Kartell Definition, Kartellarten & Beispiele


Bei einem Kartell handelt es sich allgemein gesagt um einen vertraglichen Zusammenschluss zwischen mindestens zwei Unternehmen derselben Produktionsstufe, mit dem Ziel sich einen Vorteil am Wettbewerb zu erzielen. Rechtlich gesehen bleiben die Unternehmen dabei unabhängig und selbstständig. Anders sieht es jedoch bei der Selbstständigkeit in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit aus. Diese wird bei einem Kartell in der Regel ganz oder zumindest teilweise aufgegeben.


Grundsätzlich vereinbaren Unternehmen in einem Kartellvertrag das wirtschaftliche Handeln im Einklang. Bei Verstößen gegen den vorher vereinbarten Vertrag werden Vertragsstrafen fällig, die sich meist auf einem sehr hohen Niveau befinden.



Der Staat sieht solche wirtschaftlichen Absprachen vor allem in Hinsicht auf die Preisgestaltung natürlich ungern. Aus diesem Grund gibt es auch das Kartellamt, das eventuelle illegale Preisabsprachen der großen Unternehmen frühzeitig erkennen und verhindern soll. Im Visier der Aufsichtsbehörde sind insbesondere Mineralölkonzerne, die schon oft verdächtigt wurden, verbotene Preisabsprachen zu tätigen. Ein Nachweis eben dieser ist jedoch kaum möglich.

Man unterscheidet dabei folgende Kartellarten:




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