Lombardpolitik
Instrumente der Lombardpolitik
Die Lombardpolitik ist ein Instrumentarium der Zentralbankmaßnahmen. Durch den Einsatz der Politik kann die Geldmenge erhöht oder gesenkt werden. Es ist für Zentralbanken gleichermaßen möglich, qualitative Limitierungen und qualitative Restriktionen vorzugeben. Als qualitativ werden dabei die Festlegung der Lombardfazilitäten- oder kontingente bezeichnet. Qualitativ ist hingegen die Begrenzung auf bestimmte Wertpapierarten durch das Lombardverzeichnis. Insgesamt stehen im Rahmen der Lombardpolitik drei Instrumente zur Verfügung:
- Der Lombardzinssatz kann verändert werden. Ein geringer Zinssatz sorgt dafür, dass sich Geschäftsbanken günstige Kredite bei der Zentralbank leihen können. Entsprechend erhöht sich die Liquidität im Markt und die Geldmenge steigt. Umgekehrt sorgt ein hoher Zinssatz dafür, dass die Geschäftsbanken weniger Kredite aufnehmen, selbst geringere Kreditvolumina in den Wirtschaftskreislauf fließen lassen und sich die Geldschöpfung somit reduziert.
- Die Erhöhung der Qualitätsanforderungen an lombardfähige Wertpapiere bewirkt, dass die Geldschöpfung verringert wird. Umgekehrt sorgt eine Lockerung für eine Erhöhung der Geldmenge.
- Als drittes Instrument kann die Zentralbank Lombardkontingente einführen. Es handelt sich dabei um eine Beschränkung der höchstens zu verpfändeten Wertpapiere pro Bank, was die Geldschöpfung senkt. Wird das Kontingent wieder gelockert, erhöht sich die Geldmenge entsprechend.
Lombardpolitik in Deutschland und der EU
Die Aufgaben der Lombardpolitik lagen bis Dezember 1998 in den Händen der deutschen Bundesbank. Bis dahin war sie das wichtigste geldpolitische Instrument innerhalb der Bundesrepublik. Seit dem 01. Januar 1999 übernimmt die EZB die Steuerung der Lombardpolitik, die deutsche Bundesbank sorgt lediglich für dessen Durchführung innerhalb Deutschlands.
Dabei ist jedoch nicht mehr von Lombardpolitik im eigentlichen Sinne zu sprechen. Die Lombardpolitik ist gleichzusetzen mit der Spitzenrefinanzierungsfazilität, die den früheren Lombardkredit abgelöst hat. Unter anderem wurden die Anforderungen an die von Banken hinterlegten Sicherheiten verändert, so dass für notenbankfähige Sicherheiten seit 2007 ein einheitlicher Rahmen existiert. Die generelle Aufgabe, die Geldmenge zu steuern, ist jedoch unverändert geblieben.
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