Rationalisierungskartell


notes Inhalte

Im Gegensatz zu vielen anderen Kartellformen sind Rationalisierungskartelle nicht pauschal verboten. Es handelt sich hierbei um Kartelle, bei denen die Mitglieder durch Absprachen oder Zusammenarbeiten in den Bereichen Finanzierung, Investition, Einkauf, Produktion und Absatz Kosten vermeiden. Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht können die Auswirkungen von Rationalisierungskartellen daher positiv sein.

Aufbau von Rationalisierungskartellen

Bei Rationalisierungskartellen handelt es sich um sogenannte horizontale Vereinbarungen. Das bedeutet, dass Unternehmen kooperieren, die auf derselben Stufe der Wertschöpfungsstufe agieren. Die Unternehmen treffen die Absprachen in der Regel, um Kostenvorteile zu erzielen.

Ein Beispiel:
Betrachtet sei der Markt für die Produktion von Schlafzimmern. Hier finden sich zahlreiche Anbieter, wobei zwei marktführende Unternehmen den Großteil der Nachfrage bedienen. Aufgrund dessen schließen sich zehn mittelständische Unternehmen zusammen und kaufen ab sofort gemeinsam Holz ein. Der Holzlieferant gewährt dem Kartell daraufhin einen großzügigen Rabatt, wodurch die Mittelständler günstiger produzieren können.

Auswirkungen von Rationalisierungskartellen

Der Aufbau eines Kartells führt grundsätzlich zu Wettbewerbsbeschränkungen, die vom Kartellamt verhindert werden müssen. Im speziellen Falle des Rationalisierungskartells ergeben sich aber auch positive Folgen für die gesamte Wohlfahrt:


  • Wie im Beispiel aufgezeigt, ergeben sich Skaleneffekte. Durch die Größe des Kartells profitieren sowohl die kooperierenden Unternehmen als auch der Verkäufer, der jetzt große Absatzmengen verzeichnen kann.
  • Durch Rationalisierungskartelle können sich Synergieeffekte ergeben. Das ist oft der Fall, wenn die Kartelle gemeinsam Forschung & Entwicklung betreiben. Ein Unternehmen bringt dann beispielsweise das benötigte Kapital in die Forschung ein, wohingegen ein anderer Konzern viel Erfahrung und Fachwissen mitbringt. Würden die Unternehmen einzeln forschen, liefe die Forschung deutlich ineffizienter ab.
  • Durch die Zusammenarbeit können wechselseitige Spezialisierungen entstehen. Innerhalb des Kartells produzieren dann beispielsweise nicht mehr alle Unternehmen komplette Schlafzimmer. So kann ein Unternehmen die Produktion von Schränken übernehmen, ein anderes produziert Betten und das dritte stellt Kommoden her. Das Schlafzimmer an sich wird dann gemeinsam verkauft, die Qualität des Produkts steigt aber aufgrund der Teilspezialisierungen. Davon profitieren sowohl die Unternehmen (Zeit- und Kostenvorteile) als auch die Konsumenten (Qualitäts- und/oder Preisvorteile)

Rechtliche Situation

Innerhalb Deutschlands und der Europäischen Union sind Kartelle grundsätzlich verboten. Maßgeblich hierfür ist der § 1 des Gesetztes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bzw. Art. I des Vertrags über die Arbeitsweise in der Europäischen Union (AEUV). Die jeweils folgenden Artikel der Gesetze sehen jedoch vor, dass es einige Ausnahmen geben darf. Begründet ist das in den aufgeführten positiven Auswirkungen, die vor allem Rationalisierungskartelle haben können.

Für die Beurteilung der positiven und negativen Effekte des Kartells wird in der EU ein zweistufiges Verfahren eingesetzt:

Zunächst sind alle horizontalen Kartelle verboten. Spezielle Ausnahmen, sogenannte Gruppenfreistellungsverordnungen (GVO), existieren für den Fall von Spezialisierungskartellen, dessen Marktanteil unter 20 Prozent liegt. Auch Vereinbarungen im Bereich Forschung & Entwicklung sind vom Verbot ausgenommen, wenn der Anteil unter 25 Prozent liegt. Andere Vereinbarungen sind nur erlaubt, wenn vier Punkte additiv erfüllt sind:


  • Die Vereinbarung muss eine Verbesserung bei der Warenerzeugung bewirken. Alternativ kann auch der technische oder wirtschaftliche Fortschritt vorangetrieben werden (Effizienzgewinne).
  • Das Kartell muss sicherstellen, dass die Verbraucher einen angemessenen Anteil an den erzielten Effizienzgewinnen erhalten (Beispiel: Preissenkungen, Qualitätssteigerungen).
  • Die durch die Kartellgründung entstehenden Wettbewerbsbeschränkungen können nicht verhindert werden. Sie sind zwangsweise ein Teil der Kooperation.
  • Das Kartell darf nicht die Möglichkeit haben, durch die Vereinbarungen ein Monopol zu erstellen. Die erzeugten Waren müssen weiterhin dem Wettbewerb ausgesetzt sein.


Das deutsche GWB sieht zudem eine Ausnahme für sogenannte Mittelstandskartelle vor. Die zu erfüllenden Bestimmungen ähneln dabei denen, die auch die EU aufgestellt hat. Der Gesetzgeber möchte durch das Gesetz sicherstellen, dass klein- und mittelständische Unternehmen auch in Zukunft wettbewerbsfähig bleiben. Der Zweck des Kartells darf in diesem Fall ausschließlich die Rationalisierung, also die Senkung von Kosten, sein. Das weiter oben aufgeführte Beispiel würde unter diese Reglung fallen und wäre somit legal.

Beispiel für ein zugelassenes Rationalisierungskartell

Um die etwas abstrakt wirkenden EU-Regularien zu Kartellen zu verdeutlichen, sei ein kurzes Beispiel erläutert. Betrachtet werden Autohersteller, die ein Joint Venture (JV) als Online-Marktplatz zur Beschaffung in der KfZ-Industrie und für die Zusammenarbeit in der Produktentwicklung gründen. Dadurch sollen Kosten reduziert und die Effizienz gesteigert werden, wobei der Konsument von sinkenden Preisen profitieren wird. Das JV soll allen Unternehmen unterschiedslos zur Verfügung gestellt werden, Transparenz schaffen und Märkte integrieren. Prüfung anhand der EU-Kriterien:


  • Eine der beiden GVO kann nicht angewendet werden, es handelt sich weder um Spezialisierung noch um F&E.
  • Das JV fördert allerdings den technischen und wirtschaftlichen Fortschritt, weil es die Effizienz in der Produktentwicklung steigert.
  • Die Endverbraucher werden am Gewinn beteiligt, weil die Preise für Autos letztlich gesenkt werden können.
  • Zur Verwirklichung der Absprache ist die Gründung des JV unerlässlich.
  • Alle Unternehmen erhalten Zugang zum Online-Marktplatz. Daher entstehen keine Wettbewerbsbeschränkungen oder Monopolmacht.
  • Da alle vier Aspekte erfüllt sind, erlaubt die EU das Kartell.
whatshot Beliebteste Artikel
category Auch in dieser Kategorie