Teilwertabschreibung


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Für Waren wie z.B. Kleidung, deren Verkäuflichkeit infolge längerer Lagerung nach Ablauf einer Saison eingeschränkt ist, kann eine Teilwertabschreibung infolge Ungängigkeit angesetzt werden. Hier wird verständlich erklärt, wie das ganze funktioniert - mit Beisipielen & Berechnung. 

Für eine Abschreibung ist der Teilwert entscheidend

Der Teilwert von Waren, die zum Verkauf bestimmt sind, hängt ab

  • von ihren Wiederbeschaffungskosten sowie
  • von dem erzielbaren Veräußerungserlös.
Deckt der voraussichtliche Veräußerungserlös nicht mehr die Selbstkosten der Waren zuzüglich eines durchschnittlichen Unternehmergewinns, rechtfertigt der sich dabei ergebende Fehlbetrag eine Teilwertabschreibung auf die Anschaffungskosten.

Dabei sind unter Selbstkosten einer Ware ihre Anschaffungskosten zuzüglich eines Aufschlags für ihren Anteil am betrieblichen Aufwand zu verstehen.

Berechnung der Teilwertabschreibung

Die Berechnung einer Abschreibung auf den Teilwert von Waren erfolgt anhand der Subtraktionsmethode in vier Schritten.

Schritt 1:
Zunächst erfolgt die Ermittlung des zu erzielenden Verkaufspreises. Maßgebend ist der Inventurwert zu Einkaufspreisen. Es erfolgt der Brutto-Verkaufsaufschlag, vermindert um Preisnachlässe der ausgezeichneten Waren. Der so ermittelt Brutto-Verkaufspreis wird auf Nettowerte umgerechnet. Im nachfolgenden Beispiel sind das 1.607.201 Euro.

Schritt 2:
Danach wird der Anteil errechnet, der den Anschaffungskosten zugeschlagen wird. Dieser setzt sich zusammen aus

  • dem anteiligen betrieblichen Aufwand,
  • zzgl. dem vom Unternehmer kalkulierten Gewinn.

Hier werden der tatsächliche Rohgewinnaufschlag und der Wareneinsatz in Relation gesetzt. Es ergibt sich im Beispielsfall ein Prozentsatz von 83,06.

Schritt 3:
Die Anschaffungskosten werden um den so ermittelten Aufschlagsatz erhöht. Es ergibt sich im Beispiel ein Wert von 1.702.483 Euro.

Schritt 4:
Der Teilwertabschlag errechnet sich aus der Differenz des voraussichtlich erzielbaren und dem üblichem Verkaufspreis. Hier errechnet sich ein gerundeter Betrag von 55.462 Euro.

Berechnungs-Beispiel

Inventurwert 947.707 €
Bruttoaufschlag 120% 1.137.248 €
Inventurwert zu Verkaufspreisen 2.084.955 €
- Preisherabsetzung Verkaufsware - 125.000 €
Voraussichtlicher Verkaufspreis 1.959.955 €
Netto-Verkaufspreis (Brutto / 1,19) 1.647.021 €
Erlöse lfd. Jahr 2.982.290 €
Warenbestand zum 01.01. 837.388,82 €
Warenzugang 1.724.418,02 €
Frachtkosten 201,66 €
Fremdarbeitern 104.180,34 €
Skonti und Boni - 89.373,48 €
- Warenbestand zum 31.12. - 947.706,92 €
Wareneinsatz 1.629.108,44 € - 1.629.108 €
Rohgewinn 1.353.181 € 1.353.181 €
Rohgewinn zum Wareneinsatz 83,06%
Ursprüngliche Anschaffungskosten des Warenbestandes 930.000 €
+ Rohgewinnaufschlag (%-Satz x Anschaffungskosten) 772.483 €
Verkaufspreis 1.702.483 € 1.702.483 €
üblicher Verkaufspreis 1.702.483,00 €
- voraussichtlicher Verkaufspreis 1.647.021,20 €
Teilwertabschreibung absolut 55.461,81 €
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