Preiskartell


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Das Preiskartell gilt als Königsform unter den Kartellen. Die Mitglieder des Preiskartells treffen dabei illegale Absprachen mit dem Ziel, das Preisniveau möglichst niedrig oder hoch zu halten. Die Leidtragenden des Preiskartells können damit sowohl Anbieter als auch Nachfrager sein. Auch die Initiatoren und Mitglieder des Kartells können auf beiden Seiten zu finden sein.

Da Preiskartelle den Wettbewerb einschränken, sind sie in Deutschland laut § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verboten.

Charakteristika und Entstehung eines Preiskartells

Die meisten Preiskartelle bahnen sich zunächst recht informell und vorsichtig an. Die Unternehmen schließen sich teilweise erst zu einem sogenannten Kalkulationskartell zusammen. Dabei kalkulieren alle Mitglieder auf derselben Basis und wachsen langsam zum Preiskartell zusammen.

Die illegal kooperierenden Unternehmen treffen Absprachen über den Aktionsparameter Preis. Dabei lassen sich grundsätzlich drei Preiskartelle voneinander unterscheiden:


  • Sogenannte Festpreiskartelle vereinbaren einen fixen Preis für eine bestimmte Menge des Produkts.
  • Beim Mindestpreiskartell darf ein bestimmter Preis von den teilnehmenden Unternehmen nicht unterboten werden.
  • Submissionskartelle betreffen öffentliche Ausschreibungen. Die Mitglieder einigen sich darauf, einen bestimmten Angebotspreis nicht zu unterbieten.


Das Kartell kann dabei sowohl auf Seiten der Anbieter als auch auf Seiten der Nachfrager entstehen. Anbieter einigen sich dann in der Regel darauf, für ihre Produkte und Dienstleistungen keinen Preiskampf zu führen. Das Kartell auf Seiten der Nachfrager zielt auf das genaue Gegenteil ab: die Mitglieder bieten für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen einen festgelegten Höchstpreis. Es handelt sich daher um eine sogenannte horizontale Preisbindung.

Die Auswirkungen des Preiskartells

Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht sind Preiskartelle negativ zu beurteilen. Sie schränken den Wettbewerb ein und sorgen dafür, dass sich nicht marktkonforme Preise bilden. Bezüglich der Auswirkungen ist zwischen den Mitgliedern des Kartells und den Geschädigten zu unterscheiden. Für die teilnehmenden Unternehmen ergeben sich einige Vorteile:


  • Treten die Unternehmen als Anbieter auf, können sie für ihre Produkte höhere Preise verlangen als im Falle des Wettbewerbs. Dadurch steigen Umsatz und Gewinn der Unternehmen spürbar.
  • Agiert das Kartell als Nachfrager, können die Einkaufspreise für Vorprodukte und Dienstleistungen stark gesenkt werden. Dadurch vergrößert sich zwar nicht der Umsatz der Unternehmen, der Gewinn aber sehr wohl.
  • Es ist kaum möglich, dass sich neue Unternehmen am Markt etablieren. Sind diese nicht Mitglieder des Kartells, können sie mit den hohen Gewinnen und geringen Kosten der Kartellmitglieder nur selten mithalten.


Entsprechend negativ wirken Preiskartelle für die benachteiligte Seite aus:


  • Sehen sich Konzerne einem Anbieterkartell gegenüber, zahlen sie hohe Preise für Produkte und Dienstleistungen. Diese müssen sie wiederum an ihre eigenen Kunden weitergeben, was zu Absatzeinbußen führt.
  • Entsprechend niedrig sind die Gewinne für Unternehmen, die ihre Güter an ein Nachfragekartell verkaufen müssen.
  • Da Preiskartelle meist außerordentlich groß sind, haben die benachteiligten Firmen keine Wahl: sie sind komplett abhängig vom Kartell und können nicht auf andere Unternehmen ausweichen.


Die negativen Auswirkungen überwiegen aus gesamtwirtschaftlicher Sicht – wie bei anderen Kartellen auch. Das Bundeskartellamt bekämpft Preiskartelle daher und verhängt hohe Strafen gegen teilnehmende Unternehmen. Gesetzlich geregelt ist die Kartellbekämpfung in § 1 des GWB.

Beispiele für Preiskartelle

Das Preiskartell ist für seine Mitglieder eine der lukrativsten Kartellformen überhaupt. Entsprechend häufig finden sich aktuelle Beispiele für solche Organisationen:


  • Ab 2004 haben Hersteller und Handelsketten illegale Preisabsprachen für Konsumgüter in Deutschland getroffen. Davon waren Produkte wie Kaffee, Schokolade oder Tierfutter betroffen. Zahlreiche namhafte Unternehmen, darunter Rewe, Aldi und Edeka, mussten 2015 Strafen von über 150 Millionen Euro zahlen.
  • Preiskartelle organisieren sich nicht nur in Deutschland, sondern bevorzugt in ganzen Wirtschaftsräumen. Die EU deckte Anfang der 2000er ein solches internationales Preiskartell mit Siemens an der Spitze auf. Verbraucher und öffentliche Versorgungsunternehmen wurden dabei über mehr als 16 Jahre lang betrogen. Siemens musste 2007 rund 400 Millionen Euro Strafe zahlen.
  • Preiskartelle lassen sich in allen Branchen finden. Im Jahr 2013 verhängte die EU Bußgelder gegen acht große Finanzinstitute, die Preisabsprachen für Finanzderivate trafen. Die deutsche Bank musste im Zuge dessen mehr als 450 Millionen Euro nach Brüssel überweisen.
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