Immaterielle Vermögensgegenstände


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Immaterielle Vermögensgegenstände (auch "intangible asset" genannt) können im Gegensatz zu materiellen Gegenständen nicht berührt werden und bestehen also nicht in körperlicher Form.

Dennoch kann ihnen ein Wert zugeordnet werden, der in der Bilanz ausgewiesen wird. Oft handelt es sich bei den immateriellen Gegenständen um Werte des Anlagenvermögens, die dem Unternehmen über mehrere Jahre hinweg zur Verfügung stehen.

Gesetzliche Grundlagen & Beispiele

Beispiele für immaterielle Vermögenswerte sind in § 266 HGB beschrieben. Es werden genannt:

  • der Geschäfts- bzw. Firmenwert,
  • erfassbare Rechte und Werte, einschließlich geleisteter Anzahlungen. Konkret sind darunter Patente, Urheberrechte, Nutzungsrechte, selbst entwickelte Software oder Konzessionen zu verstehen.

Was genau sind immaterielle Vermögensgegenstände?

Das gesamte Anlagevermögen eines Unternehmens besteht aus drei verschiedenen Kategorien:


Zur letzten Kategorie gehören dabei – vereinfacht gesprochen – alle Gegenstände, die nicht physisch greifbar sind. Insbesondere handelt es sich um Patente, Firmenwerte oder Marken. Aber auch Warenzeichen, Rezepturen, Lizenzen, Konzessionen, Verlagsrechte oder Software zählen zu den immateriellen Vermögensgegenständen.

Aus rein bilanzieller Sicht ist dabei wiederum zwischen zwei Arten der Vermögenswerte zu unterscheiden: selbst geschaffene und von Dritten erworbene. Doch auch hier gibt es Grenzfälle, bei denen die Abgrenzung zwischen den beiden Kategorien vergleichsweise schwierig ist. Maßgeblich ist hierbei das Tragen des Herstellungs-Risikos der Wertgegenstände.

Merke: Was sind immaterielle Vermögensgegenstände?

Immaterielle Vermögensgegenstände sind nicht physisch greifbar, tauchen aber trotzdem im Anlagevermögen von Unternehmen auf. Es handelt sich beispielsweise um Marken, Patente oder Rechte.

Aktivierung der immateriellen Vermögensgegenstände

Laut dem Handelsgesetzbuch (HGB) gibt es bei immateriellen Vermögensgegenständen bezüglich der Aktivierung recht klare Richtlinien. Sofern es sich um selbst geschaffene Marken, Drucktitel, originäre Firmenwerte oder vergleichbare Werte handelt, besteht ausdrücklich ein Aktivierungsverbot. In Deutschland dürfte Apple seine Marke also nicht in der Bilanz aufführen, auch wenn diese allein mehrere Milliarden Euro wert ist.

Das sogenannte Aktivierungswahlrecht haben Unternehmen in folgenden Fällen:

  • Es handelt sich um selbst geschaffene Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die nicht unter das Aktivierungsverbot
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter müssen vom Unternehmen nicht zwangsweise in der Bilanz ausgewiesen werden. Es kann eine vollständige Abschreibung im Anschaffungsjahr erfolgen.
  • Entwicklungskosten dürfen laut HGB aktiviert werden.


Zu guter Letzt gibt es solche Güter, die immer aktiviert werden müssen. Sofern das Unternehmen die immateriellen Vermögensgegenstände gekauft hat, müssen die Anschaffungskosten in der Bilanz ausgewiesen werden. Dies gilt jedoch nur für solche Güter, die sich durch eine selbstständige Verkehrsfähigkeit auszeichnen.

Merke: Wann müssen immaterielle Vermögensgegenstände aktiviert werden?

Eine Aktivierungspflicht besteht nur bei gekauften Gegenständen.

Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände

Sofern eine Aktivierungspflicht oder ein Aktivierungswahlrecht vorliegt, müssen die immateriellen Gegenstände entsprechend bewertet werden. Seit 2009 erfolgt dabei eine Gleichbehandlung der immateriellen und materiellen Gütern. Sofern das Unternehmen die Gegenstände gekauft hat, sind die Anschaffungskosten als Bewertungsgrundlage anzuführen. Bei selbst erstellten Werten müssen hingegen die Herstellungskosten angesetzt werden, die wiederum aus den eigentlichen Entwicklungskosten abgeleitet werden.

Nach der Aktivierung und Bewertung müssen die Gegenstände abgeschrieben werden. Sofern weder die Afa-Tabelle noch die tatsächliche Nutzungsdauer hilfreich sind, müssen die Abschreibungen planmäßig über 10 Jahre verteilt werden. Das gilt ausdrücklich auch für den Firmenwert. Kommt es zu einer dauerhaften Wertminderung, so muss das Unternehmen eine außerplanmäßige Abschreibung vollziehen.

Praktische Beispiele für immaterielle Vermögensgegenstände

Fußballvereine sind längst keine Vereine im rechtlichen Sinne mehr, sondern große Wirtschaftsunternehmen. Dabei verfügen sie über eine hohe Anzahl immaterieller Vermögensgegenstände. Konkret handelt es sich um die Spielerlaubnis der einzelnen Spieler, die ein konzessionsähnliches Recht darstellt.

Angenommen, ein Verein verpflichtet den Spieler eines anderen Vereins für 10 Millionen Euro. Der Verein muss die Ablösesumme, die an den anderen Verein geflossen ist, als Anschaffungskosten angeben und den Spieler linear über die Vertragslaufzeit abschreiben. Aber: Rein praktisch gesehen könnte der Spieler seinen Transferwert über die Laufzeit hinweg steigern, wenn er beispielsweise besonders gute Leistungen zeigt. Und auch Jugendspieler besitzen einen gewissen Transferwert, der in der Bilanz allerdings nicht aktiviert werden kann, weil er selbst geschaffen ist. Insofern verfügen die meisten Fußballvereine rein praktisch gesehen über deutlich höhere Vermögenswerte als dies die Bilanzen zeigen.

Immaterielle Vermögensgegenstände – Definition & Erklärung – Zusammenfassung

  • Immaterielle Vermögensgegenstände sind nicht physisch greifbar, stellen aber dennoch einen wichtigen Teil des Vermögens von Unternehmen dar
  • Es handelt sich beispielsweise um Rechte, Patente oder Lizenzen
  • Selbst geschaffene Vermögensgegenstände dürfen nicht aktiviert werden, gekaufte müssen hingegen in der Bilanz auftauchen
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