Geringwertige Vermögensgegenstände (GWG)
Als Geringwertige Wirtschaftsgüter gelten Gegenstände des Anlagevermögens, die beweglich, abnutzbar und selbstständig nutzbar sind.
Beispiel: Ein Schreibtischstuhl ist selbständig nutzbar, ein Drucker für einen PC ist nicht selbständig nutzbar.
Als Wertgrenzen für Geringwertige Wirtschaftsgüter hat der Gesetzgeber folgende Regelung bestimmt:
Anschaffungen im Wert von weniger als 150,00 Euro:
Nettoanschaffungskosten zählen nicht zu den GWG und werden als Betriebsausgaben abgesetzt.
Anschaffungen im Wert von mehr als 1.000,00 Euro:
Nettoanschaffungskosten müssen als Betriebs- und Geschäftsausstattung gebucht und nach der Nutzungsdauer gemäß AfA-Tabelle abgeschrieben werden.
Für GWG hat ein Unternehmen folgende Abschreibungsmöglichkeiten:
- Bei Nettoanschaffungskosten von 150,01 bis 410,00 Euro:Sofortabschreibung (§ 6 Abs. 2 EStG) oder Sammelabschreibung (Pool-Abschreibung) gemäß § 6 Abs. 2a EStG) oder Abschreibung (§ 7 EStG) über die Nutzungsdauer gemäß AfA-Tabelle (mit Aufzeichnungspflicht im gesonderten Verzeichnis).
- Bei Nettoanschaffungskosten von150,01 bis 1.000,00 Euro: Sammelabschreibung (Pool-Abschreibung, Aufzeichnungspflicht im gesonderten Verzeichnis) oder Abschreibung (§ 7 EStG) über die Nutzungsdauer gemäß AfA-Tabelle (mit Aufzeichnungspflicht im gesonderten Verzeichnis)
Hat sich ein Unternehmen für die Sammelabschreibung entschieden, muss es alle im Veranlagungszeitraum angeschafften GWG über fünf Jahre (jeweils mit 20%) linear abschreiben. Das gilt auch dann, wenn der Gegenstand vorher wieder aus dem Betriebsvermögen verschwindet.
Die Sammelabschreibung wird beispielsweise dann interessant, wenn in einem Unternehmen GWG anfallen, die sonst über längere Zeiträume der Nutzungsdauer lt. AfA-Tabelle abgeschrieben werden müssten.
Das Konto "Geringwertige Vermögensgegenstände (GWG)" im Überblick:
Kontoname | Geringwertige Vermögensgegenstände (GWG) |
Kontenart | Aktives Bestandskonto |
Beispiele und Buchung | 1. Ein Unternehmen kauft eine neue Schreibtischlampe (Nettoanschaffungskosten kleiner 150,00 Euro), Barzahlung 2. Ein Unternehmen beschafft eine neue Computeranlage (Nettoanschaffungskosten größer 1.000,00 Euro), Banküberweisung 3. Ein Unternehmen kauft eine neue Schreibtischanlage (Nettoanschaffungskosten größer 410,00 aber kleiner 1.000,00 Euro), Banküberweisung Geringwertige Vermögensgegenstände (GWG)
Es entscheidet sich für Sammelabschreibung, also muss es das GWG über fünf Jahre (jeweils 20% von den Nettoanschaffungskosten) abschreiben. Anschreibungen auf Geringwertige Vermögensgegenstände an Geringwertige Vermögensgegenstände (GWG)Vorsteuer an Bank |
Kontenabschluss |
Schlussbilanzkonto (SBK) an Geringwertige Vermögensgegenstände (GWG)
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