Relatives Recht
- chevron_right Beispiele zur Abgrenzung:
- chevron_right Erläuterung zum relativen Recht
- chevron_right Merke:
Im Gegensatz zum absoluten Recht besteht relatives Recht nur zwischen bestimmten Parteien. Ob das nun einer oder mehrere sind, ist egal. Jedenfalls wirken sie nicht automatisch gegenüber jedem anderen.
Beispiele zur Abgrenzung:
- Eigentum verleiht Ansprüche gegenüber jedem anderen: Niemand darf das Gebäude eines anderen einfach betreten – absolutes Recht.
- Ein Kaufvertrag über dieses Gebäude wirkt nur zwischen den Parteien: Käufer und Verkäufer – relatives Recht.
Erläuterung zum relativen Recht
Relative Rechte bedeuten, dass einer vom anderen ein bestimmtes Verhalten verlangen kann. Von anderen Menschen könnte dasselbe nicht verlangt werden. Das heißt umgekehrt auch, dass die Entstehung von relativen Rechten eine aktive Beteiligung verlangt. Automatisch können sie nicht bewirkt werden.
Beispiel: Jemand, der einem anderen Geld schuldet, kann nur von diesem oder seinem Rechtsnachfolger belangt werden. Die Rechtsbeziehung wirkt nur „inter partes“. Absolute Rechte wirken „erga omnes“.
Merke:
In Form einer „Wertung von Rechtsverletzungen“ sollte man das aber nicht verstehen. Denn Verletzungen von relativem Recht können genauso teuer kommen wie von absolutem Recht. Und beide Arten können schwierige Fragen aufwerfen oder auch ganz einfach zu lösen sein.
Es sind nur andere Arten und die Geltendmachung sieht ganz anders aus. Für die Rechtswissenschaften ist diese Unterscheidung hingegen von hoher Bedeutung.
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