Kartellgesetz - Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen


Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GBW) oder im Volksmund auch Kartellgesetz genannt, ist quasi das Grundgesetz der deutschen Wirtschaft. Es betrifft sämtliche Unternehmen in Deutschland und schreibt ihnen einige grundlegende Dinge zum Beispiel in Bezug auf die Preisbildung vor. So ist es einem deutschen Unternehmen laut dem Kartellgesetz beispielsweise verboten, einem anderen Unternehmen die Preise vorzuschreiben.

Unverbindliche Preisempfehlung als legale Lösung

Da Produzenten ihren Händlern insbesondere bei Markenprodukten keinen Preis diktieren dürfen, sondern dieser den Preis selbst festlegen muss, gibt es in Deutschland die bekannte unverbindliche Preisempfehlung (UVP). Hier empfehlen die Produzenten ihren Händlern also einen möglichen Preis für das entsprechende Produkt. Der Hersteller darf im Zuge des Weiterverkaufs aber nicht vom Händler verlangen, einen bestimmten Preis vom Endkunden zu verlangen. In diesem Fall würde ein Verstoß gegen das Kartellgesetz vorliegen.

Ziele und Kontrolle

Mit dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GBW) möchte man in erster Linie einen freien und unabhängigen Markt beibehalten. Damit das strenge Kartellgesetz auch lückenlos eingehalten wird, gibt es eine externe staatliche Behörde, die hierfür die Verantwortung trägt: Das Kartellamt.

Kartellamt als staatliche Aufsicht

Die primäre Aufgabe des Kartellamtes besteht darin, vor allem Großunternehmen und Marktführer genau im Auge zu behalten und zum Beispiel illegale Preisabsprachen zu verhindern. Im Zuge seiner Aufgabe als staatliche Aufsichtsbehörde kann das Kartellamt darüber hinaus bei entsprechendem Verdacht einzelne Verträge für unwirksam erklären.

Eine zusätzliche Aufgabe des Kartellamtes ist die Verhinderung einer Monopol-Bildung. So soll es zum Beispiel verhindert werden, dass ein ohnehin schon marktführendes Unternehmen durch die Übernahme weiterer Unternehmen zusätzliche Macht erlangt. 

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