Reinvermögen (Eigenkapital)
Das Reinvermögen ist das Eigenkapital des Unternehmens, welches diesem ohne zeitliche Einschränkung zur Verfügung steht.
Es wird erstmalig bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit und dann am Ende eines jeden Geschäftsjahres festgestellt, indem die Summe der Passiva (Schuldwerte) von der Summe der Aktiva (Vermögenswerte) abgezogen wird.
Das Reinvermögen ändert sich durch Gewinne beziehungsweise Verluste, die sich im Laufe der betrieblichen Tätigkeit ergeben.
Wie wird das Reinvermögen in der Bilanz dargestellt?
Das Reinvermögen wird als erste Position auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Abhängig von der Unternehmensform gliedert sich das Reinvermögen in der Bilanz noch in verschiedene Positionen.
Bei einer Kapitalgesellschaft sieht das HGB noch eine Aufteilung in gezeichnetes Kapital, Rücklagen, Gewinn-/Verlustvortrag und Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag vor. Das gezeichnete Kapital muss z.B. bei einer GmbH wegen Gläubigerschutz und Kapitalerhaltung immer im Unternehmen verbleiben und darf nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden, weshalb es gesondert ausgewiesen muss.
Das Reinvermögen als Bewertungsgrundlage
Das Reinvermögen ist mehr als nur eine Position auf der Bilanz. So kann es zum Beispiel für die Berechnung des Kaufpreises eines Unternehmens herangezogen werden.
Kreditgeber (zum Beispiel Banken) nehmen Vermögensgegenstände wie Immobilien nicht vollständig als Sicherheit und brauchen einen positiven Reingewinn beim kreditnehmenden Unternehmen als Sicherheit, um den Differenzbetrag bei einer eventuellen Zwangsverwertung abdecken zu können.
Es spielt auch eine Rolle bei der Frage, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet werden muss - das ist immer dann der Fall, wenn das Reinvermögen aufgezehrt wurde (negatives Reinvermögen), unabhängig von den Erfolgsaussichten eines Unternehmens.
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