Finanzanlagen


notes Inhalte

Finanzanlagen sind die finanziellen Vermögenswerte eines Betriebs. Sie werden daher auf der Aktivseite der Bilanzausgewiesen, können aber je nach geplanter Anlagedauer zum Umlaufvermögen oder zum Anlagevermögen gehören.

Innerhalb der Finanzanlagen wird nach dem Kriterium der möglichen Einflussnahme sortiert.

  • Beteiligungen an anderen Unternehmen, zum Beispiel in Form von Anteilen an Kapitalgesellschaften, Aktien oder Einlagen. Besonderes Merkmal: Die Investition hat nicht nur das Ziel, einen angemessenen Ertrag zu erwirtschaften, sondern soll auch Einfluss bei den anderen Unternehmen sichern
  • Aktien, Wertpapiere oder Investmentanteile, die ohne Beteiligungsabsicht erworben werden, sind im Anlagevermögen unter der Position "Wertpapiere" auszuweisen
  • Ausleihungensind in Hinsicht auf Finanzanlagen als rein finanzielle Forderungen zu verstehen. Beispiele sind Darlehen oder Hypotheken - keinesfalls aber die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Einordung von Finanzanlagen in das Vermögen

Merke: Was sind Finanzanlagen?

Finanzanlagen sind entweder dem Anlagevermögen zuzuordnen. Es handelt sich um finanzielle Vermögenswerte wie beispielsweise Beteiligungen an anderen Unternehmen oder generell Wertpapiere.

Anders als beispielsweise Sachanalgen können Wertpapiere sowohl zum Umlaufvermögen als auch zu den Finanzanlagen und damit dem Anlagevermögen gehören. Entscheidend ist hierbei, wie die Wertpapiere verwendet werden sollen bzw. wie lange sie gehalten werden. Sofern die Wertpapiere dem dauerhaften Geschäftsbetrieb dienen, handelt es sich um Anlagevermögen. Der Fall ist das etwa bei größeren, strategischen Beteiligungen an anderen Unternehmen, durch die eine enge Partnerschaft aufgebaut werden soll.

Sofern die Wertpapiere allerdings lediglich dem Handel dienen, so gehören sie zum Umlaufvermögen. Selbst wenn das Unternehmen plant, die Papiere erst in mehreren Jahren zu verkaufen, würde noch die Definition des Umlaufvermögens herhalten. Eine so einmal vorgenommene Zuordnung wird in der Praxis in aller Regel nicht mehr verändert. Nur in Sonderfällen ist es möglich, die Wertpapiere zwischen Umlauf- und Anlagevermögen zu verschieben.

Beispiele für Finanzanlagen

Insbesondere große Unternehmen verfügen über ein hohes Vermögen an Finanzanlagen, auch wenn sie nicht aktiv mit den Wertpapieren handeln. Ein gutes Beispiel hierfür ist die enge Verflechtung der beiden Autokonzerne Porsche und VW. Beide Unternehmen besitzen Anteile an den jeweils anderen Unternehmen, zielen dabei aber nicht auf kurzfristige Handelsgewinne ab. Vielmehr hatte VW in der Vergangenheit versucht, Porsche zu übernehmen und somit dauerhaften Einfluss auf das Geschäft des Konkurrenten einzunehmen.

Allerdings scheiterte dieser Versuch und Porsche erwarb wiederum seinerseits Mehrheiten am Autobauer aus Wolfsburg. Aus diesem Grund müssen die gegenseitigen Beteiligungen in der Bilanz aufgeführt werden. Konkret handelt es sich auch wirklich um „Beteiligungen an anderen Unternehmen“, die beispielsweise wie folgt in der Bilanz stehen könnten:

Beteiligung an der Volkswagen AG 10 Milliarden Euro / XYZ Prozent der Anteile / XYZ Aktien

Abschreibung und Bewertung von Finanzanlagen

Ob Güter des Anlagevermögens abgeschrieben werden dürfen, hängt von deren Abnutzbarkeit ab. Beispielsweise werden Maschinen von Unternehmen zur Produktion eingesetzt, wobei zwangsweise ein gewisser Verschleiß entsteht. Entsprechend darf der Wert der Maschine über die Laufzeit hinweg abgeschrieben werden.

Hingegen handelt es sich bei Finanzanlagen ausdrücklich nicht um ein solch abnutzbares Wirtschaftsgut. Entsprechend darf weder handelsrechtlich noch steuerrechtlich eine planmäßige Abschreibung erfolgen. Vorgesehen ist lediglich die außerplanmäßige Abschreibung, wenn die Wertpapiere eine dauerhafte Wertminderung hinnehmen müssen. Dies ist etwa der Fall, wenn das Unternehmen, an dem Beteiligungen gehalten werden, Insolvenz anmelden muss.

Bewertet werden die Finanzanlagen immer anhand ihrer Anschaffungskosten. Hätte Porsche beispielsweise 10 Milliarden Euro für die VW-Aktien bezahlt, so würde die Beteiligung in eben dieser Höhe in der Bilanz auftauchen. Selbst wenn die Kurse des Wertpapiers zum Bilanzstichtag von Porsche stark abfallen würden, wäre der Bilanzwert unverändert. Denn auf kurze Sicht schwanken beinahe alle Aktien, dies stellt keinen Grund für eine dauerhafte Abschreibung dar.

Finanzanlagen – Definition & Erklärung – Zusammenfassung

  • Finanzanlagen sind dem Anlagevermögen zuzuordnen
  • Hingegen können die Wertpapiere sowohl zum Anlage- als auch dem Umlaufvermögen gehören
  • Finanzanlagen sind beispielsweise Beteiligungen an anderen Unternehmen
Tipp: Du willst die Buchhaltung schneller lernen? Jetzt hier klicken!
whatshot Beliebteste Artikel
category Auch in dieser Kategorie