Abdingbares Recht


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Bei abdingbarem Recht handelt es sich um Gesetze, die für sich selber nur dann gelten, wenn man nichts anderes vereinbart. Zwingendes Recht hingegen kann man nicht einfach umgehen, indem man mit jemand etwas anderes ausmacht. Abdingbares, auch dispositives oder nachgiebiges Recht genannt, ist somit das Gegenteil von zwingendem Recht.

Abdingbares Recht - Beispiele:

Anna und Anton wollen heiraten. Sie schließen en einen Ehevertrag, der die Aufteilung des  Vermögens der beiden im Falle der Scheidung regelt. Würden sie das nicht tun, gälten die gesetzlichen Regelungen. Diese Art der Ehegesetze ist dispositives Recht.


Mittlerweile sind viele Jahre vergangen und Anna wurde schwer krank. Er will mir ihr vereinbaren, dass er sich weder um sie kümmern, noch Unterhalt bezahlen muss. Sein Rechtsanwalt sagt ihm, dass er es gar nicht versuchen braucht weil es gegen zwingendes Recht verstoßen würde.


Felix arbeitet schon seit Jahren in einer KFZ-Werkstatt. Nun übernimmt die Tochter des alten Chefs die Geschäftsführung. Sie legt ihm ein Schriftstück vor, das er unterschrieben soll. Darin steht, dass er zukünftig nicht länger als drei Wochen pro Jahr Urlaub in Anspruch nehmen möchte und auf das Geld dafür verzichtet. Felix unterschreibt damit er nicht gekündigt wird. Diese Vereinbarung ist aber nicht wirksam – das wäre sie nur dann, wenn er nach Beendigung des Dienstverhältnisses verzichtet.


Herr Müller mietet zu Wohnzwecken ein Haus. Im Mietvertrag steht, dass es keine ausländischen Besucher betreten dürfen. Herr Müller ist schockiert aber erfährt, dass dies ohnehin nicht wirksam ist. Auch die guten Sitten und das Strafrecht setzen Grenzen. Link zu den Grundsätzen der Privatautonomie. Erstere werden letztlich ebenfalls von Gesetzen abgeleitet, deren zwingende Wirkung durch Auslegung der Gerichte zustande kommt.

Wie kann man wissen, was abdingbar ist und was nicht?

Die Privatautonomie ist ein wichtiges Gut unserer Rechtsordnung und sichert unsere individuelle Freiheit. Trotzdem muss in manchen Bereichen ein Schutzbedürfnis erfüllt werden. Gerade dann,  wenn ein Vertragspartner aus irgendeinem Grund schwächer ist als der andere (Familien-, Arbeits-, Mietrecht und Konsumentenschutz).

Faustregel:

Es gibt keine Rechtsbereiche, die immer zu hundert Prozent abdingbar oder zwingend sind. Man muss sich immer den Einzelfall ansehen. Aber eine grundsätzliche Zuordnung ist trotzdem möglich.

Einordnung nach Rechtsgebieten

  • Öffentliches Recht ist grundsätzlich zwingend.
  • Das Strafrecht ist selbstverständlich zwingender Natur.
  • Das Vertragsrecht im bürgerlichen Recht ist grundsätzlich abdingbar. Grenzen, die etwa Anfechtungen ermöglichen, sind in demselben Gesetz, dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt.
  • Das Sachenrecht, ebenfalls Teil des BGB, ist hingegen meistens zwingend.
  • Das Familienrecht, vor allem im BGB geregelt, hat ein zwingendes Fundament weil viele Schutzbedürfnisse zu gewährleisten sind. Teils ist es aber abdingbar.
  • Miet-, Arbeits- und Konsumentenschutzrecht bestehen grundsätzlich aus zwingenden Bestimmungen. Sie ergänzen für besondere Beziehungen die privatautonomen Grundsätze des bürgerlichen Rechts.

Abdingbares Recht – das Wichtigste in Stichworten

  • Sieht das Gesetz keine zwingende Wirkung vor, handelt es sich um nachgiebiges, dispositives oder abdingbares Recht. Es greift nur dann, wenn Betroffene nichts anderes vereinbaren.
  • Kann es nicht durch freie Vereinbarung wirksam abgeändert werden, handelt es sich um zwingendes Recht.
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