Poolabschreibung
Die Poolabschreibung (auch Sammelabschreibung) ist ein Wahlrecht, das bei der Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) in Anspruch genommen werden kann. Damit soll das Abschreibungsverfahren vereinfacht werden. Bitte beachten: ab 2018 gelten für die Poolabschreibung geänderte Werte und Sonderregelungen. Diese sind hier nachzulesen.
Durchführung der Poolabschreibung
Für jedes Geschäftsjahr werden alle in diesem Zeitraum angeschaffte GWG mit einem Wert zwischen € 250 und € 1.000,00 in einem sogenannten Pool zusammengefasst und in den folgenden fünf Jahren linear mit jeweils 20% abgeschrieben. (siehe lineare Abschreibung)
Die tatsächliche Nutzungsdauer und der Zeitpunkt der Anschaffung bleiben dabei unberücksichtigt, es wird jahresgenau abgerechnet.
Für jedes Geschäftsjahr wird ein neuer Pool gebildet.
Beispiel für die Poolabschreibung
In einem Geschäftsjahr werden folgende GWG angeschafft:
- ein Mobiltelefon für € 400,00
- ein Schreibtisch für € 700,00
- und ein Bürostuhl für € 300,00 angeschafft.
Daraus ergibt sich ein Pool für dieses Jahr in Höhe von € 1.400,00. Bei Ausübung des Wahlrechts zur Sammelabschreibung werden in diesem und den folgenden vier Jahren 20% von € 1.400,00, das entspricht jeweils € 280,00, abgeschrieben.
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