Was ist eine Fusion? Hier wird es verständlich erklärt!


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Fusionen sind die engste Variante von Verbindungen zwischen Unternehmen. Fusionieren zwei Betriebe, schließen sie sich zu einer wirtschaftlichen und rechtlichen Einheit zusammen. Die früher eigenständigen Unternehmensteile sind dann nicht mehr rechtlich selbständig. Welche Arten von Fusion gibt es? Welche Ziele verfolgen Unternehmen mit dem Schritt?

Wo steht die Fusion in den Unternehmensverbindungen?

Kooperation und Konzentration

Handschlag von Unternehmern zu einer Fusion
Im Bereich der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen lässt sich zwischen Kooperation und Konzentration unterscheiden. Zu Kooperationen zählen z. B. Konsortien, Kartelle und Gemeinschaftsunternehmen. Charakteristisch für Verbindungen auf der Ebene der Kooperation ist die verbleibende rechtliche Selbständigkeit der involvierten Unternehmen. Auch die wirtschaftliche Selbständigkeit bleibt erhalten, soweit sie nicht von den geschlossenen Verträgen berührt wird.

Verbindungen auf der Ebene der Konzentration sind sehr viel enger. Beispiele sind insbesondere Beteiligungen und Fusionen. Die Fusion stellt die stärkste denkbare Verbindung zwischen zwei Unternehmen dar.

Horizontale, vertikale und konglomerate Verbindungen?

In der Betriebswirtschaft werden Fusionen in solche mit horizontalem, vertikalen und konglomeratem Charakter eingestuft. Eine horizontale Fusion liegt beim Zusammenschluss von zwei Unternehmen der gleichen Produktionsstufe vor (z. B. zwei Banken oder zwei Automobilhersteller).

Bei einer vertikalen Fusion schließen sich zwei Unternehmen aus verschiedenen Produktionsstufen zusammen. Bei einer rückwärtigen vertikalen Fusion schließt sich z. B. ein Automobilhersteller mit einem Zulieferer zusammen.

Konglomerate Fusionen erfolgen zwischen Unternehmen, die weder vertikal noch horizontal in der Produktionsfolge verbunden sind.

Zielsetzungen einer Fusion

Unternehmen verfolgen mit einer Fusion verschiedene Ziele. Diese können einzelne, prinzipiell aber auch alle Bereiche der Wertschöpfungskette betreffen.

Beschaffung, Produktion, Finanzierung, Absatz, Steuern

Eine typische Zielsetzung von Fusionen ist das Erreichen einer besseren Einkaufsposition auf Faktormärkten. Mit größerer Marktmacht lassen sich z. B. niedrigere Preise einfacher durchsetzen. Auch Beschaffungssicherheit (z. B. im Bezug auf Rohstoffe) kann Ziel einer Fusion sein.

In der Produktion dienen Fusionen häufig zum Heben von Skaleneffekten. Weist die Produktion positive Skaleneffekte auf, führt eine Erhöhung der Produktionsmenge zu niedrigeren Stückkosten. Neben solchen economies of scale kommen auch Zielsetzungen im Bereich economies of scope (Verbundeffekte) und economies of density (Dichteeffekte) in Betracht.

Im Absatz ergeben sich nach Fusionen im besten Fall Vorteile im Hinblick auf Preisgestaltungsmöglichkeiten und Verhinderung von Wettbewerb bis hin zu einer marktbeherrschenden Stellung.

Größere Unternehmen haben häufig leichter Zugang zu den Kapitalmärkten und können Finanzierungen einfacher und zu günstigeren Konditionen realisieren.

Ablauf und Finanzierung einer Fusion

Unternehmen können eine Fusion im Wesentlichen auf zwei Wegen umsetzen. Neben einer Neugründung kommt auch die Aufnahme eines Unternehmens durch das andere infrage.

Fusion durch Neugründung

Wenn A und B eine Fusion anstreben, können die Partner zunächst ein neues Unternehmen C gründen. Sämtliche Vermögensgegenstände von A und B werden anschließend an C übertragen. Die Anteilseigner geben ihre Anteile an A bzw. B gegen Anteile an C ab. Im Vorfeld jeder Fusion wird zu klären sein, welchen Anteil an C die Aktionäre von A und B jeweils erhalten. Eine Einigung auf eine Umtauschquote, die von den Aktionären angenommen wird, ist Voraussetzung für das Zustandekommen der Fusion.

Fusion durch Aufnahme

Bei einer Fusion durch Aufnahme werden sämtliche Vermögensgegenstände von A auf B übertragen. B wird im Fall einer solchen Absorptionsfusion typischerweise eine Kapitalerhöhung vornehmen und die neuen Aktien an die bisherigen Anteilseigner von A übertragen. Im Vorfeld der Fusion muss ausgehandelt werden, wie viele Aktien von B für jede A-Aktie ausgehändigt werden.  
Fusionen werden kontrolliert

Fusionen sind genehmigungspflichtig. In Deutschland ist hier insbesondere das Wettbewerbsrecht zu beachten. Zuständig für die Fusionskontrolle ist das Bundeskartellamt.

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