Strukturbilanz


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Unter einer Strukturbilanz versteht man eine aufbereitete Bilanz, die aussagekräftigere Kennzahlen als eine Bilanz nach HGB liefert. Im HGB werden viele Bilanzansätze gesetzlich eingegrenzt, so dass unter Umständen der realistische Wert des Unternehmens nicht mehr gezeigt wird. Für die echte Bilanzanalyse – also die Analyse nach innen für den Unternehmer und die Gesellschafter – ist es deshalb notwendig einige Umgestaltungen und Umbewertungen vorzunehmen.

Für die Strukturbilanz liegen keine rechtliche Grundlagen vor – sie soll ja als Analyseinstrument dienen. Trotzdem gibt es verschiedene Richtlinien, die in der Literatur aufgestellt wurden. Es kann aber durchaus vorkommen, dass es zu Bewertungen von einzelnen Punkten unterschiedliche Meinungen gibt.

Unterschied Bilanz HGB und Strukturbilanz

Um von der HGB-Bilanz eine Strukturbilanz erstellen zu können, müssen verschiedenen

  • Umbuchungen
  • Saldierungen und
  • Gruppierungen vorgenommen werden.

 Die Veränderungen können anhand einer Buchung in einer Struktur-GuV-Rechnung vorgenommen werden, oder durch schlichte Veränderungen der Werte im Aktiva und Passiva.

Umbuchungen

Umbuchungen sollten vorgenommen werden, um die Werte zu korrigieren, die aufgrund gesetzlicher Grundlagen zu niedrig oder zu hoch angesetzt wurden. Man spricht hier vor allem von den stillen Reserven oder von den Überbewertungen. Stille Reserven findet man vor allem bei:

  • Grundstücken: Da Grundstücke im Laufe der Jahre meist an Wert steigen, in der Bilanz allerdings nur die ursprünglichen Anschaffungskosten angesetzt werden können, liegt der tatsächliche Wert in der Regel höher.
  • Durch Sonderabschreibungen, Investitionszuschüssen oder andere Vorgänge, die den Wert des Anlagevermögens schmälern, liegt der reale Sachwert meistens höher als in der Handelsbilanz ausgewiesen. Auch Zuschreibungen, die nicht vorgenommen wurden, sind als stille Reserve aufzudecken.
  • Hält das Unternehmen Aktien oder andere Wertpapiere, die erheblich im Wert gestiegen sind, so dürfen diese nur mit den Anschaffungskosten angesetzt werden. In der Strukturbilanz dagegen sollte der reale Wert stehen.
  • Die Pensionsrückstellungen werden häufig als stille Reserven aufgedeckt. Hintergrund ist, dass hier Beträge für künftige – in weiter Zukunft anfallende – Aufwendungen gebucht werden. Die liquiden Mittel allerdings noch im Unternehmen vorhanden sind. Häufig werden 25% als Eigenkapital angesetzt.
  • Auch Aufwandsrückstellungen sollten genau betrachtet werden. Sind es echte Rückstellen, fallen also die Aufwendungen wirklich im nächsten Jahr an, sind es keine stillen Reserven. Wurden die Rückstellungen eingebracht, um das Ergebnis zu schmälern, handelt es sich um stille Reserven.

Überbewertungen findet man zum Beispiel bei:
  • einem aktivieren Firmenwert. Er stellt keinen echten Vermögensgegenstand dar.
  • einem aktivierten Disagio, auch das muss berichtigt werden.
 Bei solchen Wertberichtigungen sollte man allerdings die latenten Steuern nicht aus dem Auge lassen. Damit sich Wertansätze für anfallende Steuern gemeint. Setzt man zum Beispiel den Wert eines Anlagevermögens höher, da die getätigte Sonderabschreibung unrealistisch hoch ist, so würde auf diese Werterhöhung Steuern anfallen, oder anders gesagt, die Abschreibung hat sich steuermindernd ausgewirkt, was durch den Ansatz von latenten Steuern rückgängig gemacht wird.

