Anlagevermögen - Definition und Erklärung
- chevron_right Unterteilung des Anlagevermögens
- chevron_right Warum ist das Anlagevermögen wichtig für ein Unternehmen?
- chevron_right Bilanzielle Bewertung des Anlagevermögens
- chevron_right Abgrenzung zum Umlaufvermögen
Unterteilung des Anlagevermögens
Das Anlagevermögen ist im Handelsgesetzbuch nach § 247 II HGB definiert. Das Anlagevermögen unterteilt sich in drei Kategorien. Es kann:
- materiell sein (Haus, Verpackungsmaschine oder Gabelstapler),
- immateriell sein (Lizenzen, Schutzrechte, Konzessionen, Firmenwert, Anzahlungen),
- eine Finanzanlage sein (Wertpapiere, Aktien, Beteiligungen).
Unternehmen finanzieren das Anlagevermögen mit einem Finanzierungsmix aus Fremdkapital und Eigenkapital.
Warum ist das Anlagevermögen wichtig für ein Unternehmen?
Das Anlagevermögen bildet die Grundlage eines Unternehmens und dessen Betriebstätigkeit. Es bietet Investoren und Kunden eine Sicherheit und verringert das Unternehmerrisiko. Das heißt, je höher das Anlagevermögen ist, desto höher fällt in der Regel auch der Wert des Unternehmens aus. Es gibt auch an, ob die Firma ein verlässlicher Kreditnehmer ist und erleichtert daher die Suche nach Fremdkapital. Banken vergeben Kredite in der Regel eher an Firmen, die viel Anlagevermögen besitzen.
Je nach Branche kann sich ein hohes Anlagevermögen am Gesamtvermögen nachteilig auswirken. Besonders, wenn das Unternehmen gerne investieren will. Denn kurzfristige Investitionen sind mit einem gebundenen Kapital schwer realisierbar. Auch lässt es sich mit einem hohen Anlagevermögen schwerer auf Marktveränderungen reagieren.
Um das herauszufinden, sollten Unternehmer die Anlagenintensität berechnen. (Je höher die Anlagenintensität ist, desto weniger Kapital steht für Investitionen zur Verfügung.)
Die Formel hierzu lautet: Anlagevermögen : Gesamtvermögen x 100
Bilanzielle Bewertung des Anlagevermögens
Als Vermögensgegenstand ist das Anlagevermögen stets auf der Aktivseite der Bilanz zu verzeichnen. Bewertet wird es zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, wobei hiervon möglicherweise Abschreibungen abzuziehen sind. Die Berechnung der Anschaffungskosten ergibt sich auf Basis des Anschaffungspreises. Hiervon werden Rabatte abgezogen und Nebenkosten (Transport, Versicherung) sowie nachträgliche Kosten (Erweiterungen, Änderungen) hinzugerechnet.
Hat das Unternehmen den Bilanzwert selbst hergestellt, ist die genaue Berechnung des Bilanzwerts etwas komplexer. Grundsätzlich dürfen alle Aufwendungen geltend gemacht werden, die durch den Verbrauch von Gütern oder die Nutzung von Dienstleistungen für die Herstellung dieses Vermögensgegenstandes verwendet wurden. Dazu zählen etwa Personalkosten oder Materialaufwendungen, wobei eine genaue Zuordnung des zeitlichen Personaleinsatzes nicht immer vorgenommen werden kann.
Abgrenzung zum Umlaufvermögen
Das komplette Vermögen eines Unternehmens lässt sich in Anlage- und Umlaufvermögen aufteilen. Das Umlaufvermögen beinhaltet dabei nur solche Vermögensgegenstände, die für die kurzfristige, meist einmalige Nutzung vorgesehen sind. Die Nutzungsdauer
liegt bei maximal 12 Monaten, wobei folgende Aspekte zum Umlaufvermögen zählen:
- Roh-, Betriebs- und Hilfsstoffe
- Bargeldbestände
- kurzfristige Aktien
- Vorräte
- offene Forderungen
Um schnell zwischen Umlauf- und Anlagevermögen unterscheiden zu können, bieten die Wörter „Gebrauch“ und „Verbrauch“ eine Hilfestellung. Umlaufvermögen wird verbraucht, beispielsweise werden Rohstoffe für die Energiegewinnung verbraucht. Anlagevermögen befindet sich hingegen dauerhaft in Gebrauch. Lagerhallen, Maschinen und Büroräume werden beispielsweise jahre- oder jahrzehntelang genutzt.
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