Abschreibungstabelle


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Das Ausnutzen der Möglichkeit, Abschreibungen auf das Anlagevermögen vorzunehmen, ist ein wichtiges betriebliches Instrument zur Steuerreduzierung. Um dabei für alle Unternehmen vergleichbare Rahmenbedingungen zu schaffen, gibt das Bundesfinanzministerium AfA-Tabellen bzw. Abschreibungstabellen heraus, die eine grobe Richtlinie für die Nutzungsdauer der verschiedenen Anlagegüter bieten.


Gesetzliche Grundlagen

§ 7 Abs. 1 Einkommensteuergesetz legt fest, dass die Abschreibungsdauer beweglicher Wirtschaftsgüter nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bestimmt wird.

Bedeutung von AfA-Tabellen in der Praxis

Diese Tabellen sind zwar nicht rechtlich bindend, weil letztlich die individuelle betriebliche Situation über die Nutzungsdauer entscheidet. Die ein und die selbe Maschine wird in dem Betrieb A vielleicht sehr selten genutzt, wodurch eine längere Nutzungsdauer entsteht. Im Betrieb B muss die arme Maschine täglich unter Volllast dampfen, wodurch es zu einer geringeren Nutzungsdauer kommt.

Sich an die Abschreibungssätze der Abschreibungs / AfA-Tabelle zu halten, hat aber den Vorteil, auf der sicheren Seite zu sein, weil sie in weiten Kreisen akzeptiert wird. Vor allem die Abschreibungstabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter (kurz: "AfA-Tabelle AV") ist von großer Bedeutung, weil sie sich auf Anlagegüter bezieht, die branchenübergreifend Verwendung finden.

Sie kann auf Gegenstände des Anlagevermögens angewendet werden, die nach dem 31. Dezember 2000 angeschafft beziehungsweise hergestellt wurden.


Beispiele aus der Abschreibungstabelle AV


(Bezeichnung AV - Nutzungsdauer)


  • Büromöbel - 13 Jahre
  • Handy - 5 Jahre
  • Lkw - 9 Jahre
  • Notebooks - 3 Jahre
  • Zeiterfassungsgeräte - 8 Jahre
  • Presslufthämmer - 7 Jahre
  • Laborgeräte - 13 Jahre
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