Saldierungen

Das HGB verbietet die Saldierung von Aktiva und Passiva. In der Strukturbilanz gibt es dieses Verbot nicht. Hier soll saldiert werden, wenn die Übersicht dadurch besser wird. So kann zum Beispiel noch nicht eingezahltes Eigenkapital, das auf der Aktivseite steht, vom Eigenkapital auf der Passivseite abgezogen werden.

Gruppierungen

Bei der Strukturbilanz sollte die Mittelherkunft und Mittelverwendung in einer Linie gegenüberstehen . Das heißt, die Gliederung kann durchaus von der üblichen Gliederung abweichen. z.B.

Aktiva:
1. Anlagevermögen
2. Umlaufvermögen
  a) Mittel 1. Grades
  b) Mittel 2. Grades
  c) Mittel 3. Grades

Passiva:
1. Eigenkapital
2. Fremdkapital
  a) langfristiges Fremdkapital
  b) mittelfristiges Fremdkapital
  c) kurzfristige Fremdkapital

1. Beispiel stille Reserven:

Als Anlagevermögen ist ein Grundstück mit 100.000 € aufgeführt, das schon vor vielen Jahren gekauft wurde. Der aktuelle Wert liegt bei 200.000 €.

In der Strukturbilanz wird nun der Aktivwert des Anlagevermögens um 100.000 € erhöht, und gleichzeitig das Eigenkapital um 100.000 € erhöht. Man könnte diese Veränderung auch anhand eines Buchungssatzes darlegen:

Grundstück 100.000 € an sonstige betriebliche Erträge 100.000 €

Da die sonstigen betrieblichen Erträge Teil der GuV-Rechnung sind, würde sich mit dieser Buchung der Gewinn um 100.000 € erhöhen, was sich wiederum in dem Bilanzposten „Jahresüberschuss“ im Bereich Eigenkapital in der Bilanz widerspiegelt.

Das heißt also, werden stille Reserven aufgelöst, und die Aktivwerte erhöht, erhöht sich damit gleichzeitig auch das Eigenkapital. Wird das Eigenkapital untergliedert dargestellt, werden diese Korrekturen als „andere Gewinnrücklagen“ bezeichnet.

2. latente Steuern

Ist geplant das Grundstück zu verkaufen, sollten unbedingt die latenten Steuern berücksichtigt werden. Hierzu könnte der Buchungssatz bei einem Steuersatz von 40% lauten:

Steuern 40.000 € an latente Steuern 40.000 €

Mit dieser Buchung würde sich der Gewinn nicht auf 100.000 € sondern auf 60.000 € belaufen. Somit würde das Eigenkapital nur um 60.000 € steigen, und gleichzeitig latente Steuern auf der Passivseite um 40.000 € ausgewiesen werden.

Das Thema latente Steuern ist sehr komplex und sollte hier nur angeschnitten werden.

3. Beispiel Saldierungen:

Das gezeichnete Kapital eines Unternehmens beträgt 200.000 €. 100.000 € wurden bereits eingezahlt, weitere 40.000 € wurden eingefordert und 60.000 € stehen noch aus. Laut HGB können die noch nicht eingezahlten Beträge auf der Aktivseite offen ausgewiesen werden. Dieser Ausweis kann aber leicht zu Verwirrung führen, da gleichzeitig auf der Passivseite der volle Betrag ausgewiesen wird.:

Ausweis in der Handelsbilanz:
Aktiva: Passiva:
A. ausstehende Einlagen 100.000 € gezeichnetes Kapital 200.000 €
davon eingefordert 40.000 €

In der Strukturbilanz stellen sich die eingeforderten Einlagen als Forderungen gegenüber den Gesellschaftern dar, und das gezeichnete Kapital wird saldiert:

Aktiva: Passiva:
C: Umlaufvermögen gezeichnete Kapital 140.000 €
Forderungen 40.000 €

Da es, wie gesagt, keine gesetzlichen Vorschriften gibt, werden die Umbuchungen in der Strukturbilanz sehr unterschiedlich vorgenommen.
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