Was ist ein Basiskonto? Dieser Ratgeber klärt über das sogenannte Girokonto für Jedermann auf


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Um jedem EU-Bürger Zugang zu einem Girokonto mit grundlegenden Funktionen zu gewährleisten, schreibt das Zahlungskontengesetz (ZKG) gemäß einer EU-Verordnung von 2016 vor, dass Banken jedem Verbraucher – auch wenn er kein Einkommen oder Gehalt bezieht oder über eine schlechte Bonität verfügt – ein sogenanntes Basiskonto anbieten müssen.

Für das Kreditinstitut handelt es sich dabei um kein lohnendes Geschäft, da das Konto nicht überzogen werden kann und dem Kontoinhaber damit auch keine Überziehungszinsen berechnet werden können. Das Konto auf Guthaben-Basis wird deshalb oft mit hohen Kontoführungsgebühren angeboten, die sogar bis zu 200-300 EUR jährlich betragen können. Doch es gibt auch einige kostenlose Angebote oder Basiskonten mit vergleichsweise geringen Gebühren.

Für wen ist das Basiskonto?

Das Basiskonto ist ein Konto für Jedermann
Das sogenannte "Konto für Jedermann" ist grundsätzlich für alle sich rechtmäßig in der EU aufhaltenden Bürger bei den Kreditinstituten – nicht nur bei Filial-, sondern auch bei Direktbanken – erhältlich. Auch für Personen ohne Einkommen oder Gehaltseingang, in finanziellen Notlagen oder bei Privatinsolvenz, für Wohnsitzlose, Asylbewerber, Austauschstudenten, Saisonarbeiter usw.

Voraussetzung für die Beantragung eines Basiskontos ist es, dass der Kontoinhaber mindestens 18 Jahre alt und geschäftsfähig ist. Dann ist jede Girokonto-führende Bank gesetzlich verpflichtet, dem Kunden ein Basiskonto anzubieten. Das Kreditinstitut darf dabei keine Unterschiede aufgrund der sozialen Stellung des Kunden machen. Unterschiedlich fallen aber die Gebühren für das Basiskonto aus.

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Was ist ein Basiskonto?

Jeder EU-Bürger hat das Recht, am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilzunehmen. Dies funktioniert nur mit einem Girokonto. Dazu notwendig sind die grundlegenden Funktionen, über die jedes Girokonto und damit auch jedes Basiskonto verfügt:

  • Empfang & Aufgabe von Überweisungen und Daueraufträgen (z.B. Miete oder Strom)
  • Abheben von Bargeld
  • Zahlungen mit einer Bankkarte
Wird mit einer Bankkarte gezahlt oder Bargeld abgehoben, ist keine Überziehung des Kontos möglich, weil es nur auf Guthaben-Basis geführt wird. Reicht das vorhandene Guthaben auf dem Konto nicht aus, wird die Zahlung nicht ausgeführt.

Einige Banken bieten in Verbindung mit dem Basiskonto auch eine Kreditkarte oder eine Debit-Karte an. Hier handelt es sich um eine Karte auf Guthaben-Basis, d.h. der Kontoinhaber kann nur über das Geld verfügen, was auch tatsächlich auf dem Konto ist. Die Prepaid-Kreditkarte muss vorher mit dem entsprechenden Guthaben durch Überweisung auf das Kartenkonto aufgeladen werden, während bei Zahlungen mit der Debit-Karte das Girokonto direkt belastet wird.

Was benötigt man für die Kontoeröffnung?

Um ein Basiskonto zu eröffnen, ist ein Formular bei dem kontoführenden Institut erhältlich, welches man vor Ort in einer Filiale, per Post oder als Download über das Internet bekommt. Liegt der Kontoeröffnungsantrag ausgefüllt und unterschrieben der Bank vor, beschleunigt dies die Kontoeröffnung, zwingend vorgeschrieben ist der Antrag aber nicht.

Für die Identitätsprüfung (Legitimierung) ist ein gültiges, offizielles Dokument notwendig, welches mit den Personendaten wie Name, Geburtsdatum und Geburtsort und einem Foto des Dokumenteninhabers versehen ist. Als Ausweisdokument akzeptiert werden jeweils die folgenden Dokumente:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Aufenthaltsgenehmigung
  • Duldungspapier der deutschen Ausländerbehörde
  • Ankunftsnachweis
Es muss keine gültige Anschrift im Ausweisdokument vorhanden sein. Wer selbst über keine Postanschrift verfügt, kann z.B. die Anschrift von Verwandten, Freunden oder von einer für ihn zuständigen Beratungsstelle angeben, wo die Post regelmäßig vom Empfänger abgeholt oder entgegengenommen wird, d.h. der Kontoinhaber muss dort nicht selbst gemeldet sein. Das gilt natürlich insbesondere für Wohnsitzlose.

