begriff zu verwenden, wenn ansonsten eine genaue Analyse nötig wäre. Das ist aber untunlich und wirft ein schlechtes Bild auf den Juristen. Er wird – sofern sein Ruf ihm wichtig ist – auch Mischformen von Verträgen als solche benennen und eventuell jedes Detail anders zuordnen müssen. Und nur dann, wenn damit noch immer nicht alles gesagt ist, sollte ein Vertragswerk als sui generis bezeichnet werden.

Sui generis – das Wichtigste in Stichworten

Willenserklärungen, die keinem Vertragstypus zuzuordnen sind, werden als „sui generis“ bezeichnet.

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