Die Offenmarktpolitik
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Die Offenmarktpolitik bezeichnet den An- und Verkauf von Wertpapieren, getätigt durch die Zentralbank am Kapital- oder Geldmarkt. Dabei kann der Handel mit kurz- oder langlaufenden Wertpapieren sowie von der Zentralbank für eine bestimmte Frist oder endgültig erfolgen.
Endgültige Offenmarktgeschäfte
Als endgültige Offenmarktgeschäfte werden Verkäufe oder Käufe von Wertpapieren ohne Rücknahme-Vereinbarung bezeichnet. Kauft die Zentralbank die Wertpapiere hingegen nur für einen bestimmten Zeitraum an, und das Kreditinstitut verpflichtet sich dabei, sie wieder zurückzukaufen, handelt es sich um ein Wertpapierpensionsgeschäft.
Offenmarktgeschäfte wirken sich auf die Geldmenge und die Kreditkosten in der Volkswirtschaft aus. Kauft die Zentralbank am offenen Markt Wertpapiere, so vergrößert sich die Geldmenge, weil dem Bankenbereich Zentralbankgeld zugute kommt. Für den Fall, dass für die Kreditvergabe mehr Geld zur Verfügung steht, kommt es zu einer Senkung der Zinsen und Verbilligung der Kredite. Ein Wertpapierverkauf durch die Zentralbank führt hingegen zu einer Verteuerung der Kredite und verringert die Geldmenge.
Die Offenmarktpolitik, die auch die Deutsche Bundesbank einsetzte, bildet im Bereich der geldpolitischen Mittel einen Schwerpunkt. Der Zentralbank ist es hier möglich, bei ausgeschriebenen Geschäften (im Tenderverfahren; Zins- bzw. Mengentender) über die Konditionen (Zinssatz, Zuteilungsvolumen und Laufzeit) sehr flexibel auf liquiditätspolitische Erfordernisse zu reagieren.
Instrumente der Offenmarktpolitik
Grundsätzlich bieten sich der EZB drei verschiedene Instrumente, um die Offenmarktpolitik tatsächlich zu realisieren:
- Haupttender: Bei diesem Hauptfinanzierungsgeschäft der Kreditinstitute findet eine recht kurzfristig angelegte Kreditvergabe statt. Jede Woche vergibt die EZB Darlehen, deren Laufzeit ebenfalls bei genau einer Woche liegt.
- Basistender: Hingegen zielt der Basistender auf eine deutlich längere Zeitspanne ab. Wie lang die Darlehen im Detail laufen, ist nicht pauschal vorgegeben, sondern wird von der EZB anhand der aktuellen Marktsituation beurteilt. Gängig sind hier Offenmarktgeschäfte mit einer Laufzeit von 3 bis 36 Monaten.
- Feinsteuerungsprogramme: Diese Operationen dienen dazu, kurzfristig Liquidität bereitzustellen oder abzuschöpfen. So sollen unerwartete Änderungen der Bankenliquidität verhindert werden, denn dies würde wiederum zu Zinsausschlägen am Geldmarkt führen.
Von besonderer Bedeutung ist dabei der sogenannte Haupttender, in dessen Rahmen auch der EZB-Leitzins gebildet wird.
Offenmarktpolitik, Leitzins und Inflation
Die Offenmarktpolitik an sich ist kein Selbstzweck, sondern das wichtigste, geldpolitische Instrument der EZB. Weil die EZB – theoretisch – nur das Ziel verfolgt, die Inflation in einem Rahmen von 0 und 2 Prozent zu halten, zielt folglich auch die Offenmarktpolitik auf die Steuerung der Inflation ab. Wiederum von großer Bedeutung ist hierbei der Hauptrefinanzierungssatz, der im Rahmen der Offenmarktpolitik bzw. des Haupttenders festgelegt wird. Er soll sich wie folgt auf die Inflation auswirken:
- Die EZB senkt den Zins für den Haupttender.
- Für Banken ist es jetzt günstiger, sich Geld bei der Zentralbank zu leihen.
- Entsprechend steigt die Nachfrage nach Zentralbankgeld.
- Dieses Geld geben die Banken dann in Form von Krediten an die Wirtschaft weiter.
- Weil private Haushalte konsumieren und Unternehmen mit den Darlehen investieren, steigt die Inflation nach und nach an.
Dementsprechend sinkt die Inflation, wenn die EZB die Leitzinsen erhöht. Insbesondere im Zuge der Finanzkrise 2008 musste allerdings festgestellt werden, dass diese Mechanismen in der Praxis nicht immer zum Tragen kommen müssen.
Beispiel für ein Offenmarktgeschäft
Nach der Finanzkrise 2008 hat die EZB vom Zinstender- auf das Mengentender-Verfahren für Offenmarktgeschäfte gewechselt. Banken geben dabei zu einem fixen Leitzinssatz ein verdecktes Gebot für gewünschte Kreditvolumina ab. Ein Beispiel:
- Bank A: 500 Millionen Euro
- Bank B: 200 Millionen Euro
- Bank C: 300 Millionen Euro
Anschließend gibt die EZB bekannt, dass Kredite in Höhe von 500 Millionen Euro vergeben werden sollen. Jetzt wird zunächst das Volumen der Gebote aufsummiert, in diesem Fall beträgt es 1 Milliarde Euro. Jede Bank erhält jetzt den Anteil am tatsächlichen Kreditvolumen von 500 Millionen Euro, den sie am gesamten Gebotsvolumen hält:
- Bank A: 500 Millionen Euro / 1 Milliarde Euro = 50 Prozent. Zuteilung von 50 Prozent * 500 Millionen Euro = 250 Millionen Euro.
- Bank B: 300 Millionen Euro / 1 Milliarde Euro = 30 Prozent. Zuteilung von 30 Prozent * 500 Millionen Euro = 150 Millionen Euro.
- Bank C: 200 Millionen Euro / 1 Milliarde Euro = 20 Prozent. Zuteilung von 20 Prozent * 500 Millionen Euro = 100 Millionen Euro.
Problematisch an diesem Verfahren ist, dass Banken meist bewusst ein zu hohes Gebot abgeben, das ohnehin nicht vollständig erfüllt werden wird. So steigt aber die Zuteilungsquote.
Zentralbanken können Offenmarktgeschäfte entweder nach dem Mengentender oder dem Zinstender abwickeln. Beim Zinstender gibt die Zentralbank nur einen Mindestzins und das Volumen der zu verteilenden Geldmenge bekannt. Anschließend geben Banken Gebote bestehend aus Zins und Kreditvolumen ab. Danach verteilt die EZB das Kapital nach dem Prinzip des Höchstbietenden. Beim Mengentender ist hingegen der Leitzinssatz schon fix, Banken geben daher nur ein Gebot für das gewünschte Kreditvolumen ab. Anschließend veröffentlicht die EZB das gesamte Kreditvolumen und verteilt dieses anteilsmäßig auf die Banken.
Offenmarktpolitik – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
- Mit der Offenmarktpolitik kann die EZB die Geldmenge (indirekt) steuern
- Letztlich sollen die Geschäfte einen Einfluss auf die Inflation haben
- Konkret vergibt die EZB Kredite an Geschäftsbanken bzw. behält Wertpapiere als Sicherheit ein
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