Wann kann die Bank die Eröffnung eines Basiskontos ablehnen?

In einzelnen Fällen kann die Bank die Eröffnung eines Basiskontos ablehnen. Dies ist dann der Fall, wenn

  • ein anderes deutsches Girokonto bereits vorhanden und nutzbar ist,
  • bereits ein Basiskonto bei der Bank bestanden hat, welches seitens der Bank gekündigt wurde,
  • eine Straftat des Kunden mit direktem Bezug zur betreffenden Bank begangen wurde,
  • die für die Legitimierung notwendigen Dokumente wie z.B. Reisepass oder Personalausweis nicht vorgelegt werden.
Eine Kündigung des Basiskontos seitens der Bank ist nur dann möglich, wenn der Kunde

  • falsche Angaben bei der Kontoeröffnung gemacht hat,
  • das Basiskonto für illegale Zwecke genutzt hat,
  • die Kontoführungsgebühren nicht bezahlt hat (gemäß den geltenden Bedingungen nach drei Monaten bzw. einer Gesamtsumme von mindestens 100 EUR).

Was ist der Unterschied zwischen einem Basiskonto und einem Pfändungsschutz-Konto?

Ein Basiskonto ist nicht automatisch auch ein Pfändungsschutz-Konto (P-Konto). Bei einem Pfändungsschutz-Konto verbleibt bei einer Kontopfändung bei verschuldeten Kontoinhabern ein Mindestbetrag je Monat von 1.133,80 EUR auf dem Konto, um die Lebenshaltung zu sichern. Gläubiger können auf diesen Betrag nicht zugreifen. Jedes Girokonto kann als P-Konto geführt werden, wenn der Kontoinhaber dies wünscht. Das gilt auch für das Basiskonto, wenn Bedarf seitens des Kunden dafür besteht und die Bank das Basiskonto mit einem Pfändungsschutz versehen soll.

Fazit zum Basiskonto

Die Gebühren für ein Basiskonto unterscheiden sich insbesondere bei Filialbanken erheblich. Durchschnittlich liegen die jährlichen Gebühren zwar bei um bis zu 100 EUR, abhängig davon, ob zusätzlich noch eine Prepaid-Kreditkarte genutzt wird, es gibt aber auch Filialbanken, die den doppelten Preis oder gar mehr berechnen und insoweit eher die Abschreckungsstrategie verfolgen. Mit Basiskonten lässt sich seitens der Bank kein Umsatz wie bei Konten mit regelmäßigen Mindest-Gehaltseingängen oder Dispo-Zinsen bei Überziehungen erzielen, so dass diese Kontoart aus wirtschaftlichen Gründen bei den Kreditinstituten eher unbeliebt ist. Sie sind jedoch gesetzlich dazu verpflichtet, Basiskonten – früher auch Guthaben-Konten genannt – anzubieten.

Günstig schneidet beim Basiskonto die Postbank mit 5,90 EUR monatlich ab, die darüber hinaus kostenlose Bargeldabhebungen im Cashgroup-Zusammenschluss mit Deutsche Bank, Commerzbank, HypoVereinsbank an über 9.000 Geldautomaten in Deutschland ermöglicht und eine gebührenpflichtige VISA Prepaid-Kreditkarte für 22 EUR pro Jahr zusätzlich zum Konto anbietet.

Bei den Direktbanken sieht es bezüglich kostenloser Bargeldverfügungen hingegen weniger üppig aus, das sie meist über keine Geldautomaten verfügen. Bargeldabhebungen können deshalb sehr ins Geld gehen. Dafür ist die Kontoführung hier meist kostenlos, z.B. bei der Consorsbank oder der ING-DiBa.

Die Norisbank erhebt zwar als Direktbank gegenüber den Wettbewerbern eine monatliche Kontogebühr von 5,90 EUR, gibt dazu aber eine kostenlose MasterCard Prepaid-Kreditkarte aus und ermöglicht daneben auch kostenlose Bar-Einzahlungen auf das Konto über die Deutsche Bank. Kostenlos Bargeld abheben können Kunden ebenso wie beim Angebot der Postbank an über 9.000 Cashgroup-Geldautomaten.
Wichtig bzgl. Bargeldabhebungen

Bezüglich Bargeldabhebungen sollten Neukunden bei einem Basiskonto insbesondere darauf achten, ob die Bank der Cashgroup – dem Zusammenschluss von Banken, deren Geldautomaten kostenlos genutzt werden können – angeschlossen ist, um hohe Gebühren bei den Bargeldverfügungen zu sparen und ob eine Prepaid-Kreditkarte erhältlich ist, die kostenlose Abhebungen ermöglicht.

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