Abschreibung monatsgenau / tagesgenau (Zeitbezogene Abschreibung)


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Schaffen Unternehmen Anlagegüter unterjährig an, so muss im Anschaffungsjahr – und auch im Abgangsjahr – eine monatsgenaue Abschreibung erfolgen. Hingegen kommt die tagesgenaue Abschreibung nur in Sonderfällen wie der Unternehmensgründung zum Einsatz.

Gründe für die monatsgenaue und tagesgenaue Abschreibung

Das Geschäftsjahr fast aller Unternehmen beginnt am 01.01 eines Jahres und endet am 31.12. Allerdings dürften nur die wenigsten Anlagegüter wirklich am 01.01. angeschafft werden, deutlich häufiger ist der Fall des unterjährigen Kaufs. Genau dieser Fall hat jedoch einen Einfluss auf die Abschreibung der jeweiligen Güter. Denn das Unternehmen kann ein unterjährig angeschafftes Anlagegut nicht einfach für das volle Jahr abschreiben, hier muss eine sogenannte monatsgenaue Abschreibung erfolgen.

Die Begründung hierfür ist einleuchtend: Kauft das Unternehmen beispielsweise eine neue Maschine am 01.07.2017, so wird diese Maschine in 2017 nur 6 Monate verwendet. Insofern erfolgt auch nur eine Abnutzung für insgesamt 6 und nicht volle 12 Monate. Um dem Rechnung zu tragen, muss die Abschreibungsrate für das Anschaffungsjahr immer auf die tatsächliche Nutzungsdauer bezogen werden:

  • Es wird immer mit vollen Monaten gerechnet.
  • Entscheidend ist, in welchem Monat das Anlagegut angeschafft wurde – unabhängig, ob dies der erste oder der letzte Tag des Monats war.
  • Anschließend berechnet sich die Abschreibungsrate als Abschreibung * (Genutzte Monate / 12 Monate)
Merke: Warum monatsgenau abschreiben?

Die monatsgenaue Abschreibung erfolgt, um die Nutzungsdauer von Anlagegütern möglichst genau erfassen zu können.

Tagesgenaue Abschreibung nur in Sonderfällen

Die beschriebene monatsgenaue Abschreibung gilt für fast alle angeschafften Wirtschaftsgüter. Nur in Ausnahmefällen sieht der Gesetzgeber vor, dass die Güter sogar auf den Tag genau abgeschrieben werden müssen:

  • Aufnahme eines neuen Gewerbes
  • Eintritt neuer Gesellschafter in Personengesellschaften Austritt
  • Änderung der Rechtsform von Unternehmen
  • Beendigung des Gewerbebetriebs
  • Insolvenz des Unternehmens


Es handelt sich somit um tiefgreifende Veränderungen des Unternehmens bzw. der gesamten, unternehmerischen Tätigkeit. Genau wie bei der monatsgenauen Abschreibung auch, erfolgt die tagesgenaue Abschreibung dann nach der Formel:

Abschreibungswert – Jahresabschreibung : 365 * Resttage.

Beispiel für die zeitbezogene Abschreibung

Ein Unternehmen schafft eine neue Maschine an, deren Kaufpreis insgesamt 100.000 Euro betrage. Aus der AfA-Tabelle ist generell ersichtlich, dass die Maschine über fünf Jahr hinweg abgeschrieben werden darf. Sofern eine lineare Abschreibung erfolgt, ergibt sich hieraus direkt eine jährliche Abschreibungsrate von 20.000 Euro. Allerdings hat das Unternehmen den Kauf nicht direkt zu Beginn des Geschäftsjahres, sondern erst am 01.08.2017 durchgeführt. Insofern errechnet sich die Abschreibungsrate für 2017 wie folgt:

  • Nutzung der Maschine in 2017 für insgesamt 5 Monate.
  • Anteil der Nutzung also 5/12.
  • 000 Euro * 5/12 = 8.333,33 Euro


Interessant ist dann wiederum der Fall des letzten Nutzungsjahres. In 2022 kann das Unternehmen ebenfalls noch 7/12 der Anschaffungskosten als Abschreibung ansetzen, erst dann endet die fünfjährige Nutzungsdauer vollständig.

Hinweis: Monatsgenaue Abschreibung

Hätte das Unternehmen die Maschine erst am 15.08. oder 31.08 angeschafft, so hätte die Nutzungsdauer in 2017 ebenfalls 5 Monate betragen. Denn maßgeblich ist lediglich der Anschaffungsmonat an sich, nicht aber das genaue Datum.

Abschreibung monatsgenau – Definition & Erklärung – Zusammenfassung

  • Sofern Anlagegüter nicht zu Beginn eines Geschäftsjahres angeschafft werden, müssen sie monatsgenau abgeschrieben werden
  • Maßgeblich ist dabei allein der Anschaffungsmonat, nicht das genaue Datum
  • Die tagesgenaue Abschreibung erfolgt hingegen nur bei außerordentlichen Geschäftsvorfällen, die in Zusammenhang mit der Gründung oder Schließung des Unternehmens stehen